Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) ist ein rechtswissenschaftliches Forschungsinstitut und An-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Es wird von der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) getragen, die 2003 von drei Arbeitgeberverbänden errichtet wurde.

Das ZAAR forscht zum deutschen, europäischen und internationalen Arbeitsrecht sowie zum Sozialversicherungsrecht.

Es unterhält eine öffentlich zugängliche juristische Spezialbibliothek und einen eigenen Verlag. Seine Direktoren sind zugleich Professoren der Juristischen Fakultät der LMU. Geschäftsführender Direktor ist seit 2013 Richard Giesen.

Geschichte

Die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) wurde 2003 im Zusammenwirken mit der Ludwig-Maximilians-Universität München errichtet. Gründungsstifter sind der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie, der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg (Südwestmetall) und der Bundesarbeitgeberverband Chemie. Das ZAAR nahm 2004 seine Arbeit auf.

Erster Direktor wurde 2004 Volker Rieble. 2006 kam Abbo Junker hinzu, 2009 Richard Giesen. Rieble war bis 2013 geschäftsführender Direktor, seither hat Giesen diese Funktion inne.

Junker schied im März 2024 altersbedingt als Direktor aus. Seine Stelle wurde nicht neu besetzt, so dass das Institut seitdem nur noch zwei Abteilungen umfasst. Zum 1. April 2024 nahm die von Junker geleitete Forschungsstelle für Internationales Arbeitsrecht ihre Tätigkeit auf.

Organisation und Finanzierung

Das ZAAR ist ein rechtlich unselbständiges Forschungszentrum. Träger ist die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unter der Aufsicht der Regierung von Oberbayern. Als An-Institut ist es auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der LMU verbunden. Die Professoren des ZAAR werden in einem ordentlichen Berufungsverfahren der Universität ausgewählt, zu Ordinarien ernannt und anschließend ohne Bezüge beurlaubt; vergütet werden sie von der Stiftung. An der Juristischen Fakultät lehren sie vier Semesterwochenstunden.

Finanziert wird das Institut aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, das die Satzung mit (derzeit) 55 Millionen € beziffert. Über die Ausrichtung entscheidet ein Stiftungsvorstand aus den ZAAR-Professoren. Ein Stiftungsrat verwaltet das Vermögen, ein Kuratorium beruft den geschäftsführenden Direktor. Nach Darstellung der Stiftung schreibt der Anstellungsvertrag die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Professoren fest.

Ende 2025 beschäftigte das ZAAR elf wissenschaftliche Mitarbeiter.

Forschung und Veröffentlichungen

Das Institut gliedert sich in eine Abteilung für deutsches Arbeitsrecht und Beschäftigung, eine Abteilung für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sowie die Forschungsstelle für Internationales Arbeitsrecht. Nach eigener Aufgabenbeschreibung untersucht es das Arbeitsrecht schwerpunktmäßig auf seine Beschäftigungswirkung und seine Folgen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, und ordnet es „vor dem Hintergrund der ökonomischen Folgenanalyse ordnungspolitisch“ ein. Themen der jüngeren Jahrestagungen waren unter anderem Arbeitskampfrecht, betriebliche und verhandelte Unternehmensmitbestimmung, Hinweisgeberschutz und künstliche Intelligenz im Unternehmen.

Veröffentlicht werden die Ergebnisse vor allem in der seit 2004 im institutseigenen ZAAR Verlag erscheinenden ZAAR Schriftenreihe (), die Tagungsbände sowie Dissertationen und Habilitationen umfasst. Bis Februar 2026 erschienen hier 56 Bände.

Arbeiten aus Veranstaltungen und Veröffentlichungen des ZAAR wurden wiederholt von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages aufgegriffen. Eine Ausarbeitung aus dem Jahr 2013 zur Beschäftigung im Rentenalter setzte sich mit einem auf der 4. ZAAR-Tagung 2012 vorgestellten Beitrag von Markus Stoffels zu Befristung und Kündigungsschutz nach Erreichen der Altersgrenze auseinander.Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Arbeiten im Rentenalter. Studien, Statistiken, rechtliche Aspekte, WD 6 – 3000 – 027/13, 15. Mai 2013, S. 14. In einer Dokumentation aus dem Jahr 2020 zu arbeitsrechtlichen Regelungsansätzen für die Plattformökonomie wurde die als Band 46 der ZAAR-Schriftenreihe erschienene Dissertation von Julia Pacha zum arbeitsrechtlichen Schutz von Crowdwork dargestellt und ausgewertet.Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Ausgewählte Arbeiten zu Vorschlägen arbeitsrechtlicher Neuregelungen für die Plattformökonomie, WD 6 – 3000 – 092/20, 1. Dezember 2020, S. 10. Eine Ausarbeitung zur Unternehmensmitbestimmung aus dem Jahr 2026 nahm ausdrücklich auf einen Kongress des ZAAR zur verhandelten Unternehmensmitbestimmung im Jahr 2024 Bezug, referierte dort behandelte Reformansätze und verwies mehrfach auf den daraus hervorgegangenen Band 53 der ZAAR-Schriftenreihe.Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Grundzüge der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland, WD 6 – 3000 – 007/26, 7. Mai 2026, insbesondere S. 11–13, 16.

Die Schriftleitung der bei C. H. Beck erscheinenden Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA) wird am ZAAR geführt.C. H. Beck: Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA), Heft 3/2026, Angaben zu Herausgebern und Schriftleitung, abgerufen am 11. September 2026.

Giesen wurde als Direktor des ZAAR mehrfach als Sachverständiger zu öffentlichen Anhörungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages geladen, unter anderem 2018 zum Arbeitszeitgesetz, 2020 zur Umsetzung des Arbeitszeit-Urteils des Europäischen Gerichtshofs und 2021 zum mobilen Arbeiten.

Bibliothek

Die Bibliothek des ZAAR ist eine öffentlich zugängliche juristische Spezial- und Präsenzbibliothek mit den Sammelgebieten deutsches, europäisches und internationales Arbeitsrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Sie umfasste am 30. Juni 2026 rund 28.100 Medien und 148 laufend gehaltene Zeitschriften.

Veranstaltungen

Das ZAAR richtet drei regelmäßige Veranstaltungsreihen aus: den jährlichen ZAAR-Kongress in München, die ebenfalls jährliche, an wechselnden Orten stattfindende ZAAR-Tagung sowie die monatliche ZAAR-Vortragsreihe. Zu Kongress und Tagung erscheint jeweils ein Tagungsband in der Schriftenreihe.

Öffentliche Debatten um Finanzierung und Ausrichtung

Die Finanzierung des ZAAR durch die von Arbeitgeberverbänden errichtete Stiftung war wiederholt Gegenstand überregionaler Berichterstattung. Die taz veröffentlichte 2011 eine ausführliche Recherche über Trägerkonstruktion, Finanzierung und wissenschaftliche Ausrichtung des Instituts. Darin kritisierte der Arbeitsrechtler Bernd Rüthers die institutionelle Konstruktion, während der damalige ZAAR-Direktor Volker Rieble eine Einflussnahme der Stifter auf die Forschung zurückwies.Bernd Kramer: Abhängig beschäftigt. In: die tageszeitung, 2. Juli 2011, S. 34.

Auch der Deutschlandfunk griff das ZAAR in überregionalen Beiträgen über die Finanzierung von Hochschulforschung durch Unternehmen und Verbände auf. In Beiträgen von 2014 und 2016 wurde das Institut neben anderen drittmittel- bzw. stiftungsfinanzierten Forschungseinrichtungen als Beispiel für die Debatte über den Einfluss privater Geldgeber auf Hochschulforschung genannt.Armin Himmelrath: Drittmittel an Hochschulen – Zwischen Freigeist und Dienstleistung. Deutschlandfunk, 17. April 2014.Armin Himmelrath: Drittmittel an Universitäten – Einfluss der Geldgeber auf die Forschung bleibt unklar. Deutschlandfunk, 14. Mai 2016.

Öffentliche und parlamentarische Aufmerksamkeit erhielt auch die inhaltliche Arbeit des Instituts. Eine vom ZAAR im September 2011 veranstaltete Tagung unter dem Titel Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit war Gegenstand einer Recherche der Wochenzeitung Die Zeit über den zunehmenden Einsatz von Werkverträgen.Massimo Bognanni, Johannes Pennekamp: Werkverträge: Es geht noch billiger. In: Die Zeit, Nr. 50/2011, 8. Dezember 2011. Im Dezember 2011 machte die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann die Tagung zum Gegenstand einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung; diese erklärte, aus der Veranstaltung ergebe sich für sie kein Handlungsbedarf.Deutscher Bundestag: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, BT-Drs. 17/8279, Frage 98, S. 75. In einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2013 zum Missbrauch von Werkverträgen wurde das ZAAR im Zusammenhang mit der damaligen Diskussion über „Freie Industriedienstleistungen“ erneut ausdrücklich genannt und seine Rolle dabei kritisiert.Deutscher Bundestag: Antrag der SPD-Fraktion Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen, BT-Drs. 17/12378 vom 19. Februar 2013, S. 2 f.

Der Ökonom Christian Kreiß führte das ZAAR 2015 in einer Stellungnahme für den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages neben dem Energiewirtschaftlichen Institut als Beispiel für die von ihm kritisierte strukturelle Einflussmöglichkeit privater Geldgeber auf Hochschulforschung an.Christian Kreiß: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung, Ausschussdrucksache 18(18)140 a neu, Deutscher Bundestag, 29. Oktober 2015, S. 2 f.

Weblinks

Offizielle Website Satzung der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (PDF)

Einzelnachweise

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