mini|Obstwiese im Landschaftsschutzgebiet bei Biesterfeld
Das Landschaftsschutzgebiet Oberlauf des Ilsenbach südlich Rischenau ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 11,5 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 105ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Oberlauf des Ilsenbach südlich Rischenau liegt ein etwa 1100 Meter langer und siekförmiger Talabschnitt des Schmiedebaches. Das LSG wird im Osten von der L 946 (Hauptstraße) und Westen vom Teichweg begrenzt. Das LSG endet im Norden beim Dorf Rischenau. Im Südwesten grenzen bei Biesterfeld ein Bauernhof und Häuser direkt an. Der Schmiedebach ist überwiegend begradigt und das Grünland meist intensiv genutzt. Im Grünland liegen vereinzelt Quellbereiche. Östlich von Biesterfeld liegen zwei Fischteiche innerhalb eines naturnahen Gehölzbestandes. Am Dorfrand von Rischenau liegt ein weiterer Teich am Bach. Bei Biesterfeld stehen am Hang mit Obstbäumen. Am Schmiedebach steht in oberen Zweidrittel ein Gehölzstreifen mit Arten des Erlen-Eschen-Waldes.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Oberlauf des Ilsenbach südlich Rischenau