mini|hochkant|Carsten Jungmann (2023) Carsten Jungmann ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt und seit 2026 Professor für Bürgerliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Leben Jungmann studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn mit einem Auslandsaufenthalt an der Universität Edinburgh. Es folgten das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht und 2003 die Promotion bei Walter Gerhardt an der Universität Bonn mit einer rechtsvergleichenden Arbeit über die Stellung des Grundpfandgläubigers in der Unternehmensinsolvenz im deutschen, englischen und schottischen Recht. Anschließend erwarb Jungmann einen Master of Laws an der Yale Law School und einen Master of Science in Finance an der University of Leicester.
Während des Studiums arbeitete Jungmann beim Deutschen Bundestag als Parlamentsstenograf. Ab 1998 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, ab 2003 Assistent am Lehrstuhl von Karsten Schmidt, zunächst in Bonn und dann an der Bucerius Law School. 2005 lehrte er an der University of Surrey und übernahm 2010 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität München.
Von 2012 bis 2016 war Jungmann als Rechtsanwalt in München tätig; ab 2016 als Programmdirektor des Masterstudiengangs an der Bucerius Law School, wo er 2019 eine Honorarprofessur erhielt. 2017 wurde er Justitiar bei Birkenstock und 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der deutschen Produktionsholding, dessen Vorsitzender er seit 2019 ist. 2023 begleitete er den Börsengang der Birkenstock-Gruppe.
Jungmann war Gastdozent an der Université de Fribourg, der Leuphana Universität Lüneburg, der WHU – Otto Beisheim School of Management und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2026 übernahm er eine Professur für Bürgerliches Recht, Unternehmensinsolvenzrecht und Bankrecht an der Bucerius Law School.
Forschungsschwerpunkte Jungmann forscht schwerpunktmäßig zum Unternehmensinsolvenzrecht, zum Bankrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Zivilprozessrecht.
Werke (Auswahl)
Grundpfandgläubiger und Unternehmensinsolvenz. Deutschland, England, Schottland, Carl Heymanns, Köln, 2004 (Dissertation). German GmbH Law. Das deutsche GmbH-Recht, 2. Aufl., Beck, München 2020 Die Business Judgment Rule – ein Institut des allgemeinen Verbandsrechts?, in: Festschrift für Karsten Schmidt, 2009, S. 831 ff. Schlechterstellungsverbote im Insolvenzplanverfahren – Zum Verhältnis und Verständnis der §§ 245 und 251 InsO, KTS 2006, S. 135 ff. Das System der Haftung beim missbräuchlichen Kreditkarteneinsatz ohne starke Kundenauthentifizierung – Ein Beitrag zum Verständnis von § 675v Abs. 4 BGB, ZBB 2020, S. 1 ff. Erfüllung (von Geldschulden) im Digitalzeitalter – in Modell zur Bestimmung der „automatischen“ Erfüllungstauglichkeit moderner Zahlungsverfahren, ZBB 2024, S. 213 ff.
Jungmann ist Mitautor des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung und des von Schmidt/Brinkmann/Herchen herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung.
Weblinks
Website Profil auf der Website der Bucerius Law School
Einzelnachweise
Kategorie:Wirtschaftsrechtler (21. Jahrhundert) Kategorie:Aufsichtsratsvorsitzender (Deutschland) Kategorie:Hochschullehrer (Bucerius Law School Hamburg) Kategorie:Sachbuchautor (Rechtswissenschaft) Kategorie:Absolvent der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Kategorie:Geboren im 20. Jahrhundert Kategorie:Mann