Das Elbzollgericht Stade war ein Gericht im Kurfürstentum Hannover und Königreich Hannover. Es handelte sich nicht um ein Elbzollgericht gemäß der Elbschifffahrtsakte.

Hintergrund

Schon seit dem 11. Jahrhundert erhoben die Bremer Erzbischöfe einen Zoll von Schiffen, die die Elbe zwischen Hamburg und der Nordsee passierten. Die Elbzollstation befand sich in Brunshausen, entsprechend wurde auch vom Brunshausener Elbzoll gesprochen. Zur Durchsetzung des Zolls bestand die Elbzollfregatte.

Geschichte Um Zollvergehen und Zollbeschwerden zu bearbeiten, wurde im Frühjahr 1733 das Elbzollgericht Stade eingerichtet. Rechtsgrundlage war das landesherrliche Reskript vom 13./24. März 1733. Danach war das Gericht mit drei landesherrlichen Beamten besetzt. Das waren typischerweise einer der Stader Regierungssekretäre, der Amtmann des Amtes Stade-Agathenburg und ein Kammeranwalt. Einer der Bürgermeister der Stadt Stade wirkte als Beisitzer mit. Dem Elbzollgericht nachgeordnet waren zwei Inspektionen in Brunshausen und in Hamburg. Diese waren jeweils mit ein oder zwei Zollkontrolleuren oder Zollinspektoren besetzt. Die vom Gericht festgesetzten Strafgelder gingen je zur Hälfte an den Landesherren und die Stadt Stadel.Wilhelm Heinrich Jobelmann, W. Wittpenning, Max von Bahrfeldt: Geschichte der Stadt Stade, 1897, S. 114, .

In der Franzosenzeit bestand der Brunshäuser Zoll weiter. 1810 kam Hannover zum Königreich Westphalen. Das Justizwesen im Königreich Westphalen war völlig neu organisiert worden, das Elbzollgericht Stade entfiel und das Friedensgericht Stade (für kleine Fälle), das Distriktsgericht Stade (für Zivilsachen) bzw. der Kriminalgerichtshof Stade (für Strafsachen) übernahmen die Aufgaben. 1811 kam Stade zu den Hanseatischen Departements, die Gerichtsorganisation der Hanseatischen Departements entsprach der des Königreichs Westphalen. 1814 entstand das Königreich Hannover. Hier wurden die früheren Gerichte, darunter das Elbzollgericht Stade, wieder eingerichtet.

Zum 1. Oktober 1852 wurde die Gerichtsorganisation im Königreich Hannover grundsätzlich neu geordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online Das Elbzollgericht Stade wurde aufgehoben und seine Aufgaben wurden vom Amtsgericht Stade bzw. vom Obergericht Stade übernommen.Gesetz vom 4. Mai 1852; abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover, Band 3, 1852, S. 31 f., Digitalisat.

Der Brunshausener Elbzoll wurde durch den Staatsvertrag vom 22. Juni 1861 abgeschafft. Damit entfielen die mit dem Zoll verbundenen Rechtsfälle.

Weblinks Bestandsgeschichte beim Staatsarchiv

Einzelnachweise

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