mini|Anja Schmidt bei der Konferenz „Fuck for Future – zur Lage des Sexuellen im Film“ 2021 in Berlin
Anja Schmidt (* 1975) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Privatdozentin. Sie forscht insbesondere zum Strafrecht, zur Rechtsphilosophie, zum Sexualstrafrecht, zum Pornographiestrafrecht und zu bildbasierter sexualisierter Gewalt.
Leben Schmidt studierte Rechtswissenschaften in Leipzig und wurde 2011 an der Universität Leipzig promoviert. Ihre Dissertation erschien 2012 unter dem Titel Strafe und Versöhnung. Eine moral- und rechtsphilosophische Analyse von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich als Formen unserer Praxis.
Von 2017 bis 2022 leitete sie das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Forschungsprojekt Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung. Das Projekt war an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelt.
2023 habilitierte sich Schmidt an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit der Schrift Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung. Eine Kritik des Pornographiestrafrechts de lege lata und Vorschläge de lege ferenda. Mit der Habilitation wurde sie als Privatdozentin geführt.
Sie hatte Gast- und Vertretungsprofessuren an der Philipps-Universität Marburg, der Freien Universität Berlin, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Leuphana Universität Lüneburg inne.
Schmidt ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes und Vorsitzende der Fachgruppe Digitale Gewalt.
Forschung Schmidts Forschung verbindet strafrechtliche, rechtsphilosophische, rechtssoziologische und rechtspolitische Fragestellungen. Weitere Arbeitsgebiete sind das Strafverfassungsrecht, das Strafprozessrecht und die Legal Gender Studies. Zu Schmidts Forschungsschwerpunkten gehören das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und dessen Bedeutung für das Sexualstrafrecht sowie Hasskriminalität, Menschenhandel und die Stellung von Opfern im Strafrecht.
In dem Forschungsprojekt Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung setzte sich Schmidt grundlegend mit dem deutschen Pornographiestrafrecht auseinander. Sie untersuchte, wie strafrechtliche Regelungen zu sexuell expliziten Darstellungen konsequent am allgemeinen Persönlichkeitsrecht und am Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausgerichtet werden können. Dabei problematisierte sie den juristischen Begriff der Pornographie hinsichtlich seiner Bestimmtheit und möglicher moralischer Vorprägungen. Außerdem prüfte sie die Gefährdungsannahmen der einschlägigen Strafnormen anhand neuerer empirischer Wirkungs- und Nutzungsforschung sowie medien- und sexualpädagogischer Erkenntnisse. Aus dem Projekt entwickelte Schmidt ein Regulierungskonzept, das den Schutz sexueller Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt.
In ihrer Habilitationsschrift untersucht sie, ob und wie das Herstellen und Nutzen sexualbezogener Inhalte strafrechtlich reguliert werden soll. Sie kritisiert den Rechtsbegriff der Pornographie als unbestimmt und moralisierend und schlägt vor, strafrechtliche Regelungen stärker an konkreten Verletzungen oder Gefährdungen sexueller Selbstbestimmung auszurichten.
Die 2025 bei Mohr Siebeck erschienene Buchfassung der Habilitationsschrift ordnet das Pornographiestrafrecht neu. Schmidt unterscheidet darin zwischen der Wahrnehmung sexuell expliziter Inhalte, bildbasierter sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und Ausbeutung bei der Herstellung sexuell expliziter Inhalte. Der Band erschien in der Reihe Jus Poenale.
Ein Arbeitsfeld Schmidts ist der strafrechtliche Schutz sexueller Selbstbestimmung jenseits körperlicher Übergriffe. Gemeinsam mit Boris Burghardt und Leonie Steinl veröffentlichte sie 2022 in der JuristenZeitung den Aufsatz Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor nicht-körperlichen Beeinträchtigungen. Der Beitrag behandelt Phänomene wie Catcalling, Upskirting und Revenge Porn und fragt nach einer strafrechtlichen Konzeptualisierung solcher nicht-körperlichen Eingriffe.
2024 gab Schmidt mit Boris Burghardt und Leonie Steinl den Sammelband Sexuelle Selbstbestimmung jenseits des Körperlichen heraus. Der Band behandelt unter anderem Revenge Porn, Upskirting, Downblousing, sexualisierte Deepfakes, Catcalling und Dick Pics als mögliche nicht-körperliche Beeinträchtigungen sexueller Selbstbestimmung.
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt Schmidts ist digitale Gewalt. Sie befasst sich unter anderem mit Cybermobbing und bildbasierter sexualisierter Gewalt. In einem Beitrag über Cybermobbing untersuchte sie die bestehenden strafrechtlichen Regelungen und die Frage nach einem eigenständigen Straftatbestand.
2026 untersuchte sie die strafrechtliche Regulierung persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes und veröffentlichte einen Vorschlag zur strafrechtlichen Erfassung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes als Form bildbasierter sexualisierter Gewalt.
Auszeichnungen 2023 erhielt Schmidt für ihre Habilitationsschrift den Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbundes. Die Jury würdigte die Arbeit als grundlegende Kritik des Pornographiestrafrechts und hob hervor, dass Schmidt ein Regulierungskonzept für sexuell explizite Darstellungen entwickle, das am Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausgerichtet sei.
Im selben Jahr wurde die Habilitationsschrift außerdem mit dem Christian-Wolff-Preis der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet.
Öffentliche Stellungnahmen Schmidt äußert sich auch in der rechts- und medienpolitischen Öffentlichkeit zu Reformfragen des Sexualstrafrechts. In einem Gespräch mit Christina Heinen für mediendiskurs, sprach sie 2023 über Pornografie, sexuelle Selbstbestimmung, bildbasierte sexuelle Gewalt und Reformbedarf im Sexualstrafrecht.
Im Deutschlandfunk-Nova-Format Hörsaal wurde 2024 Schmidts Vortrag Pornografie – zwischen Tabu und sexueller Selbstbestimmung ausgestrahlt, den sie am 15. Februar 2024 im Rahmen der Tagung Juristinnen an Hochschulen – Geschlechterrecht in Forschung und Lehre an der Universität Bremen gehalten hatte. Darin stellte Schmidt ihre Reformüberlegungen zum Pornografiestrafrecht dar. Sie kritisierte, dass die geltenden Vorschriften vor allem Personen schützten, die mit pornografischen Inhalten konfrontiert werden, während die Rechte der in solchen Inhalten dargestellten Personen weniger im Zentrum stünden. Statt eines einheitlichen Pornografiestrafrechts schlug sie vier Regelungsbereiche vor: den Schutz Minderjähriger beim Heranwachsen in sexuelle Selbstbestimmung, den Schutz vor unzumutbarer Konfrontation mit sexualbezogenen Inhalten, die Verfügungsgewalt über die eigene sexualbezogene Darstellung sowie den Schutz vor Ausbeutung bei der Herstellung pornografischer Inhalte.
2026 wurde sie im Deutschlandfunk zur strafrechtlichen Bewertung sexualisierter Deepfakes befragt.
Schriften (Auswahl) Strafe und Versöhnung. Eine moral- und rechtsphilosophische Analyse von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich als Formen unserer Praxis. Duncker & Humblot, Berlin 2012, ISBN 978-3-428-13820-3. mit Boris Burghardt und Leonie Steinl: Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor nicht-körperlichen Beeinträchtigungen. In: JuristenZeitung. Jg. 77, Heft 10, 2022, S. 502–511, doi:10.1628/jz-2022-0170. mit Boris Burghardt und Leonie Steinl (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung jenseits des Körperlichen. Mohr Siebeck, Tübingen 2024, ISBN 978-3-16-162133-8. Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung. Eine Kritik des Pornographiestrafrechts de lege lata und Vorschläge de lege ferenda. Mohr Siebeck, Tübingen 2025, ISBN 978-3-16-162677-7. Die strafrechtliche Regulierung persönlichkeitsrechtsverletzender Deepfakes. In: ‘‘Neue Strafrechtswissenschaft.’’ 2026, S. 126–147, doi:10.61039/29427509-2026-09.
Einzelnachweise
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