mini|rechts|Das Motto der Französischen Republik prangt auf dem Tympanon der Stiftskirche Saint-Pancras in der Gemeinde Aups im Département Var. Es wurde nach dem Gesetz von 1905 zur Trennung von Kirche und Staat angebracht. Solche Inschriften an Kirchen sind sehr selten; diese hier wurde anlässlich des 200. Jahrestages der Französischen Revolution 1989 restauriert.

Laïzismus (französisch laïcité) bezeichnet das verfassungsrechtliche Prinzip der Trennung von Staat und Kirche in Frankreich. Gemäß Artikel 1 der französischen Verfassung begründet dieses Prinzip eine weitreichende Trennung zwischen staatlichen Institutionen und Religionsgemeinschaften. Es schließt eine staatliche Anerkennung einer Religion sowie die Einflussnahme religiöser Akteure auf die Gesetzgebung und Regierungspolitik aus. Gleichzeitig verbietet das Prinzip staatliche Eingriffe in innerreligiöse Angelegenheiten und garantiert die freie Religionsausübung.

Die historische Entwicklung der laïcité reicht bis zur Aufklärung zurück. Während der Französischen Revolution von 1789 wurde das Ancien Régime gestürzt, wodurch auch die privilegierte Stellung der katholischen Kirche aufgehoben wurde. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts, insbesondere während des Zweiten Kaiserreichs und der Dritten Republik, entwickelte sich das Prinzip zu einer zentralen politischen Leitlinie. Die gesetzliche Grundlage bildet seit dem Jahr 1905 das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (Loi de séparation des Églises et de l’État), das jedoch im Elsass und im Departement Moselle keine Anwendung findet. See drop-down essay on "The Third Republic and the 1905 Law of Laïcité" Ursprünglich diente der Begriff vor allem der Emanzipation staatlicher Institutionen vom Einfluss der katholischen Kirche; heute bezieht sich das Konzept der laïcité gleichermaßen auf alle Religionsgemeinschaften.Excerpt of Nouveau dictionnaire de pédagogie et d'instruction primaire, 1911:

Konzept und Prinzipien Das Konzept der Laizität basiert auf der strikten Trennung zwischen dem privaten Bereich, dem die Religionsausübung zugeordnet wird, und der öffentlichen Sphäre. Demnach treten Individuen im öffentlichen Raum primär als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger auf, ohne dass ethnische, religiöse oder sonstige Besonderheiten im Vordergrund stehen.Janine Ziegler: Das Ideal einer neutralen Öffentlichkeit: Die Trennung zwischen Staat und Religion in Frankreich. In: Bundeszentrale für politische Bildung. 21. Januar 2013, abgerufen am 17. Juli 2026. Der Staat verhält sich in Fragen religiöser Lehren neutral und befasst sich mit religiösen Themen ausschließlich im Hinblick auf deren praktische gesellschaftliche Auswirkungen.

Zentrales Element dieses Prinzips ist die wechselseitige Unabhängigkeit von Staat und Religionsgemeinschaften:

Schutz des Staates: Politische Institutionen und Entscheidungen sollen frei von der Einflussnahme religiöser Organisationen bleiben.Axel von Campenhausen, Heinrich de Wall: Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-54471-2 (Kapitel zum Trennungsmodell in Frankreich). Schutz der Religionsgemeinschaften: Religiöse Vereinigungen sollen vor staatlicher Einmischung und der Verwicklung in politische Auseinandersetzungen bewahrt werden.Gerrit Pfaff: Religionsverfassungsrechtliche Systeme in der EU: Das Trennungsmodell (insbesondere Frankreich). Georg-August-Universität Göttingen, 2020, S. 18–25 (PDF online).

Debatten und Argumentation Befürworter der Laizität betonen, dass das Konzept keine prinzipielle Feindseligkeit gegenüber Religionen impliziere. Am Beispiel des französischen Modells wird argumentiert, dass die staatliche Säkularisierung auf dem Schutz der Gedanken- und Religionsfreiheit beruht. Die Abwesenheit einer Staatsreligion und die konsequente Trennung von Kirche und Staat werden in dieser Denkschule als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung dieser Freiheiten angesehen.

Kritiker wenden hingegen ein, dass eine strikte Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum die freie Religionsausübung de facto einschränken und Minderheiten überproportional betreffen kann.Jean Baubérot: Laïcité 1905–2005, entre passion et raison. Le Seuil, Paris 2004, ISBN 978-2020637411 (beschreibt die historische Entwicklung und die modernen Konfliktlinien der Laizität).

Begriffsgeschichte und Etymologie Das französische Wort laïcité leitet sich vom lateinischen laicus ab, einer Entlehnung des griechischen laïkós (λᾱϊκός für „zum Volk gehörig“), das wiederum auf laós (λᾱός für „Volk“) zurückgeht. Das französische Wort laïcité leitet sich vom lateinischen laicus ab, einer Entlehnung des griechischen laïkós (λᾱϊκός für „zum Volk gehörig“), das wiederum auf laós (λᾱός für „Volk“) zurückgeht. Während der Begriff „Laie“ ursprünglich Personen bezeichnete, die nicht dem Klerus angehörten, wandelte sich die Bedeutung nach der Französischen Revolution. Der Begriff beschreibt seither die Trennung von Religion und allen Bereichen staatlichen Handelns. Dies schließt das Verbot einer Staatsreligion sowie die Verpflichtung des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität ein.

Seit dem späten 19. Jahrhundert wird laïcité in Ländern, die stark durch die römisch-katholische Kirche geprägt waren, als Synonym für Säkularisierung verwendet. Dies bezog sich historisch vor allem auf die Befreiung öffentlicher Institutionen – insbesondere der Grundschulen – vom kirchlichen Einfluss. Heute schließt das Konzept auch das Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften ein. Während der Begriff „Laie“ ursprünglich Personen bezeichnete, die nicht dem Klerus angehörten, wandelte sich die Bedeutung nach der Französischen Revolution. Der Begriff beschreibt seither die Trennung von Religion und allen Bereichen staatlichen Handelns. Dies schließt das Verbot einer Staatsreligion sowie die Verpflichtung des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität ein.

Historische Entwicklung in Frankreich Die Ursprünge der Laizität liegen in der Französischen Revolution. Mit der Abschaffung des Ancien Régime im August 1789 endeten die traditionellen religiösen Privilegien. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurden universelle Prinzipien wie die Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung verankert. Der Text der Erklärung wurde später in die Präambel der französischen Verfassung von 1958 aufgenommen.Art. 1 der französischen Verfassung von 1958: „France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale.“ (Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie sichert die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, Rasse oder Religion. Sie respektiert jeden Glauben.) https://www.verfassungen.eu/f/fverf58.htmhttps://web.archive.org/web/20260714033525/https://www.verfassungen.eu/f/fverf58.htm Artikel 10 der Erklärung legt fest:„Niemand soll wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, bedrängt werden, vorausgesetzt, dass ihre Äußerung nicht die durch das Gesetz etablierte öffentliche Ordnung stört.“ Im Laufe des 19. Jahrhunderts lösten Säkularisierungsgesetze schrittweise die historischen Bindungen des Staates an die katholische Kirche. Ziel war der Aufbau neuer soziopolitischer Werte auf der Grundlage eines republikanischen Universalismus. Dieser Modernisierungsprozess führte zu einer Neudefinition der gesellschaftlichen Grundlagen unabhängig von religiösen Überzeugungen. Dies betraf die Legislative, Exekutive und Judikative, die Staatsorganisation sowie das Bildungswesen, das Eherecht und die Rechtsprechung. Die Dritte Französische Republik baute das Schulwesen grundlegend um, nachdem die Republikaner die Staatsmacht übernommen hatten. Mit den sogenannten Jules-Ferry-Gesetzen (1881–1882) wurde eine öffentliche, laizistische und verpflichtende Schulbildung eingeführt. Durch die Gesetze vom 28. März 1882 und 30. Oktober 1886 wurde der Religionsunterricht durch einen „moralischen und staatsbürgerlichen Unterricht“ ersetzt. Das Goblet-Gesetz von 1886 ergänzte diese Reformen und legte in Artikel 17 fest, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen ausschließlich laizistischem Personal vorbehalten ist.

Dieser Prozess der rechtlichen Trennung fand seinen Abschluss im Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat von 1905, das die Laizität in Frankreich gesetzlich verankerte. Die Dritte Französische Republik baute das Schulwesen grundlegend um, nachdem die Republikaner die Staatsmacht übernommen hatten. Mit den sogenannten Jules-Ferry-Gesetzen (1881–1882) wurde eine öffentliche, laizistische und verpflichtende Schulbildung eingeführt. Durch die Gesetze vom 28. März 1882 und 30. Oktober 1886 wurde der Religionsunterricht durch einen „moralischen und staatsbürgerlichen Unterricht“ ersetzt.

Gesetz von 1905 und die Verfassungen von 1946 und 1958 Obwohl der Begriff bereits im 19. Jahrhundert verwendet wurde, erfolgte die gesetzliche Trennung von Kirche und Staat in Frankreich mit dem Gesetz von 1905 über die Trennung von Kirche und Staat (Loi du 9 décembre 1905 concernant la séparation des Églises et de l'État). Dieses Gesetz untersagt dem Staat, Religionsgemeinschaften anzuerkennen, zu finanzieren oder zu subventionieren.

Da das Gesetz von 1905 den Begriff laïcité selbst nicht verwendet, wird in der Rechtswissenschaft teils debattiert, inwieweit das Gesetz bereits eine Definition der Laizität als eigenständiges Rechtsprinzip begründete. Als explizites Verfassungsprinzip mit rechtlicher Wirkung wurde das Wort erstmals in der Verfassung der Vierten Französischen Republik von 1946 verankert, ohne jedoch dort näher definiert zu werden. In der aktuellen Verfassung der Fünften Republik von 1958 wird das Prinzip in Artikel 1 fortgeführt.

Hinsichtlich des Eigentums an Sakralbauten legte das Gesetz fest, dass religiöse Gebäude (überwiegend katholische Kirchen, protestantische Kapellen und Landsynagogen), die vor 1905 errichtet wurden, in das Eigentum der jeweiligen Kommunen übergingen. Die Gemeinden sind seither für den Unterhalt dieser meist historischen Gebäude verantwortlich, dürfen jedoch die religiösen Organisationen, die diese nutzen, nicht direkt finanziell bezuschussen.

In den Gebieten Elsass und Moselle (heute Region Grand Est), die zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung zum Deutschen Kaiserreich gehörten und erst 1918 wieder zu Frankreich kamen, gilt das Gesetz von 1905 nicht. Es handelt sich um Droit local (lokales Recht) und der Verfassungsrat dies 2013 letztmalig bestätigt. Dort ist das historische Konkordat von 1801, das eine staatliche Mitfinanzierung und Anerkennung bestimmter Religionsgemeinschaften vorsieht, weiterhin in Kraft. Das Konkordat in Elsass-Lothringen, ein staatskirchenrechtlicher Sonderfall.

Verfassung von 1958 bis zur Gegenwart Die Laizismus-Doktrin (laïcité) bildet ein zentrales Element des französischen Verfassungsrechts. Artikel 1 der Verfassung von 1958 bestimmt formal, dass Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik ist.

Umsetzung und aktuelle Debatten Die praktische Umsetzung des Laizismus basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat aus dem Jahr 1905. Der französische Staat erkennt gesetzlich keine Religion an und subventioniert keine Religionsgemeinschaften. Ausnahmen bestehen für historische Sonderregelungen, darunter die Militärseelsorge sowie das in der Region Elsass-Lothringen geltende Lokalrecht. Die rechtliche Anerkennung von Religiösen Vereinigungen erfolgt nach rein formalen und ordnungsrechtlichen Kriterien, ohne Bewertung der jeweiligen Glaubenslehre. Maßgeblich sind dabei:

der ausschließliche Zweck der Organisation zur Ausübung des Religionsausübung (unter anderem zur Verhinderung von Steuerhinterziehung), die Wahrung der öffentlichen Ordnung.