mini |Beschilderung „Platz der Kinderrechte“ in Wiesbaden Einen Platz der Kinderrechte gibt es in zahlreichen Städten in Deutschland und in Wien in Österreich. Die Benennung soll die Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention bekannter machen, wofür sich insbesondere der Kinderschutzbund einsetzt.
Beschreibung Der erste Platz der Kinderrechte entstand 2017 in Höhr-Grenzhausen im Westerwald. Jedes Jahr werden auf Initiative des Kinderschutzbundes neue Plätze in ganz Deutschland so benannt. Bis Juni 2026 gab es rund 75 Plätze, die meisten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Das Ziel besteht darin, Kinderrechte vor Ort sichtbar zu machen und dauerhaft im Alltag zu verankern.
Dabei geht es um mehr als die Benennung oder das Aufstellen von Informationstafeln. Viele Projekte entstehen unter aktiver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Kinder- und Jugendparlamente, und integrieren beispielsweise inklusive Spielplätze, interaktive Lernangebote oder kreative Mitmachprojekte. So werden Kinderrechte nicht nur erklärt, sondern können erlebt und mit Leben gefüllt werden.
Am Platz der Kinderrechte vor der Stadtbücherei am Salzstadel in Rosenheim gibt es beispielsweise eine interaktive Kinderrechte-Hörbank. Über eine Handkurbel können Audiobeiträge zu zentralen Kinderrechten wie dem Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Beteiligung, Gleichberechtigung, Bildung, Spiel und Freizeit sowie auf besondere Förderung bei einer Behinderung angehört werden. Die Beiträge sprachen Rosenheimer Kinder und Jugendliche sowie Oberbürgermeister und Jugendamtsleiter ein, wobei sich die Aufnahmen jederzeit ergänzen oder austauschen lassen und dazu einladen, sich mit den Kinderrechten auseinanderzusetzen.
Bedeutung Die Benennung der meisten Plätze ist eine Zusatzbezeichnung mit Informations- und Appellcharakter für einen bereits benannten Ort. Deshalb sind nicht alle Plätze mit einem Straßenschild im Sinne der Straßenverkehrsordnung versehen.Vgl. für Bad Kreuznach Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr: Beschlussvorlage vom 3. März 2019. Der einzige bekannte Platz der Kinderrechte, an dem sich auch Häuser mit entsprechenden Hausnummern befinden, liegt in Köln.
Ein „Platz der Kinderrechte“ kann sich auch auf Privatgrund befinden.Vgl. Benennung einer Fläche in „Platz der Kinderrechte“. bv-hh.de, abgerufen am 29. September 2026.
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