Johann Christoph Heinrich Kleiminger (* 18. Oktober 1777 in Boizenburg; † 9. Oktober 1854 in Sternberg) war ein deutscher evangelisch-lutherischer Theologe, Seminarlehrer, Superintendent und Konsistorialrat im (Teil-)Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Leben Herkunft und Familie

Johann Heinrich Kleiminger wurde als Sohn des Pastors Johann Jakob Kleiminger (1743–1820) und dessen Ehefrau Sophie Dorothea, geb. Ebert, geboren.

Die Familie Kleiminger stammte ursprünglich aus dem Salzburger Land. Sein Großvater Johannes Kleiminger (* 1702 in Gleiming; † 29. Oktober 1784 in Heilbronn) führte ursprünglich den Familiennamen Gleiminger und stammte aus Gleiming bei Salzburg. Er gehörte zu denjenigen, die infolge der Ausweisung der Salzburger Protestanten 1732 ihre Heimat verlassen mussten.

Johannes Kleiminger gehörte zu den Unterzeichnern einer Bittschrift an die evangelischen Gesandten beim Reichstag in Regensburg, in der die Salzburger um die Ausübung ihres Glaubens nach lutherischem Bekenntnis baten. Anders als die großen Gruppen der Salzburger Exulanten, die nach Ostpreußen zogen, gelangte Johannes Gleiminger 1732 über Salzburg, Bayern, Ulm und Backnang nach Heilbronn und heiratete dort am 22. Februar 1740 seine Frau Brigitte, die ebenfalls aus dem Salzburger Land stammte. Dort wurde 1743 ihr Sohn Johann Jakob geboren.

Sein Vater Johann Jakob Kleiminger setzte seinen weiteren Lebensweg über Halle fort und gelangte anschließend nach Mecklenburg, wo er Pastor wurde. Er begründete damit den mecklenburgischen Zweig der Familie, dem später auch sein Sohn Johann Heinrich angehörte. Neben diesem Wanderungszweig gelangten Angehörige der Familie Gleiminger im Zuge der Salzburger Auswanderung auch nach Ostpreußen.

Ausbildung und erste Tätigkeit

Nach dem Besuch des Gymnasiums in Schwerin immatrikulierte sich Kleiminger am 21. April 1795 an der Universität Rostock als Student der Theologie. Zu seiner Ausbildung gehörte auch ein Studienaufenthalt in Jena. Im Alter von 20 Jahren bestand er das erste theologische Examen.

Anschließend war Kleiminger zunächst als Hauslehrer tätig. Er wirkte unter anderem bei dem Obristen von Moltke in Schwerin und später bei dem Gutsbesitzer Eckermann auf Johannstorf bei Dassow.

Tätigkeit am Lehrerseminar in Ludwigslust

1805 trat Kleiminger als Lehrer beziehungsweise Kollaborator in den Dienst des Schullehrerseminars in Ludwigslust. Die Einrichtung diente der Ausbildung von Volksschullehrern im Herzogtum und späteren Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

1808 wurde Kleiminger zum Seminarinspektor ernannt. Mit diesem Amt war zugleich seine geistliche Tätigkeit als Pastor und Hilfsprediger an der Ludwigsluster Schlosskirche verbunden. Das Mecklenburg-Schwerinsche offizielle Wochenblatt bezeichnete ihn 1818 als den bisherigen „Seminarien-Inspector und Hülfsprediger“.

In seiner Tätigkeit am Seminar gehörte Kleiminger zu denjenigen Geistlichen und Pädagogen, die an der Entwicklung der staatlich getragenen Lehrerbildung in Mecklenburg-Schwerin beteiligt waren.

1808 heiratete Kleiminger Anna Ebert (* 31. Oktober 1784 in Gadebusch; † 18. März 1847 in Sternberg), die aus einer Juristenfamilie stammte. Sie war seine Cousine ersten Grades.

Superintendent in Sternberg

Am 17. Mai 1818 wurde Kleiminger vom Großherzog zum Superintendenten in Sternberg berufen. Das Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche offizielle Wochenblatt veröffentlichte im Mai 1818 die Berufung des bisherigen Seminarinspektors und Hilfspredigers von Ludwigslust zum Superintendenten in Sternberg.

Mit seinem Amtsantritt übernahm Kleiminger eine leitende Stellung innerhalb der evangelisch-lutherischen Landeskirche Mecklenburg-Schwerins. Er war zugleich erster Stadtpfarrer in Sternberg. Die kirchliche Aufsicht erstreckte sich auf mehrere Präposituren und zahlreiche Pfarrämter. Am 10. Januar 1822 war er in Neubukow einer der Taufpaten von Heinrich Schliemann.Wilfried Bölke: Heinrich Schliemann. ein berühmter Mecklenburger. Demmler, Schwerin ca. 1996, S. 16. [nach Eintrag im Geburts- und Taufregister], wenngleich er bei der Taufe nicht persönlich anwesend war.

Die Berufung war insofern bemerkenswert, als Kleiminger erst 40 Jahre alt war und bis dahin kein selbständiges Pfarramt als erster Pastor bekleidet hatte, sondern vor allem in der Lehrerbildung und als Hilfsprediger tätig gewesen war.

Kleiminger blieb über drei Jahrzehnte in Sternberg tätig. In den Tagebüchern des späteren Großherzogs Friedrich Franz II. wird er als „1. Stadtpfarrer und Superintendent“ in Sternberg bezeichnet.

Theologische Prüfungen und Gutachtertätigkeit

Als Superintendent war Kleiminger auch mit der Beurteilung theologischer Kandidaten befasst.

1832 legte der spätere Pastor und Politiker Daniel Runge sein theologisches Examen bei Kleiminger in Sternberg ab.

Eine besondere Rolle spielte Kleiminger bei der Beurteilung des späteren Theologen und Ornithologen Heinrich David Friedrich Zander. Zanders theologische Prüfung fand am 30. November 1825 in Ludwigslust bei Hofprediger und Konsistorialrat Moritz Passow (1853–1830) statt. Kleiminger war daran als Superintendent beteiligt und erstattete anschließend dem Großherzog einen Bericht über den Kandidaten und dessen Leistungen.

Konsistorialrat und Ruhestand

Am 7. Mai 1843 verlieh Großherzog Friedrich Franz II. Kleiminger den Titel eines Konsistorialrats. Damit gehörte er auch dem weiteren Kreis der leitenden kirchlichen und staatlichen Funktionsträger des Großherzogtums an.

Seit dem 27. Februar 1836 war Kleiminger Mitglied des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Dem Verein gehörte er bis zu seinem Tod an.

Nach dem Tod seiner Ehefrau 1847 bat Kleiminger um seine Entbindung von den Verpflichtungen als Superintendent. Die Präpositur Sternberg setzte sich für seinen Verbleib im Amt ein. Nach wiederholten Bitten wurde er schließlich von seinen Verpflichtungen als Superintendent entbunden. Die Superintendentur Sternberg wurde in dieser Zeit neu geordnet beziehungsweise aufgehoben.

Kleiminger blieb zunächst als Erster Pastor in Sternberg tätig. Nach gesundheitlichen Problemen zog er sich aus dem aktiven Dienst zurück und wurde schließlich 1851 emeritiert.

Kleiminger wurde am 16. Oktober 1854 in Sternberg beigesetzt.

Schriftstellerische Tätigkeit

Kleiminger trat auch als theologischer Schriftsteller hervor. 1829 veröffentlichte er in Rostock die Schrift: Das ästhetische Prinzip der Begründung des Christentums mit Beziehung auf des verewigten Dr. Tschirmers Darstellung und Beurteilung desselben.

Die Schrift steht im Zusammenhang mit den theologischen Debatten seiner Zeit über die Begründung und Darstellung des Christentums und ist als Gedächtnisschrift für den im Jahr zuvor verstorbenen Heinrich Gottlieb Tzschirner einzuordnen.

Literatur Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt, insbesondere Jahrgang 1818. Gustav Willgeroth: Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren seit dem dreißigjährigen Kriege. Band 3. Wismar 1925, S. 1312 f. Renate Seemann: Heinrich David Friedrich Zander, der mecklenburgische Vogelpastor. In: Mecklenburgia sacra, Bd. 13 (2010), S. 119–165. [Hier S. 121 ff.] René Wiese [Hrsg]: Vormärz und Revolution. Die Tagebücher des Großherzogs Franz Friedrich II. von Mecklenburg-Schwerin 1841–1854. Böhlau, Köln; Weimar; Wien 2014, ISBN 978-3-412-22271-0 Rudolf Kleiminger: Die Geschichte der Familie Kleiminger (1592–1952). 2. Auflage. Wismar 1952.

Weblinks

Einzelnachweise

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