Ferdinand Theodor Hopf,Anmerkung: Abweichende Vornamensführung im DNB-Katalog seit dem 1. Januar 1859 Ferdinand Theodor Ritter von Hopf (* 15. Mai 1797 in Schongau; † 4. März 1870 in München), war ein deutscher Gerichtsdirektor und Mitglied der bayerischen Kammer der Abgeordneten.

Leben Ferdinand Theodor Hopf war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Landshut, das er mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss, zunächst beim Appellationsgericht Freising als Gerichtsrat und später als Appellationsgerichtsdirektor tätig. Dieses Gericht, im Jahre 1839 gebildet, wurde 1862 durch das Oberappellationsgericht München abgelöst.

Er kam 1849, gewählt im Wahlbezirk Weilheim, in die Kammer der Abgeordneten, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns den Bayerischen Landtag bildete. Hopf arbeitete in verschiedenen Ausschüssen und blieb bis 1855 in dem Parlament.

Auszeichnungen 1. Januar 1859 Ritterkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone. Verdienstorden vom Heiligen Michael.

Siehe auch Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtages (Königreich, 8. Wahlperiode)

Weblinks

Einzelnachweise

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