rahmenlos|rechts Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Hauptstraße 46, in der niedersächsischen Gemeinde Langlingen, im Landkreis Celle stammt vom Anfang des 17. Jahrhunderts. Aktuell (2026) wird es zum Wohnen und als Praxis genutzt.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (siehe auch Liste der Baudenkmale in Langlingen).

Geschichte und Beschreibung Das eingeschossige, giebelständige Gebäude als Zweiständer-Hallenhaus mit Speersohlenzimmerung, auf Feldsteinsockel in Fachwerk, mit Steinausfachungen und geschosshohen Streben, dem hohlpfannengedeckten Krüppelwalmdach mit Uhlenloch und der außermittigen, später verglasten Grooten Door mit Korbbogen und Vorschauer sowie einem Türdurchlass mit Eselsrücken, wurde 1619 (Inschrift und Sinnspruch) gebaut. Das nördliche Giebelfeld kragt über reich geschnitztem Gebälk vor, dieses mit Zahnschnitt, Füllhölzern, gerundeten Balken sowie Schwelle mit Schiffskehlen und Taubändern. Ausfachungen im Giebeldreieck mit Bohlenbrettern, in den Brüstungsfächern horizontal mit Fächerrosetten und Blumenmotiven, die Ständer ebenfalls mit Blumenmotiven, darüber vertikale Verbretterung.Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen Es gehörte zeitweise der Gemeinde, bis es 2010 verkauft wurde, und es zählt zu einem der ältesten Gebäude im Landkreis Celle.

Das niedersächsische Landesdenkmalamt befand u. a.: „… Charakteristisch für dieses Bauern-Einhauses aus der Zeit der Spätrenaissance ist die kunstvolle Giebelgestaltung. Als ein ehemaliges Wohnhaus eines Kötners gehört es zum historischen Dorfgefüge. ….“

Einzelnachweise

Kategorie:Baudenkmal in Langlingen Kategorie:Wohngebäude in Niedersachsen Langlingen Langlingen Kategorie:Umgenutztes Bauwerk in Niedersachsen Kategorie:Erbaut in den 1610er Jahren