mini|Der Platz in der Ortsmitte mini|Altenburschlaer Angerlinde Der Anger in Altenburschla mit seinen Linden gehörte zu den 101 Bäumen und Baumgruppen im damaligen Kreis Eschwege, die in den 1930er Jahren mit Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde zu Naturdenkmalen erklärt worden sind. Es wird angenommen, dass der älteste Baum auf dem Platz möglicherweise im Jahr 1825 im Rahmen der Umgestaltung gepflanzt worden ist. Die drei anderen Linden sind Nachpflanzungen aus späterer Zeit. Wegen seiner geschichtlichen Bedeutung wird die ehemalige Gerichtsstätte auch als ein Kulturdenkmal geschützt.
Lage Der Dorfanger befindet sich vor dem Kirchhof im Ortskern und neben der Gemeindeschänke, die den Platz für die Außengastronomie nutzt. Altenburschla, das im Rahmen der hessischen Gebietsreform am 1. April 1972 als Ortsteil in die Stadt Wanfried im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis eingegliedert wurde, liegt im Treffurt-Wanfrieder Werratal und wird im Westen und Osten von Thüringen umschlossen.
Geschichte Der Anger diente früher als Versammlungsort, Festplatz und Gerichtsstätte. Über Rechtshandlungen auf ihm ist wenig bekannt. Bei frühen Erwähnungen ist schwer zu entscheiden, ob sie sich auf Altenburschla beziehen, das am rechten Ufer der Werra liegt oder auf das linksseitige Großburschla, heute ein Ortsteil der Stadt Treffurt im thüringischen Wartburgkreis. Erhalten hat sich aus dieser Zeit nur ein steinerner Gerichtstisch mit drei Bänken. Auf einem der Kalksteine, die den Platz kreisrund umranden, wurden die Jahreszahlen 1688, 1825 und 1912 eingemeißelt. Es sind vermutlich die Daten der Neuanlegung und der Umgestaltungen.Anger in Altenburschla. In: Gerichtsstätten in Hessen. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 25. September 2026.
In den 1950er und 1960er Jahren war der Anger und der danebenliegende Kirchhof einer der Schwerpunkte im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Während der Teilung Deutschlands, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, war Altenburschla vom Staatsgebiet der DDR an drei Seiten umschlossen und verlor seine wirtschaftlichen und sozialen Verbindungen nach Großburschla sowie die nach Mühlhausen und Eisenach. Den Zustand des Dorfes in der Nachkriegszeit beschrieb der damalige Lehrer Adolf Weber: „... das Dorfbild [glich] einer verwahrlosten Ansammlung von Häusern mit Straßen, die von Schlaglöchern übersät und besonders bei Regenwetter schlammigen Feldwegen ähnlich waren.“ Nachdem jedoch Ende der 1950er Jahre Kanalisation und Straßen erneuert und ausgebaut waren, bemühte sich die Dorfgemeinschaft unter der Leitung des damaligen Vorsitzenden der Landjugend und späteren Bürgermeisters, Karl Montag (* 1920; † 2012) intensiv mit der weiteren Verbesserung. Neben den Aufräumarbeiten stand auch die Verschönerung des zentralen Bereichs um Anger, Kirche und Dorfschänke im Mittelpunkt. So wurde die alte Dorfschule am Anger in den Jahren um 1960 und 1961 abgerissen und durch eine kleine Grünanlage mit Rosen und Sträuchern ersetzt. Der Erfolg blieb nicht aus. In dem Dorfwettbewerb folgte nach dem Landessieg von 1959 im Jahr 1961 der Sieg auf Bundesebene, mit Goldplakette und Ehrenpreis der Deutschen Gartenbaugesellschaft.Altenburschla: Grenzerfahrungen. In: Sebastian Strube: Euer Dorf soll schöner werden. Umwelt und Gesellschaft. Vandenhoeck & Ruprecht 2013. S. 84 f.
Schutz Anlässlich der Neuregelung des Naturschutzes durch das Naturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 ist der Dorfanger mit seinen Umfassungsmauern und Linden unter der laufenden Nummer 17 in das Naturdenkmalbuch des Kreises Eschwege eingetragen worden und mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel am 1. November 1936 erhielt er den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes.Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel vom 21. Juli 1936. In: Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel. Nr. 44 vom Sonnabend, 31. Oktober 1936. In der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises hat der Platz die Nummer ND 636.517.
Aus Sicht der Denkmalschützer ist der Anger im alten Dorfkern, mit den Teilen der ursprünglichen Ummauerung und den Resten der Gerichtstische, aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert. Er ist Teil der Gesamtanlage Altenburschlas, die durch die historische Substanz und vor allem durch die dichte Staffelbebauung der Schlierbachstraße und Eisenacher Straße beeindruckt. Sie wird wegen ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung geschützt. Der Anger ist nach § 2 Absatz 1 und die Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen worden.Altenburschla, Anger In: Kulturdenkmäler in Hessen. Website des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen; abgerufen am 25. September 2026.Gesamtanlage Altenburschla In: Kulturdenkmäler in Hessen. Website des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen; abgerufen am 25. September 2026.
Literatur
Weblinks
Anger in Altenburschla In: Gerichtsstätten in Hessen. Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
Kategorie:Geographie (Wanfried) Kategorie:Kulturdenkmal in Wanfried Kategorie:Naturdenkmal im Werra-Meißner-Kreis Kategorie:Individuelle Linde oder Baumgruppe mit Linden Kategorie:Einzelbaum in Hessen Kategorie:Rechtsgeschichte