Das Landschaftsschutzgebiet Biotopkomplex Hilgenstuhl mit etwa 14 Hektar Flächengröße liegt im südlichen Stadtgebiet Lage. Es wurde 2006 mit dem Landschaftsplan Teutoburger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 14 Teutoburger Wald. Detmold 2006. S. 77 ff.

Beschreibung Das LSG liegt südwestlich Hörste und geht bis an die Bebauung. Es umfasst einen streckenweise naturnahen Bachlauf in einem Wald- und Wiesenkomplex. Der hier namenlose Bach wird im weiteren Unterlauf zum Hörster Bach. Im Süden finden sich einige Quellen und quellige Bereiche. Im Oberlauf liegt der Bach in einem stark eingetieften Kerbtal mit bachbegleitendem Auwald. Etwa 150 m nach den Quellen durchfließt der Bach eine Kette von sechs Fischteichanlagen. Im LSG steht ein Mosaik aus Waldflächen, die teils naturnah und teils mit standortfremden Nadelgehölzen bestockt sind. Auch überwiegend extensiv genutzte Grünlandflächen, die einen hohen Strukturreichtum durch eingestreute Gehölze und Obstgehölze aufweisen, kommen vor.

Der Landschaftsplan führt zum Wert des Gebietes aus: „Es wird weiterhin geprägt durch eine gut ausgebildete Pflanzengesellschaft mit regional gefährdeten Pflanzenarten. Der Bereich ist wertvoll für Amphibien.“

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“ „zur Erhaltung und Sicherung der vorhandenen Lebensraumvielfalt als Lebensgrundlage für die Vogelarten gem. Vogelschutzrichtlinie, die zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes DE-4118-401 "Senne mit Teutoburger Wald" geführt haben.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet gelten verschiedene Verbote. Es ist untersagt, „Hunde außerhalb von Wegen frei laufen zu lassen sowie Hundesportübungen durchzuführen“. Obstbäume dürfen nur aus Obstwiesen und als Einzelbäume entfernt werden, „sofern dieses vorab einvernehmlich mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechender Ersatz geleistet wird“. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist nicht gestattet, „Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes oder Baumschulen anzulegen. Im Gebiet sind Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder andere die Oberflächengestalt des Bodens verändernde Maßnahmen verboten.“

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 14 Teutoburger Wald. Detmold 2006.

Weblinks

Einzelnachweise

Biotopkomplex Hilgenstuhl Biotopkomplex Hilgenstuhl