mini|Landschaftsschutzgebiet Duddenloch südöstlich Blomberg (2025) mini|Teich
Das Landschaftsschutzgebiet Duddenloch südöstlich Blomberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 17,5 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg Detmold 2005 S. 76ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Duddenloch südöstlich Blomberg liegt ein von Nordosten nach Südwesten verlaufender Bachtalbereich mit unterschiedlichen Strukturelementen. Das Schutzgebiet grenzt im Südwesten an die Bebauung von Blomberg. Im Schutzgebiet wechseln sich kleine Grünlandflächen, Obstwiesen, Grünlandbrachen, eine ehemalige Mergelkuhle und eine ehemalige Kleingartenanlage ab. Die Grünlandbereiche sind teils feucht bis nass. Die Hangkanten sind deutlich ausgebildet und mit Gebüschen und einzelnen Bäumen bestanden. In der ehemaligen Kleingartenanlage befindet sich ein Kleingewässer mit Röhrichtsaum und Unterwasservegetation. Etwa ab dieser Stelle tritt ein kleiner Bach zutage, der sich bis zur Südgrenze des Gebietes mehr und mehr verbreitert.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Verbote Im Landschaftsschutzgebiet gelten verschiedene Verbote. Es ist untersagt, „Hunde außerhalb von Wegen frei laufen zu lassen sowie Hundesportübungen durchzuführen“. Obstbäume dürfen nur aus Obstwiesen und als Einzelbäume entfernt werden, „sofern dieses vorab einvernehmlich mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechender Ersatz geleistet wird“. Es besteht das Verbot, „Grün- oder Brachland in eine andere Nutzungsart umzuwandeln oder umzubrechen.“ „Außerhalb der Hof- und Gartenbereiche dürfen keine gebietsfremden Gehölze, sonstige Pflanzen oder entwicklungsfähige Teile hiervon“ angepflanzt werden. Es dürfen auch keine baulichen Anlagen errichtet und Fischteiche angelegt werden. Es ist nicht gestattet, „Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes oder Baumschulen anzulegen. Im Gebiet sind Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder andere die Oberflächengestalt des Bodens verändernde Maßnahmen verboten.“
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Duddenloch sudostlich Blomberg