Das Stadtgericht Göttingen war das Gericht für Zivilsachen der Stadt Göttingen.
Geschichte Göttingen erhielt 1230 das Stadtrecht. Damit war auch eine städtische Rechtsprechung verbunden, die vom Rat wahrgenommen wurde. Die Stadt verfügte nur über die Gerichtsbarkeit in Zivilsachen. Strafrechtliche Fälle wurden von einem landesherrlichen Kriminalgericht unter Leitung des Gerichtsschulzen entschieden. In diesem Gericht stellte die Stadt zwei Assessoren.
1806 wurde Göttingen Teil des Königreichs Westphalen. Dort wurden 1807 die bisherigen Gerichte aufgelöst und gleichzeitig die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt. Die Verwaltung wurde dem Kanton Göttingen, die zivile Rechtsprechung dem Friedensgericht Göttingen übertragen. Übergeordnet war das Distriktgericht Göttingen, für die Kriminalfälle war der Kriminalgerichtshof Göttingen zuständig.
Nach dem Ende der Franzosenzeit kam das Gebiet 1813 an das Königreich Hannover. Dort wurde die städtische Gerichtsbarkeit wiederhergestellt. Der Magistrat der Stadt Göttingen bestand nun aus zwei Teilen: Der verwaltende Magistrat bestand aus dem Stadtdirektor, dem Syndikus und fünf Senatoren und war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Das Stadtgericht bestand aus dem Stadtgerichtsdirektor, zwei Stadtrichtern und einem Assessor. Beide Teile des Magistrats bildeten zusammen das allgemeine Magistratskollegium. Dieses war für die Wahlen der Mitglieder des Magistrats und der Ständeversammlung des Königreichs Hannover, die Kontrolle der Verwaltung und grundsätzliche Fragen zuständig.
Das Stadtgericht war lediglich für zivilrechtliche Angelegenheiten zuständig. Bei Straffällen diente das Amt Göttingen als Untersuchungsgericht und die Justizkanzlei Göttingen als Kriminalgericht. Die Justizkanzlei Göttingen war auch Appellationsinstanz gegen Urteile des Strafgerichts. Das Stadtgericht stand direkt unter der Aufsicht des Ministeriums
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht Göttingen wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste Stadt und Amt Göttingen.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 46 online Das Stadtgericht wurde aufgehoben. Die Verwaltung blieb beim Magistrat der Stadt Göttingen.
Siehe auch Liste der Gerichte im Königreich Hannover
Literatur Georg Heinrich Oesterley: Darstellung der Gerichtsverfassung in Göttingen, 1833, S. 31 f., insb. S. 37, Digitalisat
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Göttingen) Gottingen Kategorie:Gerichtsgründung 1813 Kategorie:Aufgelöst 1852