Die Krone (The Crown) ist ein traditioneller Begriff des britischen Staatsrechts. Die Krone verkörpert den Staat als dauerhafte, von Personen unabhängige Körperschaft, vor allem deren legislative, exekutive und judikative Befugnisse.

Als „Crown-in-Parliament“ bildet sie zusammen mit dem Unterhaus und dem Oberhaus die oberste gesetzgebende Gewalt im Vereinigten Königreich.David Torrance: The Crown and the Constitution. House of Commons Library, London 2025, S. 24ff. Als Exekutive umfasst sie sowohl den Monarchen als auch die Regierung. Sie gründet im König oder der Königin, doch zu allermeist werden deren Befugnisse und Aufgaben von „Ministern der Krone“ wahrgenommen, die dem britischen Parlament oder den drei Regionalparlamenten (Wales, Schottland, Nordirland) rechenschaftspflichtig sind. Als „Quelle der Gerechtigkeit“ (fountain of justice) ist die Krone die Autorität, in deren Namen und Auftrag Recht gesprochen wird.Torrance, The Crown, S. 47f.

Anders als in vielen kontinentalen Rechtssystemen wurde in England der Staat nicht als abstrakt definierte juristische Person behandelt. Stattdessen bündelte sich eine Vielzahl aus historischer Praxis hervorgegangener Befugnisse und Aufgaben öffentlicher Institutionen im Begriff der „Krone“. Eine allgemein anerkannte Definition dieses Begriffs fehlt. Jedenfalls ist er nicht vollständig kongruent mit den Begriffen „Monarch“, „Regierung“ oder „Staat“.Torrance, The Crown, S. 6 und 20.

Als Verkörperung staatlicher Kontinuität sind „die Krone“ oder „Seine/Ihre Majestät“ (His/Her Majesty, HM) Namensbestandteile verschiedener öffentlicher Einrichtungen. Beispiele: Crown Courts (erstinsztanzliche Kriminalgerichte) oder Crown Prosecution Service (Staatsanwaltschaft); HM Revenue and Customs (Finanz- und Zollbehörde), HM Prisons (Gefängnisse), HM Courts and Tribunals Service (Gerichtsdienst). Kriegsschiffe der britischen Royal Navy tragen vor ihrem Namen das amtliche Präfix HMS (His/Her Majesty’s Ship). Rechtsanwälte führen den Titel King’s/Queen’s Counsel (Kronanwalt); Täter, die freiwillig als Zeugen der Anklage gegen andere Tatbeteiligte aussagen, werden als King’s (bzw. Queen’s) evidence (Kronzeuge) bezeichnet.

Geschichte Das staatsrechtliche Konzept der Krone entwickelte sich in England mit dem ursprünglichen Zweck, zwischen dem Amt des Monarchen und seiner Person unterscheiden zu können. Das ermöglichte insbesondere im Hinblick auf Ländereien die rechtliche Trennung zwischen dem öffentlichen Eigentum des Königreichs und dem persönlichen Eigentum des Monarchen. Diese Unterscheidung entspricht der aus dem Mittelalter stammenden, von elisabethanischen Richtern und Juristen ausformulierten Theorie von den „zwei Körpern“ des Königs: dem politischen Körper (body politic), der niemals sterben kann, und dem sterblichen natürlichen Körper (body natural).Ernst Kantorowicz: Die zwei Körper des Königs. Eine Studie zur politischen Theologie des Mittelalters. Ausgabe Stuttgart 1992 (Klett-Cotta), ISBN 3-608-91376-9, S. 29–44. Sie erklärt, wie die königlichen Befugnisse und Aufgaben sich vom Monarchen ablösen und in einem faktisch unumkehrbaren Prozess auf verschiedene öffentliche Institutionen übergehen, bei denen sie – auch wenn sie die Bezeichnung „königlich“ behalten – dauerhaft verbleiben.

Ursprünglich übte die Krone die oberste Legislativ-, Exekutiv- und Judikativgewalt durch den Monarchen persönlich aus, doch mit dem Aufkommen von Parlamenten und Gerichten in England und Schottland im 13. Jahrhundert nahm die direkte Ausübung dieser Funktionen immer weiter ab. Tendenzen, die Macht der englischen und schottischen Krone einzuschränken, lassen sich auf die Magna Carta (1215), De Montfort’s Parliament (1265) und die Declaration of Arbroath (1320) zurückführen. Aus der mittelalterlichen Versammlung von Kronvasallen und geistlichen Herren Englands gingen Parlament und Justiz hervor, aus dem mittelalterlichen Kronrat das Regierungskabinett.

In England wurde die Bezeichnung „Parlament“ erstmals im 13. Jahrhundert verwendet, um eine erweiterte Sitzung des königlichen Rates zu bezeichnen, an der Barone, Bischöfe und hochrangige königliche Beamte teilnahmen. Die Sitzungteilnehmer sollten den König in Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung beraten sowie seine gerichtlichen Entscheidungen anhören und bei deren Umsetzung mitwirken.May, Parliamentary Practice, 1.1.2: History of representation in England. Ebenfalls im 13. Jahrhundert entstanden Parlamente in Schottland (dort ursprünglich colloquia genannt), allerdings in stärker formalisierter Form als rechtsetzende und rechtsprechende Versammlungen des königlichen Rates, an denen Vertreter verschiedener Adelsstände teilnahmen.May, Parliamentary Practice, 1.1.3: History of representation in Scotland.

Insbesondere das königliche Recht zur Erhebung von Steuern und Abgaben geriet schon früh unter parlamentarische Kontrolle. Das englische Parlament nutzte das eigene Mitwirkungsrecht als Hebel zur Vergrößerung seines Einflusses. Seine politische Bedeutung konnte es im 13. und 14. Jahrhundert vor allem deshalb ausbauen, weil Eduard I. und seine Nachfolger für die von ihnen geführten Kriege mehr Finanzmittel benötigten, als ihnen aus eigenem Vermögen zur Verfügung standen. Die Monarchen mussten infolgedessen mit Zustimmung des Parlaments „außerordentliche“ Steuern erheben, um diese Mittel aufzubringen. Doch jedes Mal, wenn der König das Parlament um Zustimmung zu einer Steuer bat, konnte dieses dafür eine Gegenleistung verlangen. Oft nutzte es die Geldnot des Königs aus, um eigene Ziele durchzusetzen.UK Parliament: Changes under Edward I – Parliament and taxation, abgerufen am 12. September 2026.

Im 16. Jahrhundert stärkten die Tudor-Monarchen nach der Reformation das Parlament, indem sie es vergrößerten und ihm neue Zuständigkeiten einräumten. Davon versprachen sie sich eine Stärkung ihrer Legitimität, die durch den Bruch mit Rom gelitten hatte. Dieser Schritt bedeutete aber auch, dass das Parlament noch mehr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse erhielt. Aus dem Legitimitätsprinzip „Krone-und-Parlament“ (Miteinander von Krone und Parlament) wurde das bis heute geltende Legitimitätsprinzip „Krone-im-Parlament“ (Integration der Krone ins Parlament).Avner Greif/Jared Rubin: Endogenous Political Legitimacy: The Tudor Roots of England’s Constitutional Governance, The Journal of Economic History, September 2024. Danach bedürfen neue Gesetze auch weiterhin der Zustimmung des Monarchen (Royal Assent), um in Kraft zu treten; beschlossen werden sie jedoch von den beiden Parlamentskammern Unterhaus und Oberhaus.David Torrance: Royal Assent. House of Commons Library, London 2026, S. 5 und 21–37.

Langwierige Kämpfe zwischen Krone und Unterhaus im 17. Jahrhundert mündeten schließlich in die „Glorious Revolution“, aus der eine konstitutionelle Monarchie hervorging.Torrance, The Crown, S. 7. Die Bill of Rights von 1689 unterwarf die königliche Autorität in Bezug auf wesentliche Entscheidungen (namentlich Steuern und Abgaben, Unterhaltung eines stehenden Heeres in Friedenszeiten) der Zustimmung des Parlaments. Die Stellung der Abgeordneten gegenüber der Krone wurde durch parlamentarische Immunität und Indemnität (Redefreiheit) nachhaltig gestärkt.

Im Zuge der Vereinigung des Englischen Königreichs mit den Königreichen Schottland und Irland fand das in England entwickelte staatsrechtliche Konzept der „Krone“ Eingang in die Rechtssprache des ganzen Vereinigten Königreichs, später auch in die juristische Terminologie seiner Überseegebiete sowie mehrerer heute unabhängiger Länder des Commonwealth.Torrance, The Crown, S. 6.

Krone und Legislative Die Krone ist integraler und konstitutiver Bestandteil des britischen Parlaments,May, Parliamentary Practice, 1.1.1: Introduction to the constituent parts of Parliament. das nach britischem Verfassungsverständnis uneingeschränkt souverän ist.UK Parliament: Parliament’s authority, abgerufen am 21. August 2026. Die „Crown-in-Parliament“ (oder King- bzw. Queen-in-Parliament) umfasst die Trias Monarch, Unterhaus und Oberhaus, wobei der Monarch protokollarisch – nicht jedoch politisch – den führenden Rang bekleidet.

Zwar könnte der Monarch einem von den beiden Parlamentskammern beschlossenen Gesetzesentwurf die notwendige Zustimmung (Royal Assent) verweigern. Doch damit würde er eine verfassungsrechtliche Pflicht verletzen. Für den Fall, dass erhebliche Gewissensgründe ihn von der Zustimmung abhalten sollten, wird die Möglichkeit diskutiert, dass er für kurze Zeit als verhindert gelten und an seiner Stelle ein Regent den Royal Assent erteilen könnte.Torrance, Royal Assent, S. 34f.

Krone und Exekutive Das königliche Vorrecht (royal prerogative) gehört zu den wichtigsten Elementen der britischen Verfassung.Torrance, The Crown, S. 20.Zur Bedeutung des königlichen Vorrechts für das Parlament siehe May, Parliamentary Practice, 1.1.5: Prerogative in connection with Parliament. Königliche Vorrechte sind traditionelle Privilegien des Monarchen, für die keine Zustimmung des Parlaments erforderlich ist.Avner/Rubin: Endogenous Political Legitimacy, Fußnote 7. Sie „unterliegen jedoch Einschränkungen und können durch Gesetzgebung mit Zustimmung und kraft Amtsbefugnis (authority) des Monarchen (Sovereign) geändert werden.“Erskine May: Parliamentary Practice (2019), 1.1.4: The Sovereign.

Die Frage, ob ein bestimmtes königliches Vorrecht existiert und welchen Umfang es hat, ist Gegenstand des Common Law, sodass letztlich die Gerichte darüber entscheiden.Torrance, The Crown, S. 28. Im Jahr 2009 veröffentlichte das britische Justizministerium eine umfassende Aufzählung königlicher Vorrechte.Ministry of Justice: The Governance of Britain: Review of the Executive Royal Prerogative Powers: Final Report, Oktober 2009, S. 30–34. Dabei unterschied es zwischen Vorrechten, die von Ministern der Krone ausgeübt werden (beispielsweise Außen- und Sicherheitspolitik); konstitutionellen Vorrechten, die der Monarch in der Praxis nur auf Empfehlung des Premierministers oder anderer Kabinettsmitglieder ausübt (beispielsweise Entlassung von Ministern, Ordensverleihungen); rechtlichen Privilegien (beispielsweise die strafrechtliche Immunität des Monarchen); archaischen Vorrechten (beispielsweise das königliche Recht auf Störe, Wale und wilde Schwäne).

„Bei Ausübung der Vorrechte der Krone ist der Monarch gemäß Verfassungspraxis (constitutional convention) an den Rat der Minister der Krone gebunden, die ihr Amt nur so lange ausüben, wie sie das Vertrauen des Parlaments genießen.“May, Parliamentary Practice, The Sovereign. Heute werden die meisten königlichen Vorrechte von den Ministern der Krone ausgeübt – entweder im Namen des Monarchen oder durch „ministeriellen Rat“ (ministerial advice) an den Monarchen. Der Monarch ist verfassungsrechtlich verpflichtet, diesem „Rat“ zu folgen, es sei denn, es handele sich um informelle Empfehlungen.Torrance, The Crown, S. 38.

Der Monarch bestätigt die Ernennung aller Minister der Krone. Früher nahm er regelmäßig an den Kabinettssitzungen teil, doch ab 1721 wurde sein Platz von einem hochrangigen Minister eingenommen, der die Bezeichnung „Premierminister“ erhielt.Torrance, The Crown, S. 37. In Regierungsangelegenheiten blieben die Vorrechte des Monarchen nominell erhalten. In der Praxis wurden seine Befugnisse jedoch dadurch eingeschränkt, dass immer mehr königliche Vorrechte von politischen Institutionen ausgeübt wurden. Im 19. Jahrhundert fasste Walter Bagehot zusammen, welche drei Rechte dem Monarchen gegenüber der Regierung noch geblieben waren: das Recht, konsultiert zu werden; das Recht, Ratschläge zu erteilen; und das Recht zu warnen. Der Monarch blieb einerseits berechtigt, eigene Meinungen zur Regierungspolitik zu haben und diese gegenüber seiner Regierung auch zu äußern. Andererseits war er verpflichtet, den Rat seiner Minister anzunehmen und danach handeln.Torrance, The Crown, S. 40.

Krone und Judikative