Rikstelefonens Impregneringsanstalt war der ursprüngliche Name des Telegrafverkets Impregneringsverk, dem Imprägnierwerk der norwegischen Telegrafengesellschaft in Lillestrøm.

Die Firma wurde 1911 gegründet. Es handelte sich dabei um einen staatlichen Betrieb. Die Telegrafengesellschaft wählte Lillestrøm als Standort, da dieser in der Umgebung über reichliche Holzvorräte verfügte und die imprägnierten Masten von dort aus problemlos per Bahn transportiert werden konnten.

Auf einem Teil des Geländes wurden 2002 die neuen Hallen der Norges Varemesse errichtet.

Geschichte In den Jahren 1908 und 1909 bewilligte das Storting für den Bau des Werkes Mittel in Höhe von 105.000 Kronen. Der Betrieb wurde an jener Stelle errichtet, an der zuvor das stillgelegte Säge- und Hobelwerk „Haneborg Dampsag & Høvleri“ gestanden hatte. Von Beginn an beschäftigte das Unternehmen 25 Arbeiter.

Gemeinsam mit anderen Betrieben in Lillestrøm wurde auch das Imprägnierwerk während der wirtschaftlichen Blütezeit in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg gegründet und arbeitete profitabel. Infolge der Rezession in der Zwischenkriegszeit geriet das Unternehmen jedoch in finanzielle Schwierigkeiten. Die jährliche Produktionsmenge, die 1921 noch bei 50.000 Masten gelegen hatte, sank ab etwa 1930 auf 14.000 Stück ab. In den späten 1930er Jahren stieg die Produktion wieder auf 25.000 Masten an und pendelte sich fortan auf diesem jährlichen Durchschnittsniveau ein.

In den 1930er Jahren beschäftigte das Unternehmen mehr als 20 fest angestellte Arbeiter, in wirtschaftlich guten Jahren wurden zusätzliche Arbeiter eingestellt. Im Jahr 1940 waren insgesamt 37 Männer im Betrieb tätig. Während der Kriegsjahre ruhte der Betrieb des Imprägnierwerks. In den ersten Jahren nach Kriegsende umfasste die Belegschaft 80 Arbeiter und Angestellte.

Die Arbeiter waren dem Norsk telegraf- og telefonforbund (Norwegische Telegrafen- und Telefonarbeitergewerkschaft) angeschlossen. Seit 1927 waren sämtliche Arbeiter des Betriebs dort gewerkschaftlich organisiert.

Das Werk wurde 1970 geschlossen.

Arbeitsgänge Zunächst wurden die Baumstämme auf die erforderliche Mastlänge von 7 bis 12 Metern zugeschnitten. Anschließend wurden sie einer Hobelmaschine zugeführt. Zwei Arbeiter konnten an dieser Maschine täglich etwa 200 Stämme bearbeiten.

Nach dem Hobeln wurden die Stämme zum Trocknen gelagert. Die übliche Trocknungsdauer betrug ein Jahr.

Die eigentliche Imprägnierung erfolgte, indem jeweils 75 bis 80 Stämme in einen 20 Meter langen Zylinder eingefahren wurden. Der Luftdruck im Zylinder wurde erhöht, wodurch sich die Poren in den Holzstämmen öffneten und das heiße Kreosotöl eindringen konnte. Bis zu neun Tonnen Kreosotöl konnten an einem einzigen Tag verbraucht werden. Die Imprägnierung verlieh einem Holzstamm eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 Jahren. Nach der Imprägnierung wurden die Länge und das Jahr in die Stämme eingestempelt.

Umweltbelastungen Bei dem Fabrikgelände handelte es sich um einen der am stärksten belasteten Böden in der Region Ostnorwegen. Nach dem jahrzehntelangen Betrieb der Anlagen für die Norges Statsbaner (Norwegische Staatsbahnen) und Telenor (als Nachfolger von Telegrafverket) wies das Erdreich sehr hohe Konzentrationen an Kreosot und PCB auf.

Für die Kosten der Beseitigung der Umweltschäden, die zuerst Norges Statsbaner alleine tragen sollte, reichten die NSB eine Klage gegen Telenor ein und forderten eine Beteiligung von 120 Mio. NOK.

Hintergrund für die Forderung der NSB war die Sanierung des Geländes. Die Kreosot-Imprägnierung von Telefonmasten hat Umweltschäden verursacht, deren Beseitigung von den NSB durchgeführt werden mussten. Die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten beliefen sich auf mehr als 120 Mio. NOK. Davon hat Telenor 4 Mio. NOK gezahlt.

Telenor hielt die Forderung der NSB für unbegründet und verwies auf eine Vereinbarung, die die Haftung des Unternehmens einschränkt. Die NSB machten geltend, dass der Mitarbeiter, der die Vereinbarung unterzeichnete, nicht dazu befugt war und die Vereinbarung daher ungültig sei.

Die norwegische Umweltbehörde hat sich bereits grundsätzlich der Auslegung des Umweltschutzgesetzes durch die NSB angeschlossen, wonach der Verursacher der Verschmutzung für die Sanierungskosten aufkommen muss.

Im Jahr 2009 wurde in einer Untersuchung, bei der Mengen und Emissionen aus größeren Deponien und bei kontaminierten Böden in Norwegen erfasst wurden, für das Gelände die erforderlichen Maßnahmen mit

beschrieben. Zu diesem Zeitpunkt waren die Maßnahmen gegenüber der Erfassung aus dem Jahr 1995 annähernd vollständig durchgeführt.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Lillestrøm (Kommune) Kategorie:Gegründet 1911