mini|Landschaftsschutzgebiet Seitentäler der Wörmke mini|Gebüschbereich im Schutzgebiet mini|Bachrinnsal
Das Landschaftsschutzgebiet Seitentäler der Wörmke ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 9 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 90ff
Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Seitentäler der Wörmke liegen zwei Seitentäler der Wörmke. Westlich grenzt das Schutzgebiet an die L 946 (Höxterstraße). Westlich der L 946 befindet sich das Naturschutzgebiet Emmertal. Direkt am Schutzgebiet steht am südlichen Bach eine Windkraftanlage, wobei auch das LSG durch Baumaßnahmen beeinträchtigt ist.
Die beiden Bachläufe sind etwa 1800 Meter (Nordbach) und etwa 800 Meter lang. Im Ostende stößt der Nordbachbereich direkt an das Landschaftsschutzgebiet Bachtal nördlich Dörenberg. Die beiden Bäche sind teils tief ins Gelände eingekerbt. Das nördliche Bachtälchen ist 10 bis 100 Meter breit. Am Nordbach liegen auch Grünland, teils Feuchtgrünland, und Brachflächen mit Brennnesselfluren. Der mittlere Auenabschnitt ist ganz mit Fichten zugepflanzt worden. Am Westende befindet sich dann noch eine Weide.
Der südlichen Bachlauf bzw. das Landschaftsschutzgebiet ist im Ostbereich praktisch nur ein Grabenbereich. Danach folgt eine Weide, an Hang teils als Magerweide ausgeprägt. Ab der Mitte des Bachlauf bis zum westlichen Ende stehen Fichten.
Der Landschaftsplan führt zum Landschaftsschutzgebiet aus: „Durch die angrenzenden Ackerlagen besteht ein hohes Beeinträchtigungsrisiko durch Düngerdrift.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland, Kalkhalbtrockenrasen und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Seitentäler der Wörmke