Public Value im Sinne des Medienstaatsvertrags (MStV) bezeichnet Rundfunkprogramme und Telemedienangebote, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt auf dem deutschen Markt leisten. Solche Angebote sollen nach einer behördlichen Prüfung und Feststellung durch die Landesmedienanstalten auf Benutzeroberflächen, beispielsweise Smart-TVs, verpflichtend leicht auffindbar gemacht werden (§ 84 Abs. 3, 4 MStV).

Weblinks Public Value. In: die-medienanstalten.de, abgerufen am 13. Juli 2026.

Kategorie:Medienrecht (Deutschland)