Die Standesherrliche Fürstlich-Bentheimsche Justiz-Kanzlei zu Bentheim war eine Justizkanzlei, also ein standesherrliches Gericht zweiter Instanz im Königreich Hannover mit Sitz in Bentheim.
Geschichte In Bentheim bestand das Hofgericht Bentheim. Die Grafschaft Bentheim war nach der Franzosenzeit an Hannover gefallen. Fürst Alexius zu Bentheim und Steinfurt erhielt aber als Standesherr umfangreiche Vorrechte zu denen auch die Gerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz gehörte. Mit der Verordnung über die standesherrlichen Verhältnisse des Fürstlichen Hauses in der Grafschaft Bentheim vom 18. April 1823Hannoversche Gesetzessammlung 1923, S. 125 ff. wurden diese Rechte festgeschrieben.
Für die Verwaltung und Rechtsprechung der ersten Instanz entstanden zwei Ämter: Amt Bentheim für die Obergrafschaft, die Stadt Schüttorf und den Flecken Bentheim und Amt Neuenhaus für die Niedergrafschaft, die Stadt Neuenhaus, Stadt und Kirchspiel Nordhorn und die Gemeinde Wietmarschen. Als Gericht zweiter Instanz richtete der der Fürst mit Wirkung vom 1. September 1824 die Standesherrliche Fürstlich-Bentheimsche Justiz-Kanzlei zu Bentheim ein.Gesetz über die "Ämter- und Gerichtsverfassung in der Grafschaft Bentheim" vom 20. Mai 1824, Hannoversche Gesetzessammlung 1824, I S. 429 ff. Dritte Instanz bildete das Oberappellationsgericht Celle.
Nach der Revolution von 1848 verzichtete der Fürst auf die standesherrlichen Rechte und die Justizkanzlei Bentheim wurde durch Verordnung vom 25. August 1848GS von 1848 I S. 243 königliche Justizkanzlei. Dann wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Die Ämter waren nun reine Verwaltungsbehörden, die Rechtsprechung in erster Instanz wurde mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend durch Amtsgerichte vorgenommen. So entstanden die Amtsgerichte Amtsgericht Bentheim und Amtsgericht Neuenhaus. Die zweite Instanz wurde durch das Königlich-Hannoversche und Herzoglich-Arenberg’sche Gesammt-Obergericht Meppen gebildet, die Justizkanzlei Bentheim wurde aufgelöst.
Weblinks Justizkanzlei Bentheim beim Landesarchiv
Literatur Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. 1836, S. 42 f., online.
Einzelnachweise
Kategorie:Bad Bentheim Bentheim Kategorie:Gerichtsgründung 1824 Kategorie:Aufgelöst 1852 Kategorie:Grafschaft Bentheim