Der Gewehrschartenverschluss 57P8 ist eine standardisierte Abdeckung für Schießscharten in Bunkern innerhalb des Regelbau-Programms, beziehungsweise des Pionierprogramms, der Wehrmacht und wurde ab 1935 hergestellt.
Aufbau Der Gewehrschartenverschluss 57P8 ist 30 mm dick, 64 cm hoch und 54 cm breit und wurde größtenteils im Beton des Bunkers verbaut. Mit diesem Panzerungswerten gehört die Platte zur ballistischen Widerstandsklasse D. Die Platte hat ein Gesamtgewicht von 60 kg, verfügt über eine kleine Öffnung und besteht aus unlegiertem Stahl. Die Öffnung befindet sich jeweils 23 cm mittig rechts und links, allerdings nur 18 cm über der unteren Kante, also nicht genau mittig in der Platte. Die Öffnung selber ist 12 cm hoch und 8 cm breit. Die Öffnung konnte mithilfe einer Klappe verschlossen werden, welche ebenfalls eine Stärke von 30 mm hatte. Die Klappe kann mit einem Griff per Hand und einem Scharnier nach rechts oder links geöffnet werden. Zum Verschließen wird die Klappe mit einer Flügelschraube arretiert. Die Klappe verfügte zudem über eine Filzdichtung in einer leichten Vertiefung, wodurch ein gasdichter Abschluss möglich war.
Aufgabe Sinn und Zweck dieses Verschlusses für eine Schießscharte war die Sicherung und der Schutz des Soldaten dahinter. Zudem war es durch die Öffnung möglich, mit der Pistole, dem Gewehr oder mit Handgranaten hindurch nach außen zu wirken.
Einsatz Der Gewehrschartenverschluss 57P8 wurde nahezu in allen Regelbauten des Pionierprogramms zwischen den Jahren 1936 und 1938 verbaut, in welchen die Sicherung von Innenbereichen aufgrund von Platzmangel nicht durch ein Maschinengewehr erfolgen konnte. Auch in vielen späteren Regelbauten und Behelfsbunkern wurde diese Schutzplatte verbaut.
Verbleib In vielen Bunkern kann heute noch die gut verbaute Gewehrschartenverschluss 57P8 gefunden werden, oftmals trotz starkem Rost gut erhalten.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Bunker im Nationalsozialismus Kategorie:Typenbau