mini|Staatsgebäude Chur (2022) Das Staatsgebäude in Chur ist ein denkmalgeschützter Bau im Stil der Neorenaissance an der Grabenstrasse 30 am westlichen Rand der Churer Altstadt.
Das in den Jahren 1877/1878 errichtete Gebäude wurde nach Plänen des Architekten Johannes Ludwig ausgeführt, der auf dem Wettbewerbsentwurf von Caspar Otto Wolff aufbaute (siehe Abschnitt Geschichte). Der Bau entstand als erstes offizielles Staatsgebäude des 1803 gegründeten Kantons Graubünden. Ursprünglich war er Sitz des Grossen Rats, der Graubündner Kantonalbank und des Kantonsgerichts.
Nach dem schrittweisen Auszug der ursprünglichen Institutionen und jahrzehntelanger Nutzung durch das kantonale Tiefbauamt wurde das Staatsgebäude von 2023 bis 2025 umfassend saniert und erweitert. Seit Herbst 2025 ist es Sitz des neu geschaffenen Obergerichts des Kantons Graubünden, das aus dem Zusammenschluss des bisherigen Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts hervorgegangen ist. Die offizielle Eröffnung des erneuerten Gebäudes fand am 19. November 2025 statt.
Geschichte Bau und ursprüngliche Nutzung Nach der Gründung des Kantons Graubünden im Jahr 1803 befand sich der Regierungssitz im barocken «Neuen Gebäu». In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Räumlichkeiten für die dort untergebrachte Kantonsregierung und deren Verwaltung zunehmend zu klein. Gleichzeitig fehlten geeignete Räumlichkeiten für die kulturellen und wissenschaftlichen Sammlungen des jungen Kantons.
Vor diesem Hintergrund führte der Kanton 1873 einen Wettbewerb für ein neues Staatsgebäude durch, das mehrere kantonale Institutionen und Sammlungen unter einem Dach vereinen sollte. Das ursprüngliche Raumprogramm war entsprechend breit angelegt: Vorgesehen waren neben Räumen für die Graubündner Kantonalbank, den Grossen Rat und das Kantonsgericht auch die Kantonsschulbibliothek, die Naturaliensammlung und das antiquarische Museum. Als Bauplatz erwarb die Regierung das sogenannte «Laurer’sche Effekt» am Graben. Der Ausdruck «Effekt» bezeichnete im damaligen Sprachgebrauch einen Grundbesitz beziehungsweise ein Anwesen.
Die geplante gemeinsame Unterbringung von Bank, Parlament, Gericht, Bibliothek und Museum erwies sich jedoch als schwierig und führte zu längeren politischen Diskussionen. Eine Lösung fand sich mit dem Buol’schen Haus «zum Friedhof». In dessen Erdgeschoss war seit 1872 das neu gegründete historisch-antiquarische Museum (das spätere «Rätisches Museum») untergebracht. 1876 erwarb der Kanton weitere Anteile am Gebäude von Angehörigen der Familie Buol. Damit stand zusätzlicher Raum für die kulturellen Sammlungen ausserhalb des geplanten Staatsgebäudes zur Verfügung.
Das erstprämierte Wettbewerbsprojekt für das Staats- und Bankgebäude stammte vom Zürcher Architekten Caspar Otto Wolff. Nach der Auslagerung der kulturellen Sammlungen ins Buol’schen Haus konnte das Bauvorhaben gegenüber dem ursprünglichen Wettbewerbsprogramm redimensioniert werden. Die Bündner Regierung beauftragte den Churer Architekten Johannes Ludwig mit der Ausarbeitung einer verkleinerten Variante auf Grundlage von Wolffs Siegerprojekt. Ludwig übernahm in der Folge auch die Bauausführung.
Trotz Redimensionierung durch Ludwig nahm das in den Jahren 1877 und 1878 errichte Staatsgebäude mehrere kantonale Institutionen auf. Im südlichen Gebäudeteil befand sich die Kantonalbank, im nördlichen Teil lagen Räume des Kantonsgerichts und der zweigeschossige Grossratssaal. Zu den architektonisch besonders hervorgehobenen Innenräumen gehörten neben dem Grossratssaal auch der Gerichtssaal und der Lichthof der Kantonalbank mit gläsernem Dachoberlicht.
1911 zog die Graubündner Kantonalbank aus dem Staatsgebäude aus und bezog ihren neu errichteten Hauptsitz auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Ihren bisherigen Gebäudeteil im Staatsgebäude überliess sie unentgeltlich dem Kanton. Mit dem Auszug der Kantonalbank wurden zusätzliche Räume für kantonale Verwaltungsstellen frei. In der Folge etablierte sich unter anderem das kantonale Bauamt im Staatsgebäude; dessen Anwesenheit während des Ersten Weltkriegs fotografisch belegt ist. In den Kriegsjahren erhielt das Staatsgebäude zusätzlich eine militärisch-administrative Funktion. Chur bildete während der schweizerischen Grenzbesetzung einen wichtigen militärischen Knotenpunkt in Graubünden. Das Platzkommando Chur war im Staatsgebäude an der Grabenstrasse untergebracht; von dort aus wurden die Aktivitäten der Armee in der Stadt organisiert.
Frankfurter-Prozess Internationale Aufmerksamkeit erhielt das Gebäude im Dezember 1936 als Schauplatz des Strafprozesses gegen David Frankfurter. Der jüdische Medizinstudent hatte am 4. Februar 1936 in Davos den Leiter der Schweizer Landesgruppe der NSDAP, Wilhelm Gustloff, erschossen und sich anschliessend den Behörden gestellt. Der Prozess vor dem Bündner Kantonsgericht fand unter grosser internationaler Beachtung im damaligen Grossratssaal des Staatsgebäudes statt.
Das nationalsozialistische Regime versuchte, den Prozess politisch zu beeinflussen und für antisemitische Propaganda zu instrumentalisieren. Die Vertreter der Witwe Gustloffs wurden dabei vom deutschen Propagandaministerium unterstützt; Gustloff selbst wurde von der nationalsozialistischen Propaganda nach seinem Tod zum Märtyrer stilisiert (siehe Wilhelm Gustloff (Schiff) und Wilhelm-Gustloff-Stiftung). Das Bündner Kantonsgericht bemühte sich demgegenüber, die politische Dimension des Verfahrens einzugrenzen und den Prozess nach juristischen Gesichtspunkten zu führen.
Am Vorabend des Prozesses wurde Frankfurter aus der kantonalen Strafanstalt Sennhof in das Staatsgebäude überführt. Im Keller wurde für seine Bewachung der ehemalige Tresorraum der wenige Jahre zuvor ausgezogenen Kantonalbank als Haftraum hergerichtet. Während der mehrtägigen Verhandlung war er damit im selben Gebäude untergebracht, in dem auch über ihn verhandelt wurde. Am 14. Dezember 1936 verurteilte das Kantonsgericht Frankfurter im Grossratssaal zu 18 Jahren Zuchthaus und lebenslanger Landesverweisung. Seine Strafe verbüsste er überwiegend im Sennhof in Chur.
Beengte Platzverhältnisse und Zweiter Weltkrieg Da die Zahl der Mitglieder des Grossen Rates damals an die Bevölkerungsgrösse gebunden war, nahm sie mit dem Bevölkerungswachstum zu; dadurch wurden die Platzverhältnisse im Grossratssaal zunehmend beengt. Gleichzeitig benötigte auch die wachsende kantonale Verwaltung zusätzlichen Raum. Der Zweite Weltkrieg setzte entsprechenden Ausbauplänen vorerst ein Ende. Der zuständige Kantonsbaumeister Johann Eusebius Willi war mit kriegsbedingten Aufgaben beschäftigt, zudem erschwerte die Rationierung von Zement die Durchführung von Hochbauprojekten.
Auch Frankfurters Haft wurde durch die Kriegslage beeinflusst. Aus Furcht vor einer deutschen Invasion (siehe Operationsplan Tannenbaum) wurde Frankfurter von Chur vorübergehend in das Gefängnis von Orbe im Kanton Waadt verlegt. Man wollte den bekannten Häftling so vor einem möglichen Zugriff beziehungsweise vor der Rache durch das nationalsozialistische Deutschland schützen. Wie real diese Gefahr war, zeigte sich auch am Schicksal seiner Familie: Sein Vater Moritz Frankfurter wurde nach der deutschen Besetzung Jugoslawiens 1941 gezielt ermordet. Bei Kriegsende und nach neun Jahren Haft stellte Frankfurter 1945 ein Gnadengesuch. Der weiterhin im Staatsgebäude tagende Grosse Rat entsprach diesem am 1. Juni 1945; die lebenslange Landesverweisung blieb jedoch bestehen. Nach seiner Freilassung emigrierte er nach Tel Aviv im damaligen britischen Mandatsgebiet Palästina.
Nachkriegszeit Nach Kriegsende blieb der Grossratssaal zunächst Sitzungsort des Grossen Rates. Die bereits vor dem Krieg bestehende Raumknappheit führte schliesslich dazu, dass das ehemalige Zeughaus an der Masanserstrasse von 1957 bis 1959 zum neuen Parlamentsgebäude umgebaut wurde. Nach dem Auszug des Grossen Rates im Jahr 1959 und des Kantonsgerichts 1958 wurde das Gebäude vollständig durch das bereits im Staatsgebäude befindliche kantonale Tiefbauamt (vormals Bauamt) übernommen.
Im Zuge einer Reorganisation des Tiefbauamts 1961/62 wurde dessen Tätigkeit stärker auf den Tiefbau ausgerichtet und die Leitung sowie die Projektierung in Chur zentralisiert. Der dadurch weiter gestiegene Raumbedarf führte auch zur Umnutzung des zwischenzeitlich nutzlosen Grossratssaals. 1962 wurde der zweigeschossige Saal durch den Einbau einer massiven Zwischendecke in zwei Geschosse unterteilt, wodurch zusätzliche Büroräume für das stark gewachsene Tiefbauamt entstanden. Weitere bauliche Eingriffe veränderten die historische Raumstruktur und führten zum Verlust von Teilen der Originalsubstanz.
Das Tiefbauamt blieb bis 2023 im Staatsgebäude. Infolge dessen Umbau zum Obergericht zog es nach mehr als hundertjähriger Nutzung des Gebäudes an die Loëstrasse 14 um.
Sanierung und Umbau zum Obergericht 2019 entschied der Grosse Rat, die Zusammenführung des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts zu einem neuen kantonalen Obergericht. Die Fusion wurde im Rahmen der Justizreform 3 rechtlich umgesetzt. Als neuen Gerichtssitz sah der Grosse Rat das Staatsgebäude an der Grabenstrasse 30 vor.
Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Thomas Bigliel gelangte die Vorlage am 14. Juni 2022 in den Grossen Rat. Bigliel führte in der Ratsdebatte aus, dass das Gebäude von «staatspolitischer und baukultureller Sicht von grösster Bedeutung» sei und die erneute Nutzung als Gericht die Gelegenheit biete, weite Teile des geschichtsträchtigen Gebäudes wieder dem ursprünglichen Zustand anzunähern. Der Grosse Rat folgte diesem Votum und genehmigte einen Verpflichtungskredit von 29,2 Millionen Franken mit 95 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Da das Vorhaben dem obligatorischen Finanzreferendum unterstand, wurde der Baukredit am 27. November 2022 dem Bündner Stimmvolk vorgelegt. Dieses nahm die Vorlage mit 69,81 Prozent an; 22 612 Personen stimmten dafür und 9 777 dagegen.
Die Bauarbeiten begannen am 1. Mai 2023. Am 13. Oktober 2025 erfolgte eine Bauübergabe des umgebauten und erweiterten Gebäudes an das neu geschaffene Obergericht. Damit wurde das bisher auf zwei Standorte verteilte Kantons- und Verwaltungsgericht räumlich im Staatsgebäude vereint. Zugleich erhielt das Staatsgebäude nach mehr als sechs Jahrzehnten ausschliesslicher Nutzung durch das kantonale Tiefbauamt erneut eine Funktion als Gerichtsgebäude. Bis 1958 hatte es bereits das Bündner Kantonsgericht beherbergt (siehe Abschnitt Bau und ursprüngliche Nutzung).
Ziel der Sanierung war es, wesentliche Teile der ursprünglichen Raumstruktur wieder sichtbar zu machen, die infolge der jahrzehntelangen Nutzung durch das kantonale Bau- und spätere Tiefbauamt sowie durch zahlreiche bauliche Eingriffe verändert worden war. Dazu wurden unter anderem die nachträglich eingezogene Zwischendecke im ehemaligen Grossratssaal und weitere spätere Einbauten entfernt. Auf diese Weise konnten die ursprünglichen Raumproportionen teilweise zurückgewonnen und der zweigeschossige ehemalige Grossratssaal wiederhergestellt werden. Auch der historische Lichthof, der durch frühere Umbauten verändert worden war, wurde wieder freigelegt. Im Zuge der Umbauarbeiten wurde im wiederhergestellten Lichthof ein Zitat von Friedrich Dürrenmatt aus seinem Monstervortrag über Gerechtigkeit und Recht (1969) angebracht:
Das neue Obergericht verfügt unter anderem über einen grossen und einen kleinen Gerichtssaal, Parteien- und Sitzungszimmer, eine Bibliothek, Richter- und Aktuariatsbüros, Einzel- und Teambüros, eine Kanzlei mit Empfang sowie eine Cafeteria. Um dem zusätzlichen Raumbedarf gerecht zu werden, wurde der Altbau durch einen viergeschossigen Erweiterungsbau ergänzt. Zwischen dem Staatsgebäude, der Villa Brügger und dem historischen Gartenpavillon wurde zudem eine neue Parkanlage und eine unterirdische Erschliessung für die Anlieferung und die sichere Zuführung von Beschuldigten geschaffen.
Architektur und Denkmalschutz