Christoph Barthe (* 1972) ist ein deutscher Jurist. Er ist Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Richter am Sondergerichtshof für den Kosovo in Den Haag.

Leben Barthe studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und der Universität Leiden (Niederlande). Nach dem Abschluss des Studiums promovierte er 2008 in Internationalem Strafrecht an der Universität Göttingen mit der Dissertation Joint Criminal Enterprise: Ein (originär) völkerstrafrechtliches Haftungsmodell mit Zukunft?

Von 2001 bis 2002 war er in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Von 2002 bis 2003 war er Richter am Landgericht Bonn. Von 2004 bis 2005 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen.

Von 2005 bis 2007 war er Staatsanwalt am Traunstein, von 2008 bis 2009 Ermittlungs- und Strafrichter am Amtsgericht Rosenheim, von 2009 bis 2010 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I, wo er mit Fällen des Umwelt- und allgemeinen Strafrechts befasst war.

Seit 2010 ist er beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof tätig, wo er sich auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Völkermord spezialisiert hat.

Am 7. Februar 2017 wurde er zum Richter des Kosovo Specialist Chambers and Specialist Prosecutor’s Office ernannt, eines hybriden Gerichts zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1998 und 2000 begangen wurden und der UÇK oder ihren Kommandanten zur Last gelegt werden. In dieser Funktion wirkte er mit am Verfahren gegen Hysni Gucati und Nasim Haradinaj, zwei Anführern einer Veteranenorganisation der UÇK, sowie am Verfahren gegen Hashim Thaçi und dessen Mitangeklagte Kadri Veseli, Jakup Krasniqi, Rexhep Selimi (Stand September 2026).

Barthe ist zudem nebenberuflich Dozent für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und für Humanitäres Völkerrecht, u. a. als Honorarprofessor an der Universität Bonn,Professor*innen und Lehrende am Fachbereich, auf jura.uni-bonn.de beim Europäischen Netzwerk für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (European Judicial Training Network, EJTN) und an der Deutschen Richterakademie. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich des Internationalen und Nationalen Strafrechts verfasst und ist Mitherausgeber und Mitverfasser des Karlsruher Kommentars zur Strafprozessordnung sowie Mitautor des Leipziger Kommentars zum Strafgesetzbuchs.

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Einzelnachweise

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