Die Justizkanzlei Osnabrück war eine Justizkanzlei, also ein Gericht zweiter Instanz im Königreich Hannover mit Sitz in Osnabrück.

Geschichte Das Fürstentum Osnabrück war im Reichsdeputationshauptschluss an Kurhannover gekommen. Hannover übernahm dort die Land- und Justizkanzlei Osnabrück als Verwaltungsinstanz und Mittelgericht. Nach der Franzosenzeit wurde 1814 die Justizkanzlei Osnabrück als Mittelgericht gebildet. Sprengel war das Fürstentum Osnabrück. Für die Verwaltung entstand die Landdrostei Osnabrück. Dritte Instanz bildete das Oberappellationsgericht Celle. Bis zur Klärung der standesherrlichen Ansprüche war die Justizkanzlei Osnabrück auch für den Sprengel der Justizkanzleien Haselünne (gegründet 1827) und Bentheim (gegründet 1824) zuständig.

Zum Direktor der Justizkanzlei wurde 1814 der ehemalige älteste Kanzleirath Friedrich Wilhelm Dyckhoff ernannt. Kanzleiräte wurden Herbort Sigmund Ludwig von Bar, Heinrich August Vezin, Heinrich Adolf Lehzen, Dr. Karl Ludwig Balcke und Ernst von Reichmeister.Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, 1901, S. 108, Digitalisat.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Die Ämter waren nun reine Verwaltungsbehörden, die Rechtsprechung in erster Instanz wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend durch Amtsgerichte vorgenommen. Die zweite Instanz wurde durch das Obergericht Osnabrück gebildet, die Justizkanzlei Osnabrück wurde aufgelöst.

Richter Carl von Wedel

Weblinks Justizkanzlei Osnabrück beim Landesarchiv

Literatur Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. 1836, S. 42 f., online.

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Osnabrück) Osnabruck Kategorie:Gerichtsgründung 1814 Kategorie:Aufgelöst 1852