Johannes Otto (* 16. April 1905 in Essen; † 5. Januar 1961) war ein deutscher Kriminalbeamter und in der Zeit des Nationalsozialismus einer der Hauptverantwortlichen im Reichssicherheitshauptamt für die Verfolgung und Ermordung der europäischen Sinti und Roma. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Leiter der Kriminalpolizei Recklinghausen und im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Zuständiger für die „Zigeunerbekämpfung“.

Leben Otto begann im Jahre 1927 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Er legte die erste Staatsprüfung 1929 am Oberlandesgericht Hamm ab und fing im Anschluss an, Referendariate in Essen-Borbeck und am Essener Landgericht zu absolvieren. Die weitere juristische Ausbildung brach er allerdings ab und war vorübergehend als Versicherungsvertreter tätig. Zwischen 1929 und 1933 war er Mitglied der Zentrumspartei und organisierte sich darüber hinaus im katholischen Windhorstbund.

Am 15. Februar 1932 trat Otto als Kriminalkommissar-Anwärter in Essen in den Polizeidienst ein, wurde 1934 in Mönchengladbach zum Hilfskommissar und 1935 zum Kriminalkommissar ernannt. Zum 1. Mai 1937 wurde er Mitglied der NSDAP. Ein Beittritt zur SS war ihm nach eigener Aussage aufgrund seiner geringen Körpergröße von 1,61 m nicht möglich. Im folgenden Jahr wurde er zur Kriminalpolizei nach Frankfurt am Main versetzt und dort 1940 zum Kriminalrat befördert.

Seine Abordnung zum Reichskriminalpolizeiamt unter dem RSHA in Berlin erfolgte 1941. Hier kam er im Amt V, Referat 2 „Vorbeugung“ zum Einsatz. Das „Vorbeugungsreferat“ war die maßgebliche Zentrale der organisierten Verfolgung der im NS-Jargon sogenannten „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“, „Asozialen“ und „Zigeuner“. Zu den polizeilichen „vorbeugenden Maßnahmen“ gehörten die Anweisungen zu Zwangssterilisationen, Einweisungen in Tötungsanstalten und Deportationen in Konzentrationslager. Otto war hier bis 1945 stellvertretender Leiter des Sachgebietes V 2 b „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ unter Referatsleiter Heinrich Böhlhoff.

Im August 1944 war Otto im KZ Buchenwald an der Selektion von Häftlingen für medizinische Versuche beteiligt. Hierfür wählte er vierzig Sinti-Männer aus und ließ diese in das KZ Dachau verbringen, wo durch den SS-Lagerarzt Wilhelm Geiglböck „Meerwasser-Trinkversuche“ an den Gefangenen durchgeführt wurden. Auch besuchte er mehrmals das „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau.

Nach Kriegsende war Otto von Anfang bis Mitte des Jahres 1946 kurzzeitig als Kriminalrat in Neumünster beschäftigt und wechselte im Juni zur Polizeischule des Regierungsbezirks Münster mit Sitz in Recklinghausen, wo er sich als Lehrer für Kriminalistik betätigte. Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als „Unbelasteter“ in der Kategorie V eingestuft, obwohl er sich offen als Beamter des RKPA bekannte. Die Beurteilung der Behörde lautete hierbei: „Empfohlen! Politisch keine Bedenken. Nominell Parteimitglied. Kein Aktivist.“. Außerdem habe Otto versprochen, „noch weitere tüchtige Kriminalbeamte aus seinem früheren Wirkungskreis, vor allem auch politisch unbelastete Herren" anzuwerben. Er selbst bezeichnete sich als „innerlich […] entschiedener Gegner“ des NS-Staates. Otto wurde 1953 als Kriminaloberrat zum Leiter der Kriminalpolizei Recklinghausen ernannt. Daneben war er mit seinem ehemaligen Chef Böhlhoff im neugegründeten LKA Nordrhein-Westfalen wieder für „Zigeunerbekämpfung“ zuständig.

Ab 1959 wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord gegen Otto, Böhlhoff und weitere RKPA-Beamte wegen der Selektionen in Buchenwald aufgenommen. In einer diesbezüglichen Vernehmung räumte Otto 1960 ein, sich tatsächlich in den KZ Auschwitz und Buchenwald aufgehalten zu haben. Allerdings habe er „von dem wirklichen Hergang“ in den Lagern nichts gewusst. Er wurde außerdem zu dem „Schnellbrief“ seiner Dienststelle vom 29. Januar 1943 gefragt, der die massenhafte Deportation aller Sinti und Roma in Konzentrationslager anordnete. Dieser war vorher auf einer großen Konferenz höchster Kreise der Sipo und des SD vorbereitet wurden, auf der auch mehrere Kripo-Kollegen Ottos teilnahmen. Auch hier sagte der Befragte aus, dass solche Besprechungen zwar möglicherweise stattgefunden hatten, er aber nichts näheres darüber gewusst habe.

Die laufenden Ermittlungen gegen Otto führten 1961 zu seiner Suspendierung vom Polizeidienst durch den nordrhein-westfälischen Innenminister Josef Dufhues, der außerdem ein Disziplinarverfahren wegen „strafbarer Handlungen“ sowie „eines schweren Dienstvergehens“ gegen den Kriminalbeamten eröffnen ließ. Man warf ihm vor, Einweisungen von Minderheiten „aus rassischen Gründen“ vorgenommen und ihre Entlassung verweigert sowie „in großem Umfang“ Sterilisationen vorgenommen zu haben. Diese hätte Otto auch mit Androhung zur Deportation durchgesetzt. Minister Dufhues bezog sich hierbei auf elf konkret nachzuweisende Fälle mit insgesamt zwanzig Opfern, darunter drei Kindern.

Am 5. Januar 1961 beging Johannes Otto Selbstmord. Die Ermittlungen in Bochum gegen ihn waren mit Rücksicht auf ein Sammelverfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft bereits Ende des Jahres 1960 ausgesetzt worden. Auch dieser neue Prozess wurde mit der Begründung, die Angeklagten hätten den „Zweck des Auschwitz-Erlasses nicht gekannt“, kurz nach dem Tod Ottos eingestellt.

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