Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist die Exekutive des Schweizer Kantons Basel-Landschaft.
Wählbar als Regierungsrat sind alle Bürger, die das Stimmrecht im Kanton haben. Der Regierungsrat wird direkt vom Wahlvolk gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einer Direktion vor. Aus dem Regierungsrat wird durch den Landrat jährlich ein Regierungspräsident gewählt. Einem Regierungsrat ist es nicht gestattet, im Privaten bezahlte Tätigkeiten auszuüben. In Unternehmen darf er ausschliesslich den Kanton vertreten. Auch ist es einem Regierungsrat nicht erlaubt, Teil der Bundesversammlung zu sein. Das heisst, bei einer Wahl in den Nationalrat oder Ständerat muss das Mitglied aus dem Regierungsrat ausscheiden. Der Regierungsrat erstellt Entwürfe für Verfassungsänderungen, Gesetze und Dekrete für den Landtag. Verordnungen werden vom Regierungsrat normalerweise direkt beschlossen. Der Regierungsrat hat die Kompetenz, einmalige Ausgaben bis zu 1 Million Schweizer Franken oder wiederkehrende Ausgaben bis 200 000 Franken zu tätigen.
Siehe auch Liste der Regierungsräte des Kantons Basel-Landschaft
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Einzelnachweise
Basellandschaft