Das Referendum über die Aufhebung des Rechts auf „legitime Verhinderung“ in Italien fand am 12. und 13. Juni 2011 statt. Ausgelöst wurde das aufhebende Referendum durch eine entsprechende Unterschriftensammlung der Partei Italia dei Valori.
Den Hintergrund bildete der Beschluss des Gesetzes Nr. 51/2010, das Mitgliedern der Regierung das Recht zugestand, bei Gerichtsverfahren mit Verweis auf eine „legitime Verhinderung“ nicht erscheinen zu müssen. Da die betreffenden Gerichtsverfahren ohne die Aussagen der geladenen Regierungsmitglieder jedoch nicht weitergeführt werden konnten, kamen diese damit zum Stillstand.
Beim Plebiszit stimmte eine überwältigende Mehrheit von 94,6 % für die Aufhebung des Rechts auf „legitime Verhinderung“. Da 54,8 % aller Stimmberechtigten teilnahmen, wurde auch das 50-%-Beteiligungsquorum überschritten und die Abstimmung erlangte Gültigkeit.
Die Abstimmung war mit drei anderen aufhebenden Referenden zusammengelegt, ein weiteres ebenfalls von der Partei Italia dei Valori gestartetes Referendum zur Aufhebung der Pläne für den Wiedereinstieg in die Kernenergie, sowie zwei von einem extrem breiten Bündnis getragene Referenden über die Aufhebung von Gesetzen zur kommunalen Wasserversorgung. Im Zusammenspiel ergab sich trotz Boykottaufrufen der Regierung eine große Beteiligung, die erstmals seit 1995 zum Überwinden des Quorum führten. Die Regierung von Silvio Berlusconi musste nur wenige Monate später ihren Rücktritt erklären.
Hintergrund Anfang der 1990er Jahre erschütterten die Skandale Tangentopoli und Mani pulite die italienische Gesellschaft. Die darin aufgedeckten äußert weitreichenden und alle maßgeblichen italienischen Parteien umfassenden Korruptionsfälle führten zum Zusammenbruch der bisherigen parteipolitischen Ordnung. Zu den seinerzeit große Bekanntheit erlangenden ermittelnden Staatsanwälten gehörte auch Antonio Di Pietro. Im Jahr 1998 gründete er die Partei Italia dei Valori, die sich nicht zuletzt dem Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft verschrieben hatte.
Der Unternehmer und ab 1994 mehrmalige Regierungschef Silvio Berlusconi war bereits seit den 1980er Jahren wiederholt in Korruptionsskandale verwickelt. In den 2000er Jahren erlangten vor allem die Mediaset-Affäre Bekanntheit, bei der durch Preismanipulationen beim Ankauf von Filmrechten in Italien einerseits Steuern hinterzogen und zugleich Schwarze Kassen für Silvio berlusconi angelegt wurden. Eine weitere der zahlreichen Ermittlungen gegen Berlusconi erfolgte im Zusammenhang mit einer 1997 erfolgten Zahlung in Höhe von 600.000 US-Dollar an den britischen Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen gegen Berlusconi. Eine von Berlusconi immer wieder angewandte Strategie, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, war, die Prozesse bis zur Verjährung der Straftatbestände zu verzögern.
Bei den Wahlen 2008 ging das Bündnis von Berlusconis Forza Italia und der Alleanza Nazionale als stärste Kraft hervor. Das daraufhin gebildete vierte Kabinett Berlusconi machte es sich zur Aufgabe, die laufenden Ermittlungen gegen Berlusconi, unter anderem wegen der Mills-Affäre, zu sabotieren. So wurde am 22. September 2008 das beschlossen, ein vom damaligen Justizminister Angelino Alfano eingerachtes Immunitätsgesetz, das den Inhaberinnen und Inhabern der vier höchsten Staatsämter absolute Immunität vor Strafverfolgung zubilligte. Jedoch gab der Kassationsgerichtshof am 7. Oktober 2009 einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz statt und hob es ersatzlos auf. Die Ermittlungen gegen Berlusconi wurden daraufhin wieder aufgenommen. Am 7. April beschloss das Parlament dann das Gesetz Nr. 51/2010, das den Mitgliedern der Regierung das Recht zusprach, bei Gerichtsverfahren mit dem Verweis auf eine „legitime Verhinderung“ nicht erscheinen zu müssen. Die laufenden Verfahren gegen Berlusconi gerieten dadurch erneut ins Stocken, da Angeklagte sowie Zeuginnen und Zeugen nicht gehört werden konnten.
Nach den Wahlen 2008 neu im Parlament war die von Antonio Di Pietro gegründete Italia dei Valori. Da die Partei nur mit wenigen Sitzen (28 von 617 in der Abgeordnetenkammer und 14 von 301 im Senat) in den beinden Kammern vertreten war, suchte sie nach anderen Mitteln und Wegen, um politisch gegen die Berlusconi-Regierung vorzugehen und sich zu profilieren.
Der Weg zum Referendum Einleitung des Referendums Am 31. März 2010 hatte ein sehr breites Bündnis von Organisation unter dem Schlagwort Acqua – Bene comune Anträge auf zwei aufhebende Referenden gegen gesetzliche Regelungen im Zusammenhag mit der Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung eingereicht. Da das Thema sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr, kam bei Italia dei Valori, die die angestrebten Aufhebungsreferenden inhaltlich ohnehin unterstützten, die Idee auf, sich zusätzlich mit zwei eigenen Aufhebungsbegehren zu beteiligen. Dies war zum einen die angestrebte Aufhebung des Wiedereinstieg in die Kernenergie, und zum anderen die Aufhebung des Rechts auf „legitime Verhinderung“. Da Aufhebungsreferenden in Italien einem hohen 50-%-Beteiligungsquorum unterliegen, das in aller Regel durch Boykottaufrufe unterlaufen werden kann, bot sich durch die Kopplung mit den beiden sehr populären Aufhebungsinitiativen zur Wasserversorgung eine Gelegenheit für Italia dei Valori, auch die eigenen Anliegen auf dem Weg der direkten Demokratie umzusetzen.
So reichte Italia dei Valori am 13. April 2010 die entsprechenden Anträge beim Kassationsgerichtshof ein. Die Unterschriftensammlung lief vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2010 und ergab schließlich jeweils etwa 750.000 Unterstützungsbekundungen. Mit Urteil vom 12. Januar 2011 erklärte das Kassationsgericht das Aufhebungsreferendum gegen das Recht auf „legitime Verhinderung“, sowie auch die drei anderen beantragten Referenden, für zulässig. Staatspräsident Giorgio Napolitano setzte die beiden Abstimmungen auf den 12. und 13. Juni 2011 fest.
Haltung der einzelnen Parteien Partei Aufhebungsreferendum „legitime Verhinderung“ Quellen Alleanza per l’Italia Ja Alleanza per l’Italia (italienisch).Referendum votiamo tutti si. apialessandria.blogspot.com, 1. Juni 2011 (italienisch). Futuro e Libertà per l’Italia freie Auswahl In: Il Messaggero.it. 1. Juni 2011 (italienisch).Italia dei Valori Ja Italia dei Valori, 19. Mai 2011 (italienisch). Lega Nord freie Auswahl Lega, l’annuncio del capogruppo alla Camera Reguzzoni: «Lasceremo libertà di coscienza sui 4 quesiti». In: Corriere.it. 9. Juni 2011 (italienisch). Movimento per le Autonomie Ja Movimento per le Autonomie, 26. Mai 2011 (italienisch).Partito Democratico Ja Partito Democratico, 24. Mai 2011 (italienisch). Popolo della Libertà freie Auswahl In: Il Secolo XIX.it. 1. Juni 2011 (italienisch). Radicali Italiani Ja Radicali Italiani (italienisch). SVP Ja Südtiroler Volkspartei.Unione di Centro Ja Unione di Centro, 4. Juni 2011 (italienisch).Referendum: Casini, giusto votare. In: ANSA.it. 4. Juni 2011 (italienisch).Andrea Garibaldi: Referendum, giusto andare alle urne. Pier Ferdinando Casini, 4. Juni 2011 (italienisch).
Ergebnisse Das abrogative Referendum fand an zwei Tagen, am Sonntag und Montag, den 12. und 13. Juli 2011 statt. Die Abstimmung wurden zusammen mit drei weiteren aufhebenden Referenden abgehalten. Die Teilnahme an jedem der vier Abstimmungen geschah über einen getrennten, unterschiedlichfarbigen Stimmzettel.
Die Abstimmung über die Aufhebung des Wiedereinstiegs in die Kernenergie erfolgte auf einem grün-gelben Stimmzettel. Die Abstimmungsfrage dort lautete:
Von den etwa 50,4 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre beteiligten sich 27.620.315 (= 54,8 %) an der Abstimmung. Das geforderte 50-%-Beteiligungsquorum wurde damit überschritten und die Abstimmung erlangte Gültigkeit.
Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine überwältigende Mehrheit (94,6 %) für die Aufhebung des Rechts auf „legitime Verhinderung“ aus. Nur eine Minderheit von 5,4 % stimmte für die Beibehaltung. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei unauffälligen 1,6 %.
Endergebnis des abrogativen Referendums über den Wiedereinstieg in die Kernenergie vom 12./13. Juli 2011Database and Search Engine for Direct Democracy: Italien, 13. Juni 2011 : Aufhebung der Pflicht der Inhaber der höchsten Staatsämter, vor Gericht zu erscheinen. Gebiet Stimmberechtigte(a) Abstimmende gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) 50.417.952 27.620.315 54,78 % 27.197.124 98,47 % 423.191 1,56 % 25.733.893 94,62 % 1.463.231 5,38 %
Folgen Aufgrund der Niederlage, auch in den drei anderen zeitgleich abgehaltenen Referenden, verlor die Regierung ihren Rückhalt und musste zum 16. November 2011 ihren Rücktritt einreichen. Das Referendum führte ebenso zur effektiven Wiederaufnahme diverser Gerichtsverhandlungen gegen Berlusconi und weiterer Regierungsmitglieder. Während der Prozess zur Mills-Affäre im Februar 2012 wegen Verjährung eingestellt werden musste, führte der Prozess um die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Mediaset im August 2013 zu einer vierjährigen Haftstrafe. Davon wurden drei Jahre aufgrund eines Amnestie-Gesetzes erlassen und das verbleibende Jahr in Sozialarbeit in einem Seniorenheim umgewandelt.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Italien #2011 Kategorie:Italienische Geschichte (21. Jahrhundert) Italien 2011 Kategorie:Politische Affäre (Italien) Kategorie:Rechtsgeschichte (Italien) Kategorie:Prozessrechtsgeschichte