Das Berggebiet «Baselbieter und Fricktaler Tafeljura» ist eine Landschaft im Juragebirge in den Nordwestschweizer Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn, die seit 1983 im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) unter der Objektnummer 1105 definiert ist. Der Hauptteil des Gebiets war wegen seiner geografischen Besonderheiten schon für das ältere KLN-Inventar (Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) ausgewählt worden.

Das im Inventar beschriebene Landschaftsschutzgebiet ist eines von drei solchen BLN-Objekten in der Gebirgszone des Nordwestschweizer Tafeljuras. Es ist im Nordwesten fast mit dem benachbarten BLN-Objekt «Tafeljura nördlich von Gelterkinden» verbunden und im Nordosten nicht weit entfernt vom BLN-Objekt «Aargauer Tafeljura». Ausserdem grenzt es im Süden an das weitere BLN-Objekt «Aargauer und östlicher Solothurner Faltenjura». Die Aargauer und Solothurner Anteile des Landschaftsschutzgebiets befinden sich im Jurapark Aargau.

Geografie Das geschützte Gebiet «Baselbieter und Fricktaler Tafeljura» liegt zur Hauptsache im Osten des Kantons Basel-Landschaft in der Hügelzone an den Oberläufen der Flüsse Ergolz, Eibach und Homburgerbach sowie auf der Westseite des Aargauer Fricktals im Tal des Bruggbachs. Im Süden umfasst es den Nordabhang des Wisenbergs und der Jura-Antiklinale Burgflue-Leutscheberg-Geissflue bis an die Hauptwasserscheide in diesem Teil des Juras, genau genommen also noch einen Abschnitt des Faltenjuras, und erstreckt sich dort auch über kleine Gebiete des Kantons Solothurn.

Der vom Bundesinventar festgelegte Perimeter des Raumes bezieht vor allem Bergzonen und Hochplateaus mit ein und liegt ausserhalb der wichtigeren Talbereiche mit grösseren Siedlungen wie Gelterkinden, Wegenstetten und Wittnau. Einige Baselbieter Dörfer auf den Hochebenen liegen jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Zur BLN-Landschaft gehören in ihrer Gesamtheit oder teilweise die Baselbieter Gemeinden Anwil, Böckten, Diepflingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, Kilchberg, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Tecknau, Thürnen, Wenslingen und Zeglingen (alle im Bezirk Sissach), die Aargauer Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick, Schupfart, Wegenstetten, Wittnau und Wölflinswil sowie die Solothurner Gemeinden Kienberg und Wisen.

Das Gewässernetz des Landschaftsschutzgebiets ist durch dessen Lage an der Nordabdachung des Juras bestimmt. Das Gebiet wird von Bächen und Flüssen allgemein gegen Norden zum Rhein hin entwässert. Mehrere Bäche (Eibach, Ergolz, Kienberger Dorfbach) entspringen hoch am Nordhang der Geissflue-Antiklinale, andere in den tief eingeschnittenen Tälern zwischen den Tafeljura-Plateaus, auf deren Oberfläche dagegen kaum offene Gewässer verlaufen. Der Eibach und der Chrintelbach überwinden an ihrem Oberlauf markante Erosionsstufen mit hohen Wasserfällen. Das in den verkarsteten Kalkplateaus versickerte Wasser tritt an den steilen Talhängen in Quellen wieder an die Oberfläche. Der Dübach hat bei einer Quelle in einem Tal des Bergplateaus Kai grosse Tuffterrassen gebildet.

Die Bergzone fällt von den dominierenden Bergzügen im Süden, mit dem Wisenberg () als höchstem Punkt der Landschaft, gegen Norden bis zum Gebiet von Kilchberg, Wenslingen und Anwil deutlich ab und steigt von dort gegen Nordosten zum Tiersteinberg () wieder leicht an. Die Schichtstufenlandschaft besteht aus Überresten einer ursprünglichen Ebene, die während der Gebirgsbildung durch Brüche getrennt und durch die Erosion zerschnitten wurde. Die tiefsten Stellen im BLN-Areal liegen bei Gipf-Oberfrick auf etwa und bei Tecknau am Ufer des Eibachs sowie bei Ormalingen am Hemmikerbach auf rund

Der Tafeljura ist – anders als der Faltenjura mit seinen hohen, verkehrsfeindlichen Bergketten – durch ein dichtes Strassennetz erschlossen. In den Fluss- und den Seitentälern und über die Hochplateaus verlaufen zahlreiche Verbindungsstrassen. Zwei hochrangige Hauptstrassen durchqueren das Landschaftsschutzgebiet, einerseits von Gelterkinden über Anwil nach Kienberg (Hauptstrasse 309) und andererseits von Frick über Wittnau nach Kienberg (Hauptstrasse 276). Alle andern Routen sind als Neben- oder Lokalstrassen eingestuft (Siehe z. B. Liste der Kantonsstrassen im Kanton Aargau). Die Verkehrswege müssen in den teils engen Tälern an zahlreichen Stellen die Gewässer überqueren, wie etwa die Liste der Brücken über die Ergolz illustriert. Als einzige Passstrasse im Gebiet überquert die Schafmattroute das Gebirge südlich von Oltingen; bei diesem Bergübergang folgt der Umfang des BLN-Gebiets der Kantonsgrenze, die dort ausnahmsweise vom Verlauf der Wasserscheide abweicht, so dass auf der Schafmatt ein sehr kleines Landstück auf der Südseite, im Einzugsgebiet der Aare, mit eingeschlossen ist.

Schutzgebiete Das BLN-Gebiet «Baselbieter und Fricktaler Tafeljura» beruht auf einem schon im früheren KLN-Inventar (Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) enthaltenen Landschaftsobjekt, das dort unter der Nummer 1.17 und mit der Bezeichnung «Baselbieter Tafeljura mit Eital» erfasst war. Der offizielle Schutzgebietsname des BLN-Objekts erwähnt die zusammenhängende, über die Kantonsgrenzen hinausgehende topografische Struktur präziser.

Im Naturraum des BLN-Gebiets sind zahlreiche nationale, kantonale und private Schutzgebiete ausgewiesen. Von besonders grosser ökologischer Bedeutung ist das Schutzgebiet Talweiher am Flusslauf der Ergolz, das als grösstes Amphibienschutzgebiet im Kanton Basel-Landschaft registriert und im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung beschrieben ist.Objektblatt «Talweiher» im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung. In mehreren Gemeinden hat der Bund national bedeutende Trockenwiesen bezeichnet. Und im stark bewaldeten Berggebiet haben die drei Kantone viele, teilweise umfangreiche Naturwaldreservate ausgeschieden.

Schutzziele Als Ziel für das BLN-Gebiet Baselbieter und Fricktaler Tafeljura erwähnt das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung hauptsächlich die Erhaltung der abwechslungsreichen, von Wald gesäumten offenen Hochflächen, engen Täler und reich gegliederten Kulturlandschaft der Silhouette des Tafel- und des Faltenjuras der typischen geomorphologischen Elemente und der Reste an Karstformationen wie Höhlen, Dolinen, Quelltuffformationen und Giessen der Lebensräume der trockenen und feuchten Standorte und im Übergangsbereich Wald-Offenland in ihrer Qualität und ökologischen Funktion sowie mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten der Gewässer und ihrer Lebensräume in einem natürlichen und naturnahen Zustand der Wälder in ihrer Qualität und Vielfalt und mit ihren charakteristischen Arten der standorttypischen Strukturelemente der Landschaft wie Wiesen, Weiden, Äcker, Hochstamm-Obstgärten, Hecken und Gehölze

Literatur Raymond Beutler, Andreas Gerth: Naturerbe der Schweiz. Die Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Bern 2015, S. 70–71. H.U. Bartholet: Geologie des Tafel- und Faltenjuras zwischen Eptingen und Oltingen. In: Tätigkeitsberichte der naturforschenden Gesellschaft Baselland. 23. Jg., 1964, S. 43–130. Peter Suter: Baselbieter Jura. Geographischer Exkursionsführer der Region Basel, Bd. 11, Basel 1983.

Weblinks

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Bundesamt für Umwelt (BAFU) Baselbieter und Fricktaler Tafeljura Objektblatt des BLN

Einzelnachweise

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