Natasa Mavronicola (* 21. September 1985 in Nikosia) ist eine zyprische Juristin. Sie ist Professorin für Menschenrechte an der University of Birmingham.
Leben und Wirken Mavronicola studierte nach ihrem Schulabschluss an der englischen Schule in Nikosia ab 2004 Rechtswissenschaften am University College London, wo sie 2007 mit dem Erwerb des Bachelor of Laws ihren Abschluss machte. Ein Jahr später erwarb sie an der University of Oxford den Mastertitel. 2010 wurde sie als beste ihres Jahrgangs zur zyprischen Anwaltschaft zugelassen. Im selben Jahr trat sie eine Stellung als Tutorin für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der University of Cambridge an. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Universität Osnabrück wurde sie 2014 von der University of Cambridge mit der von David Feldman betreuten Arbeit Delimiting the Absolute: The Nature and Scope of Article 3 of the European Convention on Human Rights über das Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Ph.D. promoviert.
Anschließend wurde Mavronicola Lecturer an der Queen’s University Belfast, 2016 wechselte sie in derselben Stellung an die University of Birmingham. Dort stieg sie 2016 zum Senior Lecturer und 2019 zum Reader auf. Zwischen März 2017 und Juli 2019 diente Mavronicola als Sonderberaterin des UN-Sonderberichterstattern über Folter Nils Melzer. Seit August 2022 ist sie Full Professor für Menschenrechte in Birmingham. Anfang 2026 wurde sie von der zyprischen Regierung für die der Republik Zypern zustehende Richterstelle am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nominiert, unterlag bei der Wahl aber Nicholas Emiliou.PACE elects Nicholas Emiliou judge to the European Court of Human Rights in respect of Cyprus, abgerufen am 27. August 2026 (englisch).
Forschung Mavronicolas Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Internationalen Menschenrechte, wobei ein zentraler theoretischer Schwerpunkt auf der kohärenten Interpretation und Theorie der Menschenrechte liegt. Dabei fokussiert sie sich insbesondere auf das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (insbesondere im Rahmen von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention). In diesem Kontext setzt sie sich intensiv mit dem Konzept der „absoluten Rechte“ im Völkerrecht auseinander. Auch das Recht auf Leben und die hieraus resultierenden negativen und positiven Schutzpflichten gehören zu ihrer Forschung.
Bei der praktischen Umsetzung des Menschenrechtsschutzes forscht sie zur Schnittstelle mit dem Strafrecht. Sie untersucht, inwieweit Staaten auf menschenrechtlichter Grundlage dazu verpflichtet sind, das Strafrecht einzusetzen. Dabei forscht sie auch zu staatlich-repressiven Maßnahmen im Bereich der Sicherheits- und Anti-Terror-Maßnahmen sowie Polizeieinsätzen, insbesondere dem rechtlichen Schutz von LGBT*-Rechten.
Weblinks Natasa Mavronicola bei der Universität Birmingham Lebenslauf aus dem Bewerbungsverfahren um die EGMR-Richterstelle
Einzelnachweise
Kategorie:Strafrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Völkerrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Hochschullehrer (Universität Birmingham) Kategorie:Zyprer Kategorie:Geboren 1985 Kategorie:Frau