mini|hochkant|Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin, seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Derzeitige Behördenleiterin ist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU).
Die auch Bundeswirtschaftsministerium genannte Behörde wurde 1949 als Bundesministerium für Wirtschaft gegründet. Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz das Ministerium in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rückbenannt. An andere Ministerien übertragen wurden hierbei die Zuständigkeiten für Transformationspolitik, Klimaschutz und Klimapartnerschaften, Raumfahrt einschließlich DLR, nationale und internationale Innovations- und Technologiepolitik, die Entwicklung digitaler Technologien, für die Hightech-Agenda und Gigafactories, SPRIND und Games, für bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau, Digitalpolitik, Recht der Datennutzung, digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität und Investitionsprüfungen sowie den Digitalgipfel.
Geschichte mini|Erster Dienstsitz des BMWE in Berlin mini|Zweiter Dienstsitz des BMWE in Bonn
Der Vorläufer des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann im 1917 gegründeten Reichswirtschaftsamt gesehen werden. Dieses entwickelte sich 1919 in das Reichswirtschaftsministerium, welches bis 1945 bestand. Die Aufgaben wurden von 1946 bis 1949 vom Verwaltungsamt für Wirtschaft übernommen. Nach der Gründung der Bundesrepublik bestand von 1949 bis 1998 das Bundesministerium für Wirtschaft.
Von Mai 1971 bis Dezember 1972 war es vorübergehend mit dem Bundesministerium der Finanzen zum Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen zusammengelegt. 1998 kam aus dem Forschungsministerium der Technologiebereich hinzu, so dass es fortan Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hieß.
Zwischen 2002 und 2005 war es mit Teilen des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vereinigt.
Durch die Bundesregierung unter Angela Merkel wurden die beiden Bereiche 2005 wieder getrennt und das Ministerium wieder als Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie benannt.
Mit der Bildung des Kabinetts Merkel III am 17. Dezember 2013 wurde das Ministerium in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt.
Mit der Bildung des Kabinetts Scholz am 8. Dezember 2021 wurde das Ministerium in Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umbenannt. Noch am gleichen Tag ordnete dieser per Organisationserlass an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhält. Gemäß Erlass wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neue Zuständigkeiten übertragen: aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Computerspiele und aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich ihrer europäischen und internationalen Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.
Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz das Ministerium in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rückbenannt. Hierbei wurden viele Zuständigkeiten an andere Ministerien abgegeben:
Transformationspolitik an das Bundesministerium der Finanzen, Klimaschutz und Klimapartnerschaften an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Raumfahrt einschließlich DLR, nationale und internationale Innovations- und Technologiepolitik, die Entwicklung digitaler Technologien, für die Hightech-Agenda sowie für Gigafactories, SPRIND und Games an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau, Digitalpolitik, Recht der Datennutzung, digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität und Investitionsprüfungen und den Digitalgipfel an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Ministerium 2023 in zehn Fachabteilungen und eine Zentralabteilung gegliedert:
Gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2013) wurden folgende Veränderungen vorgenommen: Einzelne Themen der IT-Politik wurden an das ebenfalls umgestaltete Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgegeben. Die bisherigen Abteilungen Kommunikations- und Postpolitik (VI) und Technologiepolitik (VII) wurden daher in VI vereint. Das Themenfeld Energiepolitik wurde auf die Abteilungen II und III aufgeteilt (zuvor III). Mittelstandspolitik wurde um die Zuständigkeit für die neuen Bundesländer, zuvor Bundesministerium des Innern, erweitert und wechselte die Nummerierung von II zu VII. Im Anschluss an die Umbenennung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Nachgang der Bundestagswahl 2021 wurde dem Ministerium die Abteilung Klimaschutz (K) zugeordnet, welche im Kabinett Merkel IV dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angesiedelt war.
Eine Anpassung der Abteilung an den neuen Zuschnitt des Ministeriums im Kabinett Merz I ist bislang noch nicht erfolgt.
Dienstsitz Der Hauptsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist untergebracht in einem Gebäudekomplex bestehend aus den historischen Gebäuden der ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Akademie (einer Studienstätte zur Ausbildung von Militärärzten) und den Überresten des ehemaligen Invalidenhauses, ergänzt durch einige Neubauten. Das Invalidenhaus stammt in seiner Grundsubstanz aus der Mitte des 18. Jahrhunderts und lag damals außerhalb der Stadt. Das Gebäude der Kaiser-Wilhelm-Akademie wurde um 1900 errichtet.
Bereits 1994 wurde als erster Bauabschnitt der ehemalige Internatstrakt, der sich besonders gut als Bürogebäude eignet, wiederhergestellt und vom Ministerium genutzt. Von Juli 1996 bis Dezember 2000 fanden unter der Leitung der Architektengemeinschaft Baumann und Schnittger an den Gebäuden Umbauarbeiten statt mit dem Ziel, vom ursprünglichen Zustand des Gebäudes so viel wie möglich wiederherzustellen. Die Außenfassaden der Häuser wurden daher weitgehend rekonstruiert und originalgetreu wieder hergestellt. Die Projektkosten des 2. Bauabschnitts betrugen 194,3 Millionen Euro.
Nachgeordnete Behörden Dem Ministerium sind mehrere Bundesämter nachgeordnet. Dazu gehören das Bundeskartellamt (BKartA), Bonn, die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Bonn, die Bundesnetzagentur führt die Geschäfte des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) auf der Grundlage von , seit 2021 ist die über Marktüberwachung und Konformität von Produkten in Kraft, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit Hauptsitz in Braunschweig und Zweitsitz Berlin, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Hauptsitz Hannover und Zweitsitz Berlin-Spandau, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn und Bochum sowie die Germany Trade and Invest (GTAI), welche sich 2010 in das Ministerium in Bonn eingegliedert hat.
Förderprogramme Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst im Rahmen verschiedener Förderprogramme kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie diverse Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Entsprechende Organisationen können durch die Programme „Mittelstand-Digital“, „go-digital“, „go-Inno“, „INNO-KOM“ und „WIPANO“ unterstützt werden.
Mittelstand-Digital „Mittelstand-Digital“ informiert kleine und mittlere Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Mittelstand-Digital-Zentren in ganz Deutschland helfen mit Expertenwissen, Demonstrationszentren, Netzwerken zum Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen und praktischen Beispielen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht die kostenfreie Nutzung aller Angebote von Mittelstand-Digital.
go-digital Die „go-digital“-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk. Firmen mit Sitz in Deutschland und weniger als 100 Mitarbeitern können für die Digitalisierung ihrer Prozesse mit 50 % Kostenzuschuss gefördert werden. Das Programm gliedert sich in fünf verschiedene Digitalisierungs-Aspekte: Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz, Digitale Markterschließung.
Dabei handelt es sich um die Optimierung von Geschäftsprozessen, das Erschließen zusätzlicher Marktanteile und den Datenschutz gegenüber Systemausfällen und Cyberkriminalität. Die Antragstellung der Förderung übernimmt das entsprechende Beratungsunternehmen, welches für die Umsetzung der „go-digital“-Maßnahmen sorgt.
go-Inno Kleine und mittlere Unternehmen, welche sich mit Innovations-Entwicklung beschäftigen, können im Rahmen des „go-Inno“-Programms gefördert werden. Insbesondere werden kleine Firmen adressiert, denen es an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten mangelt, um interne Produktinnovation oder technische Verfahrensinnovation erfolgreich zu managen. Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Ideen werden mit der „go-Inno“-Förderung zu 50 % gedeckt. Entsprechende Organisationen sollen durch innovative Produktlösungen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
INNO-KOM Aufgrund vieler strukturschwacher Regionen in Deutschland wurde 2009 das Förderprogramm „INNO-KOM-Ost“ gestartet. Das Programm richtete sich an gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen aus Ostdeutschland, welche hinsichtlich Innovation forschten und keine oder nur eine sehr geringe institutionelle Förderung (bis 20 %) erhalten. Seit dem 1. Januar 2017 wird das Programm unter dem neuen Namen „INNO-KOM“ in strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland angewendet. Die jeweiligen Einrichtungen können über das Programm bei ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Vorlaufforschung (VF), der marktorientierten Entwicklung (MF) sowie investiven Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (IZ) gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt 550.000 € und erfolgt anteilig zu 70 % oder 90 %.
WIPANO Ziel des „WIPANO“-Förderprogramms ist im Gegensatz zu „go-Inno“ nicht die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern insbesondere deren Verbreitung mittels Wissens- und Technologietransfer. „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ fördert die effiziente Sicherung und Nutzung von geistigem Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen. Außerdem unterstützt das Programm die Überführung aktueller Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten die „WIPANO“-Förderung in Höhe von maximal 35 % Anteilsfinanzierung zur Identifizierung, schutzrechtlichen Sicherung und zur Vermarktung von Forschungsergebnissen. KMU’s, welche ihre Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse erstmals durch gewerbliche Schutzrechte sichern oder deren letzte Schutzrechtsanmeldung über fünf Jahre zurückliegt, sind ebenfalls förderfähig. Die Höhe der Förderung liegt bei 50 % Kostenzuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben und einem maximalen Zuschussbetrag von 16.575 €.
Informationsangebote Das BMWE bietet im Rahmen seiner Bürgerkommunikation selbst oder in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen vielfältige Beratungsmöglichkeiten an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dort zu den verschiedenen Themenbereichen sowie über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren.
Mittelstand und Existenzgründung
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung (030 340 60 65 60)