Diese Liste beinhaltet alle Flaggen im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz.

Nach der Gemeindeordnung haben die Kommunen das Recht, Wappen und Flaggen zu führen. Beides muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dazu werden Zeichnungen erstellt, die die Landesarchive auf heraldische Richtigkeit überprüfen. Zur Genehmigung wird eine Urkunde erteilt. Urkunde und Gutachten des Archivs sind die einzigen Unterlagen, in der eine Beschreibung der Flaggen enthalten sind. Genehmigt wird explizit die Flaggenform, die in der Urkunde erwähnt ist.

LandkreisHissflaggeBannerKommentareAhrweiler zentriert|161x161pxrand|zentriert|150x150pxrand|zentriert|200x200pxFlaggen genehmigt am 29. September 1982 vom Innenminister: Text der GenehmigungsurkundeLandesarchiv Speyer :

"a) Beschreibung der Hißflagge:

Hißflagge 3:5 (Verhältnis Breite = senkrecht zu Länge = waagrecht): Zu gleichen Teilen von Grün, Weiß und Schwarz geteilt (= waagrechte Streifen). Innerhalb der Stockseite (= der dem Flaggenmast zugekehrten Tuchhälfte) mit dem Wappen des Landkreises Ahrweiler belegt, so daß die Teilungslinie zwischen Grün und Weiß mittig sich mit der Teilungslinie des Wappens deckt.

b) Beschreibung des Banners:

Banner an Querstange 5:2,5 (Verhältnis Breite = senkrecht – hier von der Querstange abwärts – zu Länge = waagrecht): Zu gleichen Teilen von Grün, Weiß und Schwarz gespalten (= senkrechte Streifen in der Reihenfolge von links = von heraldisch rechts). In der oberen Hälfte mit dem Wappen des Landkreises Ahrweiler belegt, so daß die Spaltlinie zwischen Grün und Weiß mittig sich mit dem Spalt des Wappens deckt."

Städte und Gemeinden Kommune Hissflagge Banner Kommentare Bad Neuenahr-Ahrweiler 150px|zentriert zentriert|250x250px Die Flagge ist am 15. Oktober 1971 durch die Bezirksregierung Koblenz genehmigt worden: Text der GenehmigungsurkundeLandeshauptarchiv Koblenz, Bestand 705 Nr. 786:

„Die Flagge ist in Längsrichtung in zwei gleichgroße Teile (links gelb und rechts rot) geteilt und trägt in der Mitte des oberen Drittels das Wappen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler“ Remagen 150px|zentriert zentriert|200x200px zentriert|292x292px Die Flagge ist am 27. Februar 1970 durch die Bezirksregierung Koblenz genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 744

„Die Flagge zeigt die Farben“Rot-Weiß-Rot„und das Stadtwappen in der Mitte der oberen Hälfte der Flagge; die roten Streifen nehmen je ein Viertel und der weiße Mittelstreifen die Hälfte des Flaggentuchs ein.“

Auf Fotos sind auch Hissflaggen zu sehen. Sinzig 150px|zentriert zentriert|292x292px Sinzig führt eine schwarz-rot gelbe Flagge, der rote Streifen ist doppelt so breit wie die beiden Seitenstreifen, nach Foto Grafschaft (Rheinland) 150px|zentriert 200x200px zentriert|250x250px Die Flagge ist am 17. Januar 1984 durch die Bezirksregierung Koblenz genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 1303

"Hissflagge 2:5: Geteilt von Schwarz und Gold (Gelb). Belegt mit dem Wappen der Gemeinde Grafschaft, so daß die Flaggenteilung zugleich die Schildteiung ist. Der Abstand der heraldisch rechten Schildrandes vom Liek (Flaggensaum an der Stockseite) halb so groß wie der Abstand des heraldisch linken Schildrandes vom Rand der Flugseite.

Hängeflagge und Banner 2:5: Geteilt von Schwarz und Gold (Gelb) im Verhältnis 2:3. Belegt mit dem Wappen der Gemeinde Grafschaft, so daß die Flaggenteilung zugleich die Schildteilung ist."

Verbandsgemeinde Adenau Kommune Flagge Kommentare Verbandsgemeinde Adenau 150px|zentriert zentriert|251x251px Die Flagge ist am 13. April 1971 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der GenehmigungsurkundeLandeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2009

„Banner und Hängeflagge rot. Darauf weiß ein senkrechter und ein waagerechter Streifen, die sich oben links überschneiden, so daß ein nach oben links verschobenes Kreuz entsteht, das seinerseits mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz belegt ist. Dadurch werden der obere und der untere Saum im Verhältnis 2 : 1: 1: 1 :15 sowie der linke und der rechte Saum im Verhältnis 3 : 1: 1: 1: 20 rot-weiß-schwarz-weiß-rot unterteilt. Je nach Erfordernis können die abschließenden Maßverhältnisse von 15 und 20 geändert, also vergrößert oder verkleinert werden. In der Mitte des großen roten Feldes schreitend ein blau bewehrter und blau gezungter weißer Löwe, begleitet von drei gelben Mistelblüten: oben links, oben rechts (dazwischen zwei weiße Schindeln) und unten (eingerahmt von zwei weißen Schindeln).“ Adenau 150px|zentriert zentriert|250x250pxDie rot weiße Flagge ist ungenehmigt, nach Foto Antweiler 150px|zentriert zentriert|200x200pxDie Flagge ist am 12. April 1994 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2075

„Banner und Hängeflagge weiß, In der oberen Hälfte mit gleichem Abstand zum linken und zum rechten Saum das Wappen der Ortsgemeinde Antweiler. Unten rechts schräg ein blauer Wellenstreifen, der den rechten Saum im Verhältnis 20 : 3 : 7 und den unteren Saum im Verhältnis 10 : 3 : 7 weiß-blau-weiß unterteilt.“ Aremberg 150px|zentriert zentriert|200x200pxDie Flagge ist ungenehmigt, belegt durch FotoFoto vom Ortsbürgermeister Dümpelfeld 150px|zentriert zentriert|195x195pxDie Flagge ist am 12. Januar 1995 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2143

„Banner und Hängeflagge weiß. In der Mitte ein roter Querstreifen,dem mit gleichem Abstand zum linken und zum rechten Saum das Wappen der Ortsgemeinde Dümpelfeld so aufgelegt ist, daß am Schildrand die Eckpunkte der Brücke auf die Begrenzungslinien des Querstreifens treffen.“ Eichenbach 150px|zentriert zentriert|250x250pxDie Flagge ist am 15. Februar 1991 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 1788

„Banner und Hängeflagge im Verhältnis 16:11 weiß und rot waagerecht geteilt. Das Wappen der Ortsgemeinde Eichenbach so aufgelegt, daß dessen, Trennungslinie sich mit der Trennungslinie der Flagge deckt. Vom Endpunkt der Trenungslinie des Wappen am am Schildrand laufen schräg zu den Ecken des Flaggentuchs Grenzlinien von Keilen, die oben rot und unten Weoß sind und kurz vor den Flaggenecken enden.“ Harscheid 150px|zentriert zentriert|250x250pxDie Flagge ist am 19. Mai 2000 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge gelb, das Wappen der Ortsgemeinde Harscheid mittig so aufgelegt, dass sich die Arme des Kreuzes zu den Säumen weiß, und der Bordierung an den Feldern 1 und 4 rot, 2 und 3 grün fortsetzt“. Herschbroich 150px|zentriert zentriert|250x250pxDie Flagge ist ungenehmigt, belegt durch Foto Hoffeld 150px|zentriert zentriert|250x250pxDie Flagge ist am 30. Juni 1997 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge gelb-schwarz-gelb im Verhältnis 1 : 2 : 7 waagerecht gestreift, der breite gelbe Streifen mit je einem schwarzen, roten und schwarzen Streifen im Winkel von 45 Grad dem rechten Saum zulaufend belegt, diese den unteren Saum im Verhältnis 1 : 1 : 1 : 1 :1 :1 : 2 gelb-schwarz-gelb-rot-gelb-schwarz-gelb teilend, das Wappen der Ortsgemeinde Hoffeld mittig so aufgelegt, daß sich dessen Teilung mit der Teilung des schwarzen und unteren gelben Feldes deckt.“ Hümmel 150px|zentriert zentriert|200x200pxDie Flagge ist am 15. September 1995 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2181

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge gelb. Etwas oberhalb der Mitte mit gleichem Abstand zum linken und zum rechten Saum das Wappen der Ortsgemeinde Hümmel. Vom Schildrand laufen dort, wo die Teilung auftrifft, links und rechts je eine Linie zum oberen Saum und dort, wo der Dreiberg endet, links und rechts je eine Linie zum unteren Saum, jeden Saum im Verhältnis 1:10:1 unterteilend, Die Fläche zwischen den nach oben laufenden Linien ist blau. Die Fläche zwischen den nach unten laufenden Linien ist rot.“ Kaltenborn 150px|zentriert zentriert|175x175pxDie Flagge ist am 9. September 1994 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2103

„Banner und Hängeflagge geviert: oben links und unten rechts blau, oben rechts und unten links weiß. In der Mitte das Wappen der Ortsgemeinde Kaltenborn, dessen Kreuzarme sich in wechselnden Farben über den Schildrand hinaus bis zum jeweiligen Flaggensaum fortsetzen: die schwarzen Arme weiß, die weißen Arme blau.“ Leimbach 150px|zentriert zentriert|165x165pxDie Flagge ist am 1. März 2005 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr.

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge gelb, das Wappen der Ortsgemeinde Leimbach zum oberen Saum verschoben mittig so aufgelegt, daß sich die bordierten Kreuzarme als weiße, schwarz bordierte Wellenstreifen zu den Flaggensäumen fortsetzt.“ Müllenbach 150px|zentriert zentriert|180x180pxDie Flagge ist am 15. März 1996 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2161

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge rot-silber-rot-silber-rot im Verhältnis 1 : 1: 20 : 1 : 1 senkrecht gestreift. Im breiten roten Streifen das Ortswappen der Gemeinde Müllenbach mittig das Flaggentuch an der gedachten Schildspaltung im Verhältnis 8 : 20 : 20 teilend so aufgelegt, daß sich sein Wellenbalken über den Schildrand hinweg bis zum jeweiligen Saum als schräger Wellenstreifen in wechselnden Farben fortsetzt, in dem roten Streifen silber, in den beiden silbernen Streifen rot, den linken Saum im Verhältnis 25 : 1: 22, den rechten Saum im Verhältnis 5 : 1 : 42 teilend.“ Müsch 150px|zentriert zentriert|200x200pxDie Flagge ist am 26. November 1996 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705

„Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hißflagge rot-gold-blau-gold-rot waagerecht gestreift, den linken bzw. rechten Flaggensaum im Verhältnis 10,5 : 2,5 : 0,5 : 0,5 : 10 teilend, das Wappen der Ortsgemeinde Müsch so aufgelegt, daß dessen Teilungslinie zwischen goldenem Feld und roter Brücke sich in der Teilung zwischen oberem roten und goldenem Flaggenstreifen und die dureh Wellenschnitte begrenzten oberen goldenen und unteren blauen Streifen im Wellenschildfuß auf dem Flaggentuch in verwechselten Farben fortsetzen.“ Nürburg 150px|zentriert zentriert|175x175pxDie Flagge ist am 13. Dezember 1994 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2139

„Banner und Hängeflagge weiß, links und rechts mit zwei schmalen, senkrechten roten Streifen, die das Tuch im Verhältnis 2 : 1 : 22 :1 : 2 abwechselnd weiß und rot teilen. Mitten dazwischen und zum größeren Teil in der oberen Hälfte das Wappen der Ortsgemeinde Nürburg.“ Ohlenhard 150px|zentriert zentriert|200x200pxDie Flagge ist am 27. August 2003 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705

„Banner, Hängeflagge, hochrechteckige Hissflagge und Hissflagge, blau, das Wappen der Ortsgemeinde Ohlenhard zum oberen Flaggensaum verschoben mittig so aufgelegt, dass sich vom Bogenfuß zum unteren Flaggensaum ein weißer Keil fortsetzt.“ Quiddelbach 150px|zentriert zentriert|187x187pxDie Flagge ist am 24. März 1995 durch den Landrat des Kreises genehmigt worden: Text der Genehmigungsurkunde:Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 705 Nr. 2124