Das Gewerbegesetz vom 30. Januar 1868 führte im Königreich Bayern mit seinem Inkrafttreten am 1. Mai 1868 die Gewerbefreiheit ein.
Seine Regelungen galten auch in der Pfalz, wo die Gewerbefreiheit bereits von Napoleon Bonaparte eingeführt worden war.
Auch Frauen erhielten die Gewerbefreiheit, blieben aber vom Wahlrecht ausgeschlossen und in der Ehe benachteiligt. Da die Gewerbefreiheit unabhängig vom Glaubensbekenntnis gewährt wurde und Artikel 53 des am 1. September 1868 in Kraft getretenen Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt (vgl. auch Heimatrecht) die Zuzugsbeschränkungen für Juden aufhob, wurde in diesem Jahr die jüdische Emanzipation in Bayern abgeschlossen.
Nach der deutschen Reichsgründung wurde das Gewerbegesetz durch Gesetz vom 12. Juli 1872 zum 1. Januar 1873 von der Gewerbeordnung abgelöst.
Literatur Franz-Xaver Proebst (Jurist): Das neue Gewerbegesetz für das Königreich Bayern. Ein Beitrag zur Kenntniß und zum Vollzuge desselben für Beamte und Bürger, insbesondere für jeden Gewerbetreibenden, Carl Merhoff’s Verlag, München, 1868
Einzelnachweise
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