Spurius Postumius Albinus Caudinus war ein römischer Politiker aus der gens Postumia im 4. Jahrhundert v. Chr. Er war 334 und 321 v. Chr. Konsul sowie 332 v. Chr. Zensor. Bekannt ist er vor allem als einer der beiden römischen Befehlshaber bei der Niederlage an den Kaudinischen Pässen.

Postumius wurde 334 v. Chr. gemeinsam mit Titus Veturius Calvinus zum ersten Mal Konsul. Beide führten Krieg gegen die Sidiciner. Angesichts der Stärke des Gegners und eines befürchteten Eingreifens der Samniten wurde Publius Cornelius Rufinus zum Diktator ernannt.Titus Livius, ab urbe condita 8,16–17. 332 v. Chr. amtierte Postumius gemeinsam mit Quintus Publilius Philo als Zensor.Livius, ab urbe condita 8,17. Die Fasti Capitolini führen für dieses Jahr nicht nur Spurius Postumius Albinus als Zensor an, sondern fügen auch hinzu, dass er „später Caudinus genannt wurde“ (rekonstruiert qui postea Caudinus appellatus est).Fasti Capitolini zum Jahr 332 v. Chr.: [Sp. Postumius – f. – n. Albinus] qui postea [C]audinus appell(atus) [est]. Der Beiname Caudinus wurde ihm demnach erst später gegeben, bezogen auf die Niederlage an den Kaudinischen Pässen während seines zweiten Konsulats 321 v. Chr. Vgl. Jerzy Linderski: The Surname of M. Antonius Creticus and the Cognomina ex Victis Gentibus. In: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik. Band 80, 1990, S. 163. Siehe auch

327 v. Chr. war er Magister equitum des zur Abhaltung der Wahlen ernannten Diktators Marcus Claudius Marcellus.Livius, ab urbe condita 8,23.

321 v. Chr. wurde Postumius zum zweiten Mal Konsul, wiederum gemeinsam mit Titus Veturius Calvinus. Im Zweiten Samnitenkrieg wurde das von ihnen geführte römische Heer bei der Schlacht an den Kaudinischen Pässen von den Samniten unter Gaius Pontius eingeschlossen und zur Kapitulation gezwungen. Nach der antiken Überlieferung mussten die Römer ihre Waffen abgeben und unter dem Joch hindurchgehen. Postumius, Veturius und weitere römische Offiziere verpflichteten sich eidlich auf eine Vereinbarung mit den Samniten.Livius, ab urbe condita 9,1–6.

Nach der Darstellung des Livius lehnte der römische Senat die Vereinbarung ab. Postumius habe daraufhin selbst dafür plädiert, ihn und die übrigen für den Abschluss verantwortlichen Amtsträger den Samniten auszuliefern, um den römischen Staat von der eingegangenen Verpflichtung zu lösen. Die Auslieferung wurde vollzogen, Pontius verweigerte jedoch die Annahme der Römer.Livius, ab urbe condita 9, 8–11. Theodor Mommsen folgt der Überlieferung hinsichtlich der Ablehnung der Vereinbarung und der Auslieferung der verantwortlichen Offiziere, nicht jedoch in deren anekdotischen Einzelheiten. Die Historizität der überlieferten Vorgänge rund um die Schlacht an den Kaudinischen Pässen und nach der Kapitulation ist in der neueren Forschung umstritten.Lukas Grossmann: Roms Samnitenkriege. Historische und historiographische Untersuchungen zu den Jahren 327 bis 290 v. Chr. Düsseldorf 2009, S. 54–83.

Cicero erwähnt Postumius in De officiis als Beispiel für die Überschreitung konsularischer Amtsbefugnisse. Postumius und sein Amtskollege Titus Veturius Calvinus hätten den Frieden mit den Samniten ohne Ermächtigung durch Volk und Senat geschlossen und seien deshalb den Samniten ausgeliefert worden. Postumius selbst habe seine Auslieferung befürwortet.Cicero, de officiis, 3,109.

Literatur

T. Robert S. Broughton: The Magistrates of the Roman Republic. Band 1: 509 B.C.–100 B.C. American Philological Association, New York 1951. Lukas Grossmann: Roms Samnitenkriege. Historische und historiographische Untersuchungen zu den Jahren 327 bis 290 v. Chr. Düsseldorf 2009, S. 54–83. Theodor Mommsen: Römische Geschichte. Band 1. München 1986, S. 379–382. Jerzy Linderski: The Surname of M. Antonius Creticus and the Cognomina ex Victis Gentibus. In: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik. Band 80, 1990, S. 157–164 (PDF).

Anmerkungen

Kategorie:Konsul (Römische Republik) Kategorie:Censor Kategorie:Magister equitum Kategorie:Postumier Kategorie:Römer