Yanni Gentsch ist eine deutsche Frauenrechtlerin, die seit 2025 durch ihren Einsatz gegen heimliche, sexuell motivierte Bildaufnahmen bekannt wurde. Nach einem Vorfall beim Joggen in Köln initiierte sie die Petition Voyeur-Aufnahmen strafbar machen, die eine Änderung des Strafrechts zum Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen fordert.

Leben Gentsch wuchs in einem kleinen Dorf in Bayern auf, lebte in Köln und Hamburg und studierte in Düsseldorf Architektur. In Hamburg absolvierte sie eine duale Ausbildung zur Kreativkonzeptionerin und kam darüber in eine Werbeagentur. Außerdem entwickelte sie ein Gesprächskartenset, das spielerisch zu Selbstreflexion und vertieften Gesprächen anregen soll. Bekannt wurde sie 2025 als Kölner Joggerin und danach als Aktivistin gegen digitalen Voyeurismus.

Wirken Im Februar 2025 bemerkte Gentsch in Köln beim Joggen, dass ein Radfahrer sie von hinten filmte; sie stellte ihn zur Rede, verlangte die Löschung der Aufnahme und veröffentlichte ein eigenes Video, in welchem der Mann unkenntlich gemacht war. Strafrechtlich blieb der Fall folgenlos, weil das heimliche Filmen bekleideter Körperteile im öffentlichen Raum nach deutscher Rechtslage keine Straftat ist. Mit der Petition forderte Gentsch, § 184k StGB so zu erweitern, dass sexuell motivierte Aufnahmen auch ohne nackte Haut oder Entblößung strafbar werden. Am 25. August 2025 übergab sie die Petition an den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne); zu diesem Zeitpunkt unterstützten mehr als 100.000 Menschen das Anliegen. Limbach unterstützte die Forderung und kündigte an, das Thema in die Beratungen der Justizministerkonferenz einzubringen. Bis Dezember 2025 war die Petition von mehr als 160.000 Menschen unterschrieben worden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte im November 2025, einen Vorschlag für ein Gesetz gegen entsprechende sexualisierte Aufnahmen ausarbeiten zu wollen, obwohl die Länder auf der Justizministerkonferenz keine gemeinsame Linie fanden. Im März 2026 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah Strafbarkeitslücken bei heimlich aufgenommenen voyeuristischen Fotos und Videos zu schließen. Gentsch ordnete ihren Aktivismus später als Teil eines fortlaufenden Einsatzes für Frauenrechte ein und betonte im Juni 2026, dass sie die angestrebte gesetzliche Änderung als wichtigen Schritt, aber nicht als Ende ihres Engagements verstehe.

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