Das Amt Rotenburg war im Hochstift Verden, Herzogtum Bremen-Verden und dessen Nachfolgestaaten bis zum Königreich Hannover ein Amt mit Sitz in Rotenburg (Wümme).
Geschichte Das Hochstift Verden umfasste die Stadt Verden und die beiden Ämter Amt Verden und Amt Rotenburg. Die Ämter wurden jeweils von einem nicht adligen Amtmann verwaltet. Das Amt hatte die Eigenschaft einer Verwaltungsbehörde und eines Einganggerichtes. Appellationen erfolgten an die Kanzlei des Landesherren und weiter an den Reichshofrat.Kjäll A. Modéer: Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone im deutschen Reichsterritorium, Band 1, ISBN 91-85190-04-7, S. 82 f., Digitalisat
1644 wurde das Hochstift von Schweden besetzt. Der schwedische Heerführet Hans Christoph von Königsmarck erhielt das Amt Rotenburg zu Lehen.Kjäll A. Modéer: Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone im deutschen Reichsterritorium, Band 1, ISBN 91-85190-04-7, S. 195 f., Digitalisat Im Westfälischen Frieden erhielt Schweden das säkularisierte Erzstift Bremen und das Hochstift Verden zugesprochen und verwaltete dies im Herzogtum Bremen-Verden. Das Amt Rotenburg blieb bestehen, der Instanzenzug ging nun aber zur Justizkanzlei Stade und dann zum Wismarer Tribunal.
In dieser Form kam das Amt Bremervörde 1715 an Kurhannover. Der Instanzenzug führte nun zum Oberappellationsgericht Celle. In der Franzosenzeit wurden die bisherigen Ämter aufgehoben und die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt. Für die Verwaltung entstand für die Zeit von 1811 bis 1814 der Kanton Rotenburg (Wümme), im Arrondissement Bremen im Département des Bouches-du-Weser. Die Rechtsprechung ging an das Friedensgericht Rotenburg (Wümme).
Nach der Niederlage der Franzosen fiel das Amt wieder an das Königreich Hannover. Dort wurde das alte Amt wieder eingerichtet. 1830 hatte das Amt 18.183 Einwohner.Staats- und Adress-Kalender für das Königreich Hannover, 1830, S. 433, Digitalisat.
1852 wurde auch in Hannover die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung durchgeführt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Die Rechtsprechung ging an das Amtsgericht Rotenburg (Wümme), die Verwaltung blieb im Amt Rotenburg. Der Sprengel von Amtsgericht und Amt waren gleich und gegenüber dem bisherigen Amt erweitert. Das Amt Rotenburg umfasste danach Flecken Rotenburg die Vogteien Sottrum, Ahausen, Kirchwalsede, Visselhövede, Scheeßel und Schneverdingen umfasste. Ebenfalls zählten dazu die Kirchspiele Rotenburg und Suttrum sowie die Kirchspiele Kirchwalde und Ahusen und der Vogtei Ahusen und die Kirchspiele Neukirchen und Wolterding in der Vogtei Woltern. Bis auf die Gemeinden Helvesiek, Sothel und Stemmen die vorher zum Amt Zeven gehörten, gehörten die Orte auch vorher schon zum Amt Rotenburg.Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover, Band 3, 1852, S. 119, Digitalisat.
Mit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen wurde das Amt 1866 zu einem preußischen Amt in der Provinz Hannover. 1885 wurde das Amt Rotenburg aufgelöst und der Kreis Rotenburg (Hann.) gebildet.
Beamte Julius Schoenian (Amtsassessor 1837 bis 1850)
Weblinks Behördengeschichte beim Niedersächsisches Landesarchiv (Abteilung Stade)
Einzelnachweise
Rotenburg Rotenburg Kategorie:Amt (Bremen-Verden) Kategorie:Rotenburg (Wümme) Kategorie:Aufgelöst 1885 Kategorie:Hochstift Verden