mini|Landschaftsschutzgebiet Lonau-Bach mini|Lonau-Bach
Das Landschaftsschutzgebiet Lonau Bach ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 7 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 110ff
Beschreibung Bei Gebiet handelt es sich um einen 1,8 km langen und bis zu 80 m breiten Abschnitt vom Lonau-Bach. Das LSG beginnt im Bereich, wo der Bach aus dem Wald am Nordhang des Köterbergs tritt und folgt dem Bach bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen.
Das Landschaftsschutzgebiet Lonau-Bach liegt östlich von Hummersen. Im Osten grenzt der Landkreis Holzminden an.
Im Norden des Gebietes grenzt der Golfplatz vom Golfclub Weserbergland e.V. direkt an, wobei Randbereiche des Golfplatzes zum Schutzgebiet gehören. Der Lonau-Bach verläuft im LSG in einem Wiesental, welches lokal Feuchtgrünland ist. Der Bach mäandriert und seine Sohle wird von einem kiesig-steinigen Substrat gebildet. Der Lonau-Bach wird auf dem überwiegenden Streckenverlauf von einem naturnahen Ufergehölz begleitet. An Teilbereichen stehen auch Hochstaudenfluren. Im südlichen Bereich, noch im Wald befindet sich ein Quellbereich. Dort stehen im Auenbereich Erlen.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Halbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Lonau Bach