Das Landschaftsschutzgebiet Siekgraben westlich Drawenberg ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 3,4 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg Detmold 2005 S. 76ff

Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Siekgraben westlich Drawenberg liegt ein Bereich mit Grünland. Das Schutzgebiet befindet sich südöstlich von Wellentrup. Im westlichen Bereich entspringt und verläuft der Bach Siekgraben. Der Siekgraben führt nur zeitweise Wasser. Ein Feuchtbereich mit Erlen und Weiden liegt an der Westgrenze. Sonst befinden sich Wiesen und Weiden im Gebiet. Hecken aus Schlehen, Holunder, Rosen und Hasel sowie einige Hainbuchen als Überhälter strukturieren das Schutzgebiet. Im Nordosten ist ein Teich mit Gehölzbestand.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Verbote Im Landschaftsschutzgebiet gelten verschiedene Verbote. „Hunde außerhalb von Wegen frei laufen zu lassen sowie Hundesportübungen durchzuführen.“ Obstbäume dürfen nur aus Obstwiesen und als Einzelbäume entfernt werden, „sofern dieses vorab einvernehmlich mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechender Ersatz geleistet wird.“ Es besteht das Verbot „Grün- oder Brachland in eine andere Nutzungsart umzuwandeln oder umzubrechen.“ „Außerhalb der Hof- und Gartenbereiche dürfen keine gebietsfremden Gehölze, sonstige Pflanzen oder entwicklungsfähige Teile hiervon“ angepflanzt werden. Es dürfen auch keine bauliche Anlagen und Fischteiche erstellt werden. „Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes oder Baumschulen anzulegen. Im Gebiet sind Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder andere die Oberflächengestalt des Bodens verändernde Maßnahmen verboten.“

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg. Detmold 2005

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Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Siekgraben westlich Drawenberg