Diese Liste beinhaltet alle Flaggen im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz.

Nach der Gemeindeordnung haben die Kommunen das Recht, Wappen und Flaggen zu führen. Beides muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dazu werden Zeichnungen erstellt, die die Landesarchive auf heraldische Richtigkeit überprüfen. Zur Genehmigung wird eine Urkunde erteilt. Urkunde und Gutachten des Archivs sind die einzigen Unterlagen, in der eine Beschreibung der Flaggen enthalten sind. Genehmigt wird explizit die Flaggenform, die in der Urkunde erwähnt ist. LandkreisHissflaggeBannerKommentareAltenkirchenzentriert|161x161pxrand|zentriert|200x200pxDie Flagge wurde am 8. März 1990 genehmigt: Text der Genehmigungsurkunde:Landesarchiv Speyer

„Die Flagge zeigt zwei gleichbreite senkrechte Streifen in Rot und Gelb. Auf der Mittelachse, etwas nach oben verschoben, ist das Wappen des Landkreises aufgelegt, was wie folgt beschrieben wird: Von Rot und Gelb gespalten durch eingeschobene, eingebogene, aufsteigende silberne Spitze, darin ein von Schwarz und Rot geschliffenes Balkenkreuz; vorn in Rot ein blaubewehrter, doppelschwänziger, herschauender Löwe; hinten in Gold ein schwarzer Maueranker.“

„Die Kreisflagge kann in Form einer Hißflagge geführt werden.“

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld KommuneHissflaggeBannerKommentareVerbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld zentriert|150x150pxzentriert|200x200pxzentriert|190x190pxDie Flagge ist am 3.Januar 2020 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der GenehmigungsurkundeInformation von der Verbandsgemeindeverwaltung:

„Horizontale Hissflagge: Schräglinks geteilt vorn in Rot ein goldener, doppelschwänziger, blaubewehrter und bezungter, hersehender Löwe, hinten in Gelb drei rote, schräglinks balkenweise angeordnete, rechtsgewendete Wolfsangeln, umgeben von einem zweiundzwanzigfach schwarz-silbern gestückten Bord, dessen Breite im Verhältnis 1:9 zum linken und rechten Flaggensaum steht.“

„Banner, Hängeflagge und vertikale Hissflagge: Schräglinks geteilt vorn in Rot ein goldener, doppelschwänziger, blaubewehrter und bezungter, hersehender Löwe, hinten in Gelb drei rote, schräglinks balkenweise angeordnete, rechtsgewendete Wolfsangeln, umgeben von einem zweiundzwanzigfach schwarz-silbern gestückten Bord, dessen Breite im Verhältnis 1:9 zum oberen und unteren Flaggensaum steht.“Altenkirchen (Westerwald) zentriert|150x150pxzentriert|250x250pxzentriert|250x250pxDie Stadt führt eine rot-gelbe Flagge mit WappenBurglahr zentriert|150x150px200x200pxzentriert|211x211pxDie Flagge ist am 25. November 1994 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2131

„Hißflagge rot: In der Mitte das Wappen der Ortsgemeinde Burglahr, dessen unterbrochener roter Zwillingsbalken sich ab dem Schildrand links und rechts mit verwechselter Farbe jeweils in zwei weißen Streifen bis zum Flaggensaum fortsetzt, ihn links zwischen Mitte und Ende sowie rechts zwischen Anfang und Mitte treffend.“

„Banner und Hängeflagge rot: In der Mitte das Wappen der Ortsgemeinde Burglahr, dessen unterbrochener roter Zwillingsbalken sich ab dem Schildrand links und rechts mit verwechselter Farbe jeweils in zwei weißen Streifen bis zum Flaggensaum fortsetzt, ihn links etwas unterhalb und rechts etwas oberhalb der Mitte treffend.“Eichelhardt zentriert|150x150px200x200pxzentriert|250x250pxDie Flagge ist am 17. Februar 2017 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden:1 Text der Genehmigungsurkunde:

„Hissflagge sowie Banner: Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge gelb-rot waagerecht gestreift, das Wappen der Ortsgemeinde Eichelhardt mittig so aufgelegt, dass die Enden der eingeschweiften Spitze links und rechts auf die Trennlinie der Flaggenstreifen treffen.“Eulenberg zentriert|150x150pxzentriert|180x180pxDie Flagge ist am 20. Januar 1999 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705

„Flagge: Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge grün, das Wappen der Ortsgemeinde Eulenberg so aufgelegt, dass die gedachte Verlangerung des oberen Schildrandes den rechten und linken Flaggensaum im Verhaltnis 1 : 5 teilt und dass ein gelber Streifen vom Dreiberg im Schildfuß zum Flugsaum diesen grün gelb-grün im Verhaltnis 1 : 1 : 1 teilt.“Fluterschen zentriert|150x150px200x200pxzentriert|250x250pxDie Flagge ist am 11. April 2014 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge im Wellenschnitt blau-gelb-schwarz waagerecht gestreift, das Wappen der Ortsgemeinde Fluterschen so aufgelegt, dass sich dessen Wellenteilung in den Trennungslinien der Flaggenstreifen fortsetzt.“

„Hissflagge im Wellenschnitt blau-gelb-schwarz waagerecht gestreift, das Wappen der Ortsgemeinde Fluterschen zum oberen Saum verschoben so aufgelegt, dass sich dessen Wellenteilung in den Trennungslinien der Flaggenstreifen fortsetzt.“Güllesheim zentriert|150x150px200x200pxzentriert|250x250pxDie Flagge ist am 28. August 2018 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge rot-weiß-rot-weiß senkrecht gestreift, den oberen und unteren Flaggensaum im Verhaltnis 32:12:8:12 teilend, das Wappen der Ortsgemeinde Güllesheim zum oberen Flaggensaum verschoben so aufgelegt, dass sich dessen Spaltungslinien mit denen des Flaggentuchs decken.“

„Hissflagge rot-weiß-rot-weiß-rot-weiß senkrecht gestreift, den oberen und unteren Flaggensaum im Verhaltnis 75:17:12:17:12:17 teilend, das Wappen der Ortsgemeinde Güllesheim mittig so aufgelegt, dass sich dessen Spaltungslinien mit denen des Flaggentuchs decken.“Helmenzen zentriert|150x150px200x200pxzentriert|172x172pxDie Flagge ist am 11. Februar 2026 durch die Ortsgemeinderat angenommen und am 20. August 2026 genehmigt wordenInformation von der KreisverwaltungHilgenroth zentriert|150x150px200x200pxzentriert|165x165pxDas Banner ist am 31.Oktober 2001 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:

„Flagge: Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge weiß-blau-weiß schräggestreift, den oberen Saum im Verhältnis 5:1 und den unteren Saum im Verhältnis 9:8 teilend; das Wappen der Ortsgemeinde Hilgenroth so aufgelegt, das die Berührungspunkte der Spaltung und Teilung am Schildrand den blauen Streifen berühren.“

Die Hissflagge ist am 28. April 2026 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden:Information von der Kreisverwaltung

„Weiß – Blau – Weiß schräggestreift, den rechten Saum im Verhältnis 1 : 3 teilend, das Wappen der Ortsgemeinde Hilgenroth mittig so aufgelegt, daß der Berührungspunkt der Spaltung am Schildrand den blauen Streifen berührt.“Horhausen (Westerwald) zentriert|150x150pxzentriert|175x175pxDie Flagge ist am 11. September 1991 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 1811

„Banner mit zwei gleichbreiten senkrechten Streifen Rot und Weiß. In der oberen Hilfte ist das Wappen der Ortsgemeinde Horhausen so aufgelegt, daß der Spalt des Wappens und die Trennlinie der Flaggenstreifen sich decken. Das rote Kreuz vorn im Wappen setzt sich als gleichbreiter weißer Streifen in der roten Flaggenhälfte, die silbernen Balken hinten im Wappen setzen sich als gleichbreite rote Streifen in der weißen Flaggenhälfte jeweils bis zum Flaggenrand fort.“Ingelbach zentriert|150x150pxzentriert|200x200pxDie Flagge ist am 18. September 1995 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2142

„Banner und Hängeflagge mehrfach schräg gestreift, wobei oben rechts ein schwarzes und unten links ein rotes Dreieck entsteht. Die Schrägstreifen unterteilen die Säume, auf die sie treffen, entweder von links nach rechts oder von oben nach unten in folendem Verhältnis: Oben 7,5 : 67,5 : 15 : 15 : 15 schwarz-weiß-rot-gelb-schwarz. Unten 15 : 15 : 15 : 67,5 : 7,5 rot-gelb-schwarz-weiß-schwarz. Links 7,5 : 105 : 15 : 67,5 : 15 : 15 : 15 schwarz-gelb-schwarz-weiß-schwarz-gelb-rot. Rechts 15 : 15 : 15 : 67,5 : 15 : 105 : 7,5 schwarz-gelb-rot-weiß-schwarz-gelb-schwarz. In der Mitte des breiten gelben Mittelstreifens ein schreitender, rot bewehrter schwarzer Hahn mit rotem Kamm und rotem Halslappen.“Isert zentriert|150x150px200x200pxzentriert|200x200pxDie Flagge ist am 10. August 2018 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:

„Banner, Hängeflagge. Hissflagge und hochrechteckige Hissflagge rot-weiß geständert, das Wappen der Ortsgemeinde lsert mittig aufgelegt“.Kircheib zentriert|150x150px200x200pxzentriert|200x200pxDie Flagge ist am 9. Februar 2009 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:

„Banner, Hängeflagge, hochrechteckige Hissflagge im Verhältnis 1:3 rot-weiß waagerecht gestreift, das Wappen der Ortsgemeinde Kircheib mittig mit der Teilung auf die Teilung des Flaggentuchs aufgelegt.“

„Hissflagge im Verhältnis 1:1 rot-weiß waagerecht gestreift, das Wappen der Ortsgemeinde Kircheib mittig mit der Teilung auf die Teilung des Flaggentuchs aufgelegt.“Mammelzen zentriert|150x150pxzentriert|188x188pxDie Flagge ist am 14. März 1995 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2132

„Banner und Hängeflagge weiß: In der Mitte das Wappen der Ortsgemeinde Mammelzen. Dessen weißer Wellengöpel setzt sich über den Schildrand hinweg bis zum oberen, linken und rechten Flaggensaum in drei blauen Wellenstreifen fort.“Neitersen zentriert|150x150px200x200pxzentriert|215x215pxDie Flagge ist am 30. September 2022 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Flaggenbeschreibung: „Die Hißflagge sowie Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge der Ortsgemeinde Neitersen zeigen in Rot über Grün gespalten, von weißem, mit drei rechtsgewendeten schwarzen Wolfsangeln belegtem Pfahl und geteilt von weißer Wellenleiste, vorne oben einen blaubewehrten und –gezungten gelben herschauenden Löwen mit doppeltem Schwanz, hinten oben ein gelbes Mühlrad, vorne unten weiße Hammer und Schlägel gekreuzt, hinten unten weiße Sense und Rechen gekreuzt.“Niedersteinebach zentriert|150x150pxzentriert|187x187pxDie Flagge ist am 27. November 2000 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 705 Nr. 786

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge schräggestreift, den linken Flaggensaum weiß-grün-weiß-grün-weiß-grün im Verhaltnis 42,5:38,5:10:32:16:11, den rechten Flaggensaum weiß-grün-weiß-grün im Verhaltnis 53:10:42:45, den oberen Flaggensaum weiß-grün-weiß-grün im Verhaltnis 40:21:10:9, den unteren Flaggensaum weiß-grün im Verhaltnis 40:40 teilend. In der oberen linken weißen bzw. unteren rechten grünen Ecke jeweils schräg zum Schild hin eine Lilie in verwechselten Farben. Das Wappen der Ortsgemeinde Niedersteinebach mittig so aufgelegt, dass sich das rot-schwarze Kreuz und die Wellenspaltung am oberen Schildrand mit den Trennlinien des oberen schmalen weißen bzw. grünen Schrägstreifens, am linken bzw. unteren Schildrand jeweils mit den Trennlinien der beiden linken schmalen weißen bzw. des schmalen grünen Schrägstreifens und der weiße Balken sich am Schildrand mit den Trennlinien des rechten schmalen grünen Schrägstreifens decken“.Obererbach (Westerwald) zentriert|150x150pxzentriert|250x250pxDie Flagge ist am 14. März 1996 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde: