Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf mit der Stadt Pfullendorf als erfüllenden Gemeinde ist in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht eine untere Verwaltungsbehörde im Süden des Landkreises Sigmaringen.§§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3, 17, 19 LVG. Mitgliedsgemeinden sind Herdwangen-Schönach, Illmensee und Wald (Hohenzollern). Das baden-württembergische Innenministerium hat die Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf mit Beschluss vom 21. April 1997 zur unteren Verwaltungsbehörde erklärt und dies am 21. Mai 1997 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.GBl. vom 10. Juni 1997, Seite 206.

Geschichte und Aufgaben Die Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf existierte schon einige Zeit bevor sie die baden-württembergische Landesregierung zur unteren Verwaltungsbehörde erklärte.Amtliche Bekanntmachung im Südkurier vom 27.06.1974 (Ausgabe Nr. 145), Seiten 9 f. Dem Schritt zur unteren Verwaltungsbehörde ging auch die Ernennung der Stadt Pfullendorf zur unteren Baurechtsbehörde im Jahr 1995 voraus.Vgl. § 46 Abs. 2, 4, 5 LBO 1995 vom 8. August 1995 (GBl. vom 8. September 1995, Seiten 617 ff.)

Bei der Bauleitplanung kommt die Eigenschaft als Verwaltungsgemeinschaft vor allem dadurch zum Ausdruck, dass die Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf einen gemeinsamen Flächennutzungsplan hat, der auf der Internetpräsenz der Stadt Pfullendorf öffentlich einsehbar ist.https://www.pfullendorf.de/stadt/rathaus/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan/ (zuletzt aufgerufen am 25. Juli 2026).

Die Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf nimmt als untere Verwaltungsbehörde teilweise Aufgaben wahr, die ansonsten das Landratsamt Sigmaringen übernähme. Das sind beispielsweise neben dem Bauordnungsrecht auch das Gaststätten- oder Waffenrecht.

Aufsicht Da der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf nur Gemeinden angehören, die der Aufsicht des Landratsamts Sigmaringen unterliegen, ist dieses die Rechtsaufsichtsbehörde.Siehe § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ. Soweit die Stadt Pfullendorf als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft aber zum Beispiel hinsichtlich des Bauordnungs- und Denkmalschutzrechts eine übertragene Staatsaufgabe wahrnimmt, obliegt dem Regierungspräsidium Tübingen die Fachaufsicht.Vgl. § 47 Abs. 4, 5 LBO.

Quellen und Weiterführendes

Pfullendorf Kategorie:Organisation (Landkreis Sigmaringen) Pfullendorf Kategorie:Organisation (Pfullendorf) Kategorie:Wald (Hohenzollern) Kategorie:Illmensee Kategorie:Herdwangen-Schönach