Günther Munkwitz (* 13. März 1912 in Leipzig; † 1970 in Eilenburg) war ein deutscher Arzt, der als T4-Gutachter an den Krankenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus beteiligt war.
Im Nationalsozialismus Munkwitz trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.430.159),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/29930259 außerdem war er Mitglied der Sturmabteilung und des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebunds. Er wurde mit der 1937 erschienen Dissertation Hauterkrankungen in einer Lackiererei und ihre Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der "Läppchenprobe" um 1937 zum Dr.med. promoviert.
Von 1939 bis 1942 war er als Assistent von Werner Heyde an der Universitätsnervenklinik Würzburg tätig. Ab Januar 1940 war er ärztlicher Mitarbeiter der Krankenmordorganisation „T4“ sowie ab dem 25. Juli 1940 T4-Gutachter. Gemeinsam mit Friedrich Mennecke und Theodor Steinmeyer ging er auf Selektionsreisen, so begutachtete er bspw. vom 29. Juli bis 2. August 1941 die Patienten des Tannenhofs in Remscheid. Die Reisen der Ärztekommissionen erfolgten, wenn Anstalten aufgrund von Ärztemangel die von der T4 zur Erfassung der Patienten versendeten Meldebögen nicht ausfüllen konnten oder sich weigerten, diese auszufüllen.
Zuletzt war er Stabsarzt im Range eines SS-Hauptsturmführers der SS-Panzer-Grenadierdivision „Götz von Berlichingen“.
Nachkriegszeit Munkwitz lebte nach Ende des Zweiten Weltkriegs in der SBZ bzw. DDR. Im Jahr 1946 wurde er Mitglied der SED. Er arbeitete 1949 im Krankenhaus Altenburg, 1951 legte er seine Facharztprüfung als Internist ab. Er stieg 1964 zum stellvertretenden Direktor des Kreiskrankenhauses Eilenburg auf.
In Westdeutschland ermittelte 1961 die Kriminalpolizei in Würzburg gegen Munkwitz, jedoch ohne seinen Verbleib in Erfahrung bringen zu können. Dabei wurde die Polizei von dem Dozenten Karl Stössel, einem Vertrauten Heydes, in die Irre geführt, indem dieser aussagte, Munkwitz sei 1940/41 zur Luftwaffe eingezogen und seitdem nicht mehr gesehen worden.
Nachdem Munkwitz’ Name in der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Werner Heyde genannt wurde, begann das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Januar 1963 mit Ermittlungen gegen Munkwitz. Die Ermittlungen endeten 1966 mit der Feststellung des MfS, es hätten keine Zeugen gefunden werden können, um Munkwitz individuell Verbrechen nachweisen zu können. Während der Ermittlungen hatte das MfS ihm bescheinigt, dass er „beim Aufbau unseres sozialistischen Gesundheitswesens an führender Stelle“ stehe.
1970 beging Munkwitz Suizid in Eilenburg.
Einzelnachweise
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