Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn.
Zuständige Bundesministerin im aktuellen Kabinett Merz und somit der 25. Bundesregierung ist seit dem 6. Mai 2025 Bärbel Bas (SPD).
Haushalt Das BMAS hat für das Jahr 2026 ein Haushaltsvolumen (SOLL) von 197,407 Milliarden Euro. Das entspricht 37,93 % vom geplanten jährlichen Gesamthaushalt der Bundesregierung für dieses Jahr und es ist somit weiterhin mit Abstand das Bundesministerium mit den höchsten jährlichen Ausgaben.
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der jährlichen Finanzausstattung und somit des jährlichen Haushalts des BMAS in den vergangenen Jahren. Datenquelle ist das Tool „Bundeshaushalt digital“, das Interessierten im Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Verfügung steht. Die Euro-Angaben sind hier alle in Form von Tausend-Euro-Beträgen angegeben. Jahr / Spalte SOLL-Höhe Haushalt Bund (in T-Euro) IST-Höhe Haushalt Bund (in T-Euro) davon BMAS (in T-Euro) BMAS-Anteil vom Bund =/ 2012 307.115.983 311.600.000 124.952.475 40,69 % 2014 296.500.000 295.872.474 122.799.875 41,5 % 2017 329.100.000 331.038.991 135.850.672 41,04 % 2018 343.600.000 348.292.848 138.620.733 39,8 % 2019 356.400.000 357.121.422 143.276.748 40,12 % 2020 * 508.529.758 443.431.974 159.176.441 35,9 % 2021 * 572.725.714 557.093.046 175.130.817 31,44 % 2022 * 495.791.475 481.304.311 168.508.107 35,01 % 2023 461.211.782 457.663.395 171.712.528 37,52 % 2024 476.807.656 474.753.728 181.573.419 38,25 % 2025 ** 503.006.410 o.A. 190.304.684 (37,83 %) 2026 ** 520.475.593 o.A. 197.407.131 (37,93 %) 2027 *** 507.500.000 o.A. o.A. --% 2028 *** 546.400.000 o.A. o.A. --% 2029 *** 572.100.000 o.A. o.A. --% Zu den Spalten und : Ab dem Jahr 2025 gibt es neben dem hier aufgeführten „Kernhaushaltetat“ zusätzlich das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie vom Jahr 2022 bis einschließlich dem Jahr 2026 das „Sondervermögen Bundeswehr“ * bedeutet dabei: Die starken vorübergehenden Anwächse des Bundes-Gesamthaushalts in den Jahren 2020 bis 2022 waren insbesondere durch Sonderumstände und -Ausgaben der COVID-19-Pandemie bedingt, siehe diesbezüglich auch beim Haushalt des BMG. ** bedeutet dabei: Mit Stand August 2025 ist gemäß Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen für die Jahre 2025 und 2026 bislang nur der jeweils geplante Etat verfügbar. *** bedeutet dabei: Gemäß Entwurf eines „Kernhaushalt“-Etats 2026 und der ministeriellen Finanzplanung vom 30. Juli 2025
Hauptsächliche Mittelverwendung Rund zwei Drittel der Finanzmittel des BMAS werden mit Stand im Jahr 2025 seit vielen vorangegangenen Jahren als (Renten-)Bundeszuschuss im Kontext der gesetzlichen Renten, als „Zuschüsse“ deklariert, verwendet. Dieser Rentenbundeszuschuss ist analog dem BMG-Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung ein finanzieller Ausgleich für oft als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnete Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Dabei ist das genauer bezeichnet i. d. R. eine Beteiligung des Bundes an der „Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben“, wie u. a. die Mütterrente und somit für Kindererziehungszeiten, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etc., durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Entwicklung der Ausgaben über 10 Jahre Im Folgenden einige Details gemäß dem Bundeshaushalt und nach den dortigen Ausgabepositionen, die dort als „Kapitel“ bzw. Haushalts-Kapitel als Bestandteile eines Haushaltsplans, benannt sind inklusive Vergleich mit diesbezüglichen Daten aus einigen Vorjahren: Jahr 2024: Die „IST“-Ausgaben vom Bundeshaushalt im Jahr 2024 betrugen für das BMAS 181.573.419 Tausend Euro und somit 38,25 % vom Bundes-Gesamthaushalt, hier rechnerisch als 100 % angesetzt. Gleichzeitig wird dort als Anteil davon ausgewiesen für Kapitel 1102: „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ der Betrag von 127.301.030 Tausend Euro und somit 72,46 % vom BMAS-Haushalt sowie Kapitel 1101: „Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“ der Betrag von 47.185.150 Tausend Euro und somit 26,86 % vom BMAS-Haushalt, insbesondere mit dem dort enthaltenen (Unter-)Kapiteln „1101 681 12 Bürgergeld“ mit 26.500.000 Tausend Euro, „1101 632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ mit 11.100.000 Tausend Euro sowie „1101 636 13 Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ mit 5.050.000 Tausend Euro. Jahr 2019: Die „IST“-Ausgaben vom Bundeshaushalt im Jahr 2019: BMAS Gesamtausgaben von 143.276.748 Tausend Euro mit 40,12 % vom Bundes-Gesamthaushalt. Hier wiederum rechnerisch als 100 % angesetzt: Kapitel 1102: „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ der Betrag von 105.328.949 Tausend Euro und somit 72,51 % vom BMAS-Haushalt sowie Kapitel 1101: „Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“ der Betrag von 37.930.500 Tausend Euro und somit 26,11 % vom BMAS-Haushalt, insbesondere mit dem dort enthaltenen (Unter-)Kapiteln „1101 681 12 Arbeitslosengeld II“ mit 20.600.000 Tausend Euro, „1101 632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ mit 6.700.000 Tausend Euro sowie „1101 636 13 Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ mit 5.100.000 Tausend Euro. Jahr 2014: Die „IST“-Ausgaben vom Bundeshaushalt im Jahr 2014: BMAS Gesamtausgaben von 122.799.875 Tausend Euro mit 41,5 % vom Bundes-Gesamthaushalt. Hier wiederum rechnerisch als 100 % angesetzt: Kapitel 1102: „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ der Betrag von 88.428.480 Tausend Euro und somit 72,49 % vom BMAS-Haushalt sowie Kapitel 1101: „Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“ der Betrag von 31.220.200 Tausend Euro und somit 25,59 % vom BMAS-Haushalt, insbesondere mit dem dort enthaltenen (Unter-)Kapiteln „1101 681 12 Arbeitslosengeld II“ mit 19.200.000 Tausend Euro, „1101 632 11 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ mit 3.900.000 Tausend Euro sowie „1101 636 13 Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ mit 4.046.000 Tausend Euro und „1101 685 11 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ mit 3.903.000 Tausend Euro. Aus diesen Daten lassen sich u. a. folgende Aussagen ableiten: Einer der stärksten prozentualen Ausgabentreiber über diese 10 Jahre ist somit deutlich erkennbar die vom Jahr 2014 auf das Jahr 2024 um rund 285 % gestiegenen Ausgaben für die „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ während gleichzeitiger Ausgabensteigerung in dieser Zeitspanne bei - Haushaltskapitel Kapitel 1102 : 143,9 % von 2014 auf 2024 - Haushaltskapitel Kapitel 1101 : 155,1 % von 2014 auf 2024 - beim BMAS gesamt von rund 147,8 % über die 10-jährige Zeitspanne vom Jahr 2014 bis 2024, was gemäß der hierfür zu nutzenden Zinseszinsrechnung eine durchschnittliche Steigerung pro Jahr um 3,99 % bedeutet.
Aufgaben Das BMAS ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz genauso wie für Rente und soziale Sicherung. Das BMAS ist bemüht, seine internationalen Zusammenarbeiten auszuweiten und das deutsche Arbeitsvermittlungsmodell, nach dem Vorbild der Bundesagentur für Arbeit (BA), ins Ausland zu tragen.
2020 wurde als beratendes Gremium, analog zu den Wirtschaftsweisen, der Rat der Arbeitswelt gegründet.
Informationsangebote Das BMAS bietet mit dem Bürgertelefon ein Informationsangebot zu verschiedenen Themen für Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen an. Zu folgenden Themenbereichen werden Auskünfte erteilt:
Rente (030 22 1911 001) Unfallversicherung (030 221 911 002) Arbeitslosenversicherung/Bürgergeld/Bildungspaket (030 221 911 003) Arbeitsrecht (030 221 911 004) Mindestlohn (030 60 28 00 28) Teilzeit und Minijobs (030 221 911 005) Informationen für Menschen mit Behinderungen (030 221 911 006) Europäischer Sozialfonds (030 221 911 007) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (030 221 911 008)
Auch hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger können sich zu den genannten Themen mit Hilfe des Gebärdentelefons informieren.
Geschäftsbereich Zum unmittelbaren Geschäftsbereich des BMAS gehören das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Bundessozialgericht (BSG) das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Unter der Rechtsaufsicht des BMAS steht die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Geschichte Die ursprüngliche Bezeichnung aus dem Jahr 1949 war Bundesministerium für Arbeit, später erweitert zu Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Zwischen 2002 und 2005 wurde das BMAS auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgeteilt. Bei der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2005 wurde im Wesentlichen der alte Aufgabenbereich wiederhergestellt, wobei der Name von Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zu Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geändert wurde.
Von 1972 bis 1989 spionierte der Beamte des Ministeriums Henning Nase für die Ministerium für Staatssicherheit der DDR.
Dienstgebäude mini|Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Dienstsitz Berlin, Haupteingang Wilhelmstraße mini|Einfahrt Dienstsitz Bonn, Rochusstraße
Ein Teil des Ministeriums hat seinen Sitz in Berlin-Mitte in der Wilhelmstraße 49. In Bonn besteht weiter ein zweiter Dienstsitz in der Rochusstraße 1. Nach dem Umzug von Parlament und großen Teilen der Bundesregierung nach Berlin wurden dem Ministerium 1999 die Erweiterungsgebäude des einstigen Reichspropagandaministeriums zugewiesen. Der im Krieg zerstörte Hauptbau am Wilhelmplatz 8/9 war 1737 als Residenz des preußischen Generalmajors Karl Ludwig Truchsess von Waldburg an der Nordwestecke des Wilhelmsplatzes errichtet und ab 1738 als Sitz der Ballei Brandenburg des Johanniterordens genutzt worden, wodurch es den Namen Ordenspalais erhielt. Von 1762 bis 1811 war es Dienstsitz des Prinzen August Ferdinand von Preußen als Herrenmeister des Johanniterordens. 1826 ging es in den Besitz des Prinzen Carl von Preußen über und wurde nun als Prinz-Carl-Palais bezeichnet. Die Baumeister Schinkel und Stüler bauten es im klassizistischen Stil um.
Zwischen 1918 und 1933 diente das Gebäude der Presseabteilung der Reichsregierung. Daraus bildeten die Nationalsozialisten das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Führung von Joseph Goebbels. Das Barockpalais wurde um große Trakte in der Wilhelm- bzw. der Jägerstraße erweitert. Die Bomben von 1945 haben diese Gebäude erheblich beschädigt, die Ruine des Ordens- bzw. Prinz-Carl-Palais wurde 1949 abgeräumt. Nach einer Instandsetzung der Erweiterungsbauten zog 1947 der Zentralrat der Nationalen Front der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein. Das Arbeitszimmer des ersten und einzigen Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, ist dort mit seiner ursprünglichen Einrichtung erhalten. 1996 folgte eine grundlegende etappenweise Sanierung, die 2000 beendet werden konnte.
Sitz des Besucherzentrums ist das Kleisthaus in der Berliner Mauerstraße 53, früher Bankhaus von der Heydt, genannt nach dem Besitzer des Vorgängerbaus, dem Dichter H. v. Kleist. Dessen Architekt war 1913 Bodo Ebhardt. Die Fassade ist mit Reliefs von Georg Kolbe geschmückt.