Das Bootsunglück bei Rathausen (auch Pontonierunglück bei Rathausen) ereignete sich am 6. Juni 1944 auf der Reuss beim Stauwehr Rathausen bei Emmen im Kanton Luzern. Während einer Talfahrt des Pontonier-Bataillons 3 der Schweizer Armee von Luzern nach Bremgarten kenterten beim Passieren des Wehrs zwei Übersetzboote, die mit dem Bug zu tief lagen. Fünf Angehörige der Pontonier-Kompanie I/3 ertranken. Weil sich das Unglück am selben Tag wie die alliierte Landung in der Normandie (D-Day) ereignete, blieb es in der Berichterstattung vorwiegend unbeachtet.

Unglück

Am 6. Juni 1944 wurde das zuvor im Kanton Uri eingesetzte Pontonier-Bataillon 3 auf dem Wasserweg von Luzern in die Gegend von Bremgarten im Kanton Aargau verlegt. Rund 57 von Hand geruderte Übersetzboote Modell 1939 machten sich im Abstand von je etwa 100 Metern auf die Talfahrt, jedes mit 11 bis 15 Mann Besatzung, dazu Helm, Karabiner, Brotsack und Patronentaschen mit Munition. Jeder Kompanie war ein Motorboot (Sturmboot) zugeteilt.

Das Stauwehr Rathausen weist drei je 18 Meter breite Öffnungen zwischen den Pfeilern auf; die Durchfahrt erfolgt in der Wehrmitte durch die hochgezogene Mittelschütze, während die beiden seitlichen Schützen geschlossen bleiben. Der Wehrsteg zur Bedienung der Schützen liegt rund 6 Meter über dem Wasserspiegel. Bei hohem Wasserstand hatten bereits 40 Boote das Wehr «gut durchfahren», als gegen Mittag die Boote Nr. 41 und 42 (Nr. 1 und 2 der Pontonier-Kompanie I/3) verunglückten.

Nach dem Gutachten des technischen Experten Oberst Hans Walther lagen die beiden Boote mit dem Schnabel (Bug) zu tief im Wasser und hatten zu wenig «Schuss», das heisst zu wenig zusätzliche Fahrt gegenüber der Strömung. Dadurch kippten sie nach dem Passieren des Wehrs auf dem Kamm der ersten Welle nach vorne, worauf die nachfolgenden Wellen direkt ins Boot schlugen. Boot 41 mit 13 Mann füllte sich mit Wasser und sank; kurz darauf erging es dem Boot 42 mit 15 Mann gleich. Der auf dem Wehrsteg stehende Bataillonskommandant Major Rubli sperrte umgehend die Durchfahrt für die nachfolgenden Boote.

Rettung Der Kompaniekommandant der Pontonier-Kompanie I/3 passierte mit seinem Sturmboot bei Vollgas das eigentlich für die Durchfahrt gesperrte Wehr und barg unterhalb davon zwölf Mann der gekenterten Boote aus dem Wasser. Weitere Insassen retteten sich schwimmend ans Ufer oder auf das nach dem Untertauchen wieder aufgetauchte Boot. Von den 28 Mann der beiden Boote waren drei Nichtschwimmer und sieben nur schlechte Schwimmer. Die mitgeführten Schwimmwesten (drei bis vier pro Boot) waren vor der Wehrdurchfahrt nicht rechtzeitig angezogen worden.

Mehrere Pontoniere leisteten unter Einsatz des eigenen Lebens Hilfe. Ein Oberleutnant ertrank beim Versuch, einen Pontonier schwimmend an Land zu bringen. Ein Wachtmeister, ein Hauptmann und drei Pontoniere erhielten später Ehrenmeldungen für ihre Rettungstaten.

Insgesamt ertranken fünf Wehrmänner der Pontonier-Kompanie I/3 im Alter von etwa 24 bis 34 Jahren. Zwei der fünf Leichen konnten nie gefunden werden.

Untersuchung Am 9. Juni 1944 ordnete das Kommando des 4. Armeekorps eine militärgerichtliche Untersuchung an. Untersuchungsrichter war Hauptmann Gubser vom Divisionsgericht 6 in Zürich. Als technischer Experte wurde von der Militärjustiz am 27. Juni 1944 Oberst Hans Walther beigezogen, der sein Gutachten am 10. Juli 1944 in dreifacher Ausfertigung ablieferte.

Walther nannte vier Ursachen für das «Absacken» der Boote: die zu tiefe Lage des Schnabels, das Fehlen genügender Geschwindigkeit, die Fahrt durch die höchsten Wellen statt einige Meter daneben sowie einen unglücklichen Zufall im Zusammenspiel des periodischen An- und Abschwellens der Wellenberge. Zugleich kam er zum Schluss, dass das Wehr Rathausen bei normalem Wasserstand von beladenen Übersetzbooten ohne Weiteres passiert werden könne, dass die Talfahrt zweckmässig organisiert und die Sicherheitsmassnahmen ausreichend gewesen seien. Zur Belastung hielt er fest, dass die Ladung der beiden Boote (rund 1110 beziehungsweise 1300 Kilogramm) nur etwa die Hälfte beziehungsweise zwei Drittel der zulässigen Höchstlast von rund 2000 Kilogramm ausmachte. Entscheidend für das Unglück sei die ungünstige Lastverteilung nach vorne gewesen.

Die Untersuchung wurde am 25. Juli 1944 abgeschlossen. Ihr Ergebnis war, dass ein schuldhaftes Verhalten niemandem vorgeworfen werden könne, da keine verantwortliche Kommandostelle Dienstvorschriften verletzt habe. Unglückliche Umstände und Zufälle seien die Unfallursache.

Verfügung und Folgen Mit Verfügung des Kommandanten vom 11. August 1944 wurde das Verfahren wegen Verletzung von Dienstvorschriften gegen die verantwortlichen Kommandostellen des Pontonier-Bataillons 3 eingestellt und der Sache keine weitere strafrechtliche Folge gegeben.

In seinem Gutachten zog Walther zudem Lehren für die Zukunft: Jeder Pontonier müsse so gut schwimmen können, dass er sich auch in Uniform einige Minuten über Wasser halte; dem Rettungsdienst sei mehr Beachtung zu schenken, gerade in Friedenszeiten; und bei der Durchfahrt von Wehren mit dem Übersetzboot seien besondere Vorsichtsmassnahmen angezeigt, etwa das vorherige Rekognoszieren nicht ständig offener Durchfahrtsöffnungen.

Gedenken

Rund 150 Meter unterhalb des Wehrs Rathausen steht auf der linken, zu Emmen gehörenden Reussseite ein mannshoher Gedenkstein. Er trägt die Inschrift «In treuer Pflichterfüllung opferten während des Aktivdienstes dem Vaterland ihr junges Leben», gefolgt von den fünf Namen, der Bezeichnung «Pont. Kp. I/3» und dem Datum 6. Juni 1944; darüber befindet sich das alte Signet der Flusspontoniere mit Anker, Ruder, Stachel und Tau.

Historische Einordnung Schwere Boots- und Schiffsunglücke waren auf Schweizer Gewässern in jenen Jahren keine Seltenheit. Bereits Ende Juni 1943 ertranken beim Passieren eines Wehrs bei Ottenbach sechs Mitglieder des Limmat-Clubs Zürich, als ihr Langweidling bei einer Talfahrt auf der Reuss auf eingerammte Eisenbahnschienen auflief, kenterte und auseinanderbrach. Wenige Monate nach dem Unglück von Rathausen kollidierte am 12. Oktober 1944 auf dem Vierwaldstättersee das Motorschiff «Schwalbe» mit dem Nauen «Schwalmis». Dabei kamen 20 Angehörige einer Hochzeitsgesellschaft aus Escholzmatt ums Leben, das schwerste Unglück der Schweiz mit einem motorisierten Schiff.

Das Unglück von Rathausen fiel mit dem Beginn der alliierten Landung in der Normandie am 6. Juni 1944 zusammen, die tags darauf sämtliche Schlagzeilen der Weltpresse beherrschte. Die zeitgenössische Berichterstattung fiel entsprechend knapp aus: Die Neue Zürcher Zeitung brachte am 8. Juni 1944 nur eine kurze Meldung, in den Luzerner Tageszeitungen erschien erst am 9. Juni, drei Tage nach dem Unfall, eine ebenso knappe Notiz. Ein früherer Luzerner Amtsstatthalter und Pontoniersportler arbeitete den Fall Jahrzehnte später anhand des Untersuchungsberichts auf und machte ihn einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Beim Wehr Rathausen finden bis heute jährlich ein bis zwei organisierte Durchfahrten statt, die zur Anpassung des Wasserstands vorgängig beim Kraftwerksbetreiber angemeldet werden müssen.

Siehe auch Liste von Unfällen der Schweizer Armee Liste von Unfällen der Binnenschifffahrt Bootsunglück auf der Kander

Einzelnachweise

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