mini|BFE der Polizei Niedersachsen im Einsatz, 2021 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sind spezialisierte deutsche Polizeikräfte der Bereitschaftspolizeien der Landespolizeien und der Bundespolizei mit besonderen Aufgaben gemäß der Polizeidienstvorschrift zu Führung und Einsatz der Polizei (PDV 100).

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen andere Polizeikräfte beim Vorgehen gegen gewalttätige Störer und führen beweissichernde Festnahmen an Brennpunkten unfriedlichen Geschehens durch. Hauptaufgabenfeld der BFE ist die Beweissicherung und die Festnahme von Tatverdächtigen. Des Weiteren unterstützen sie bei besonderen Lagen im täglichen Dienst den polizeilichen Einzeldienst und können im Rahmen der Amtshilfe auch in anderen Bundesländern und teilweise auch im Ausland tätig werden. Außerdem können BFE als Festnahme- oder Observationseinheiten auch zur Unterstützung der jeweiligen Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes sowie von BFE anderer Landespolizeien oder der Bundespolizei eingesetzt werden. Wenn keine Vorkommnisse den Einsatz einer BFE erforderlich machen, versehen die Beamten ihren Dienst im polizeilichen Alltagsgeschehen.

Typische Einsatzbereiche der BFE sind Großveranstaltungen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen zu erwarten sind (Unruhen, Demonstrationen, Fußballspiele), oder auch Observationen im Rahmen der Drogenkriminalität oder sonstiger Straftaten von öffentlichem Interesse. Ein weiterer Einsatzbereich ist das Vorbereiten und Durchführen von Razzien.

Es gibt durch Dienstvorschriften eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Spezialeinsatzkommandos (SEK) und der BFE. Die BFE sind Einheiten mit speziellen Aufgabenbereichen.

Organisation mini|Festnahmevorführung durch die Bundespolizei Bundespolizei

Bei der Bundespolizei sind so genannte Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu) eingerichtet. Sie gehören zu den spezialisierten Einheiten der Bundespolizei und sind den Bundespolizeiabteilungen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei angegliedert. Ihre Aufgabe ist die beweissichere Festnahme von gewalttätigen Störern und Tatverdächtigen. Die Polizeibeamten einer BFHu sind besonders ausgebildet, ausgestattet und leistungsfähig.

Das Ziel der Einheiten ist es, gezielt einzelne Tatverdächtige beweissicher aus Versammlungen heraus festzunehmen. Sie werden aber auch in Verfahren gegen die organisierte Kriminalität eingesetzt. Grundsätzlich werden sie dort eingesetzt, wo eine erhöhte Gefährdung gegeben ist, jedoch ein Einsatz der GSG 9 nicht erforderlich erscheint. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kein Hinweis auf eine Bewaffnung der tatverdächtigen Person vorliegt. Gibt es Hinweise auf die Bewaffnung einer festzunehmenden Person, sollte nach den geltenden Vorschriften der Bundespolizei die GSG 9 angefordert werden. In der Praxis kann dieser Vorschrift aber nicht immer Geltung getragen werden. Oft ist vor einer Festnahme eine Bewaffnung der tatverdächtigen Person noch nicht bekannt. Daraus resultiert ein entsprechendes Vorgehen der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft.

Zur Erweiterung des Einsatzspektrums wurden seit Ende 2009 die BFHu gezielt in der Bewältigung von Amok-Lagen fortgebildet. Hieraus entstanden sogenannte schnelle Eingreiftrupps. Diese sind in der Lage, aus dem jeweiligen Standort, in ca. 10 Minuten in Richtung Tatort verlegt werden zu können. Die Einsatzkräfte haben dabei grundsätzlich den Auftrag den Amok-Täter handlungsunfähig zu machen und sollen sich erst im Anschluss um die Verletzten kümmern.

Die ersten Festnahmeeinheiten wurden in Winsen an der Luhe und Rosenheim nach dem Tod zweier Polizeibeamter 1987 auf der Startbahn 18 West in Frankfurt am Main gegründet.Zur Geschichte der BFE vgl.: Reinhard Scholzen: Schnelles Zugreifen. In: DWJ. 10, 2014, S. 56–61. Die Bundespolizei verfügt heute über fünf derartige Einheiten im gesamten Bundesgebiet (Uelzen, Blumberg, Sankt Augustin, Hünfeld, Bayreuth). Eine BFHu besteht aus drei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), dem Unterstützungsdienst und dem Versorgungsdienst. Jeweils die dritte BFE einer Hundertschaft wird seit dem Jahr 2015 durch eine Ergänzungsfortbildung der Beamten und durch spezielle Ausrüstung als so genannte „BFE+“ ertüchtigt. Die BFE+ kommt bei besonderen Gefährdungslagen oder Fahndungen zum Einsatz und soll die GSG 9, die eigentliche Antiterroreinheit der Bundespolizei, insbesondere bei länger andauernden Terror- oder Sonderlagen entlasten.

Neben den BFHu wurden im Rahmen der Neustrukturierung der Bundespolizei in den Bundespolizeidirektionen sogenannte Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) gebildet, die als flexibel einsetzbare Einheiten die Aufgabe haben, besondere Lagen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der eigenen Bundespolizeidirektion auch ohne Unterstützung durch eine BFHu oder die GSG 9 zu bewältigen.

Das Äquivalent zu den BFHu der Bundespolizei bei den Landespolizeien bilden die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) bzw. die Unterstützungskommandos (USK) der bayerischen Polizei.

Landespolizeien

mini|Beamte der BFE Baden-Württemberg 20011 im Wendland, im Vordergrund mit Einsatzstock-Kurz-Ausziehbar (EKA)

mini|Fahrzeugkennzeichnung der BFE der hessischen Polizei BFE mini|Fahrzeuge der niedersächsischen BFE in Göttingen 2017 mini|200px|Kennzeichnung einer Gruppe der BFE Schleswig-Holstein mini|200px|Schulterzeichen der BFE Schleswig-Holstein mit der Losung viribus unitis mini|Thüringer BFE-Beamte 2011 im Wendland Baden-Württemberg Bei der Polizei Baden-Württemberg gibt es sechs BFEn. Diese sind seit der Polizeireform 2014 in den Bereitschaftspolizeidirektionen Bruchsal (drei Einheiten) und Göppingen (drei Einheiten) stationiert.

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten wurden 1997 gegründet.

Aufgrund der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und der Personalreduzierung bei den Technischen Einsatzeinheiten (TEE) wurde eine zusätzliche Einheit in Bruchsal und Böblingen aufgestellt, da der Personalbestand der Bereitschaftspolizei gehalten werden sollte. Die Einheit in Biberach wurde aufgelöst und ging technisch und zum Teil personell in der neuen BFE Böblingen auf.

Die BFE ist bei sämtlichen Demonstrationen mit bekanntem Gewaltpotential zum Beispiel von Rechts- oder Linksextremisten, bei Fußballspielen mit hohem Gewaltpotential in den Blöcken und bei verschiedenen Razzien und der Räumung besetzter Häuser im Einsatz. Außerhalb dieses Einsatzgebietes wird der normale Dienst bei der Bereitschaftspolizei verrichtet, der zum Beispiel aus Fortbildung und Unterstützung der Schutz- und Kriminalpolizei (beispielsweise regionale Großfahndungen, Überwachung der Betäubungsmittelszene, Observierungsmaßnahmen, Razzien, Festnahmen) besteht.

Bayern Bei der Bayerischen Polizei wurde ein anderes Konzept verwirklicht. Die Aufgaben der BFE wird dort von den Unterstützungskommandos (USK) wahrgenommen. Das USK ist zu einem Teil an die bayerische Bereitschaftspolizei angegliedert, der andere Teil untersteht bei der Landespolizei den zuständigen Polizeipräsidien (München und Mittelfranken). Das USK unterhält mehrere Standorte in Bayern.

Berlin Bei der Berliner Polizei gibt es keine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Stattdessen sind bei den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei Berlin Beweissicherungs- und Festnahmezüge, kurz BFZ, herausgebildet. Die BFZ sind Nachfolger der 1987 gebildeten und 1989 aufgelösten Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenes Training (EbLT).

Brandenburg Die Polizei Brandenburg hat bei der Bereitschaftspolizei in allen vier Standorten der Einsatzhundertschaften eine BFE aufgestellt, die in Brandenburg, Berlin und dem restlichen Bundesgebiet zum Einsatz kommen kann. Die Einsatzhundertschaften befinden sich an den Standorten Potsdam-Eiche, Oranienburg, Cottbus und Frankfurt/Oder. Eine BFE in der Einsatzhundertschaft ist jeweils der 1. Zug und wird durch zwei weitere Züge bei diversen Einsatzlagen unterstützt.

Bremen Die Polizei Bremen verfügt über eine bei der Bereitschaftspolizei angegliederte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit.

Hamburg Die Polizei Hamburg verfügte bis Mai 2019 über zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, welche bei der Technischen Einsatzhundertschaft (TEHu) angegliedert waren. Mit Wirkung des 1. Mai 2019 erfolgte die Umstrukturierung als BFHu mit drei Einheiten. Zudem verfügt eine BFE nunmehr, als Konsequenz des G20-Gipfels 2017, über eine in Höhen intervenierende Teileinheit. Darüber hinaus ist ein Teil der Beamten seit 2016 durch das SEK in mehrere Wochen als robuste Kräfte qualifiziert worden. Dabei mussten mehrere Tests bestanden werden (vgl. BFE+ der Bundespolizei).

Mit der Oktober 2020 neu geschaffenen Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen (kurz USE), die sich aus Einsatzkräften der BFE Hamburg zusammensetzt, unterhält Hamburg (neben dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main (Hessen) mit dem Überfallkommando D510) eine 24/7 einsatzbereite, spezialisierte Servicedienststelle. Im Alltag unterstützt die USE bei verschiedenen operativen Einsatzlagen unterhalb der Schwelle des SEK, jedoch überall dort, wo erhöhtes Gefährdungspotential vorhanden ist.

Hessen Die Bereitschaftspolizei der Hessischen Polizei verfügt über vier BFEn, die bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen Wiesbaden (BFE18), Lich (BFE28), Mühlheim am Main (BFE38) und Kassel (BFE48) stationiert sind. Des Weiteren sind beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main zwei BFEen (BFE58 und 68) angegliedert.

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Frankfurt wurde 1987 anlässlich der gewalttätigen Demonstrationen gegen die sogenannte „Startbahn 18 West“ gegründet. Diese BFE ist der Direktion Sonderdienste des Polizeipräsidiums Frankfurt angegliedert. Ein weiterer Unterschied gegenüber den anderen Einheiten in Hessen ist der, dass die Frankfurter BFE nicht nur in bereitschaftspolizeilichen Großlagen eingesetzt wird, sondern grundsätzlich auch im Regeldienst die regulären Dienststellen unterstützt und geplante Zugriffe von gewaltbereiten Zielpersonen durchführt, die den Einsatz eines SEK nicht erforderlich machen. Bei Alarmmeldern, Einbrüchen, Festnahmen gefährlicher Personen oder bei größeren Schlägereien kommt hingegen das im Schichtdienst arbeitende Überfallkommando zum Einsatz, welches ebenfalls bei der Direktion Sonderdienste angegliedert ist.

Die BFEn agieren in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen und werden an verschiedensten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt; beweisgesicherte Festnahmen bei unfriedlichen demonstrativen Lagen und Sportveranstaltungen, Bekämpfung der Raub- und Rauschgiftkriminalität und Unterstützung anderer Dienststellen als Serviceleistung sowie vieles mehr.

Mecklenburg-Vorpommern Bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern ist die BFE eine selbständige Organisationseinheit der Bereitschaftspolizeiabteilung. Sie hat ihren Sitz in Waldeck bei Rostock.

Niedersachsen Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen hat fünf BFEn jeweils in den Bereitschaftspolizeiabteilungen Hannover (2 BFEen), Braunschweig, Oldenburg und Göttingen, die jeweils einer Bereitschaftspolizeihundertschaft zugeordnet sind, aber im Einsatzfall selbständig agieren. Die niedersächsischen BFEn wurden ab 1993 aufgestellt. Vorreiter war das 1988 in Braunschweig aufgestellte Sonderfestnahmekommando als V. Zug der 8. Stabhundertschaft, dessen Erkennungszeichen das rote V ist.

Aufgaben der BFE unterteilen sich heutzutage grob in drei Bereiche: Geschlossener Einsatz: u. a. Risikospiele, gewalttätige Ausschreitungen und die Räumung besetzter Häuser. Kriminalitätsverhütung und Verfolgung (KVV): alle Aktionen gegen die organisierte Kriminalität, Clans, Rocker usw. Klassisch ist hier das Herstellen von Sicherheit in einem Objekt mit erhöhter Gefährdung.