Die Handelskammer Glatz war eine kurzlebige preußische Handelskammer mit Sitz in Glatz.

Geschichte Mit der Königlichen Verordnung vom 11. Februar 1848 über die Errichtung von Handelskammern wurden in Preußen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Handelskammern neu gefasst. In der Folge kam es zu einer Reihe von Handelskammergründungen. Mit Allerhöchstem Erlass, betr. die Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Glatz und Habelschwerdt im Regierungsbezirk Breslau vom 16. März 1849GS 149 wurde in Glatz eine Handelskammer gebildet. Der Kammerbezirk umfasste die Kreise Glatz und Habelschwerdt. Die Kaufleute des Kammerbezirks wählten sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter. Die beiden Kreise bildeten zwei Wahlbezirke. Vier Mitglieder und Stellvertreter wurden im Kreis Glatz und je zwei im Kreis Habelschwerdt gewählt.

Die Unterstützung aus der Kaufmannschaft war jedoch gering und bereits drei Jahre später wurde die Kammer mit dem Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufhebung der Handelskammer für die Kreise Glatz und Habelschwerdt vom 28. November 1852GS 728 wieder aufgelöst.

Quellen L. von Rönne und H. Simon: Die Verfassung und Verwaltung des Preussischen Staates, eine systematisch geordnete Sammlung aller auf dieselben Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen, Band 8, 1851, S. 55, Digitalisat. Ministerium für Handel und Gewerbe: Preussisches Handelsarchiv, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, Teil 2, 1853, S. 10, Digitalisat.

Einzelnachweise

Glatz Kategorie:Kłodzko Kategorie:Verbandsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1852