Die Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs () ist die juristische Institution, welche die Rolle des Verfassungsgerichtshofs (, ) gemäss Verfassung der Republik und des Kantons Genf (KV-GE) Artikel 124 übernimmt.
Zur Verfassungsänderung der KV-GE am 1. Juni 2013 wurde ein Verfassungsgericht für den Kanton Genf im Artikel 124 eingerichtet. Dieser Artikel trat mit dem 14. Juni 2014 in Kraft.
Die Verfassungskammer überprüft auf Begehren die Übereinstimmung kantonaler Vorschriften mit dem übergeordneten Recht, beurteilt Streitigkeiten betreffend die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten und fällt Entscheide über Zuständigkeitskonflikte unter Behörden.
Die Verfassungskammer ist gemäss Loi sur l’organisation judiciaire Artikel 1 Teil der Cour de droit public, die wiederum Teil des Cour de justice ist.
Siehe auch Verfassungsgerichtsbarkeit
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht (Schweiz) Kategorie:Organisation (Kanton Genf) Genf