Johann von Hessen (erstmals erwähnt 1491; † ermordet 11. März 1531) war ein unehelicher Sohn des Landgrafen Ludwig II. (1438–1471) von Hessen aus dessen langjähriger Beziehung mit seiner Mätresse Margarethe von Holzheim (* um 1443; † nach 1515). Ludwig II. hatte mit ihr mindestens fünf weitere Kinder, darunter Wilhelm von der Landsburg (1470–1550), Vertrauter und Rat des Landgrafen Ludwig II. und danach von dessen Witwe Anna (1485–1525).
Johann wurde vermutlich zwischen 1460 und 1465 geboren, ist jedoch nicht vor dem 8. März 1491 urkundlich belegt. An diesem Tage bestallte ihn der in Marburg residierende Landgraf Wilhelm III. (1471–1500) von Oberhessen gegen eine angemessene Bezahlung zum Diener und Knecht mit einem „reisigen Pferd“ und Harnisch.
Leben Johann war zunächst für eine kirchliche Laufbahn vorgesehen und studierte in Mainz. Er brach das Studium jedoch schon nach den untersten Weihen ab und war 1491 bei seiner Bestallung durch den Landgrafen bereits verheiratet. Seine Frau Gertrud war eine Tochter des landgräflichen Schultheißen zu Trebur. Bei der Bestallung versprach ihm der Landgraf die Nachfolge seines Schwiegervaters als Schultheiß zu Trebur. Dieses Amt, falls er es denn überhaupt antrat, lag ihm offenbar nicht, denn er gab es auf und wird dann 1498 zusammen mit seiner Frau Gertrud als Inhaber eines Hauses in Siegen genannt.Karl August Eckhardt: Margarethe von Hessen (illegitime Tochter Landgraf Ludwigs II., verh. mit d. Kasseler Schultheiß Heinrich Furster), in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 20, Marburg, 1970, S. 143–205 (hier S. 151–152.) Landgraf Wilhelm II. bestellte ihn im Januar 1499 erneut für drei Jahre zum reisigen Diener mit Pferd und Harnisch.
Wilhelm III. starb 1500 und sein bisher nur in Niederhessen herrschender Vetter Wilhem II., Sohn Ludwigs II., vereinte die gesamte Landgrafschaft Hessen wieder in einer Hand. Johann wurde somit Bediensteter seines Halbbruders. In Kassel wurde er 1507 und 1508 im Hofdienst erwähnt, dann jedoch zum Amtmann in Frankenberg bzw. Wolkersdorf ernannt; dort ist er, teilweise auch als Rentmeister bezeichnet, von November 1508 bis September 1515 beurkundet. Er machte sich wegen fortgesetzter Übergriffe dort so verhasst, dass er 1510 beinahe erschlagen worden wäre, 1514 vorübergehend in die benachbarte Grafschaft Waldeck floh und schließlich Ende 1515 von der für ihren Sohn Philipp I. vormundschaftlich regierenden landgräflichen Witwe Anna (1485–1525) aus diesem Amt entfernt wurde. Stattdessen wurde er unmittelbar darauf zum Amtmann und Rentmeister in Grünberg bestellt, wo er sich offenbar noch schlimmer aufführte, sich um sein Leben fürchtend zeitweise verstecken musste, und bereits um Ostern 1517 auch dieses Amt verlor.Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907.
Wo Johann sich danach aufhielt, ist offenbar undokumentiert. Ab 1524 wohnte er in Relbehausen, wo er im Mai des Jahres einen freien Rittersitz von seinem Onkel, dem Bruder seiner Mutter, Heinrich von Holzheim († 1537) und dessen Sohn und Tochter gekauft hatte. Ob er zu dieser Zeit Amtmann zu Homberg warGesicherte Quellen hierzu sind bisher nicht auffindbar. oder sich nur als örtlicher Grundherr verhasst machte, ist nicht klar. Dokumentiert ist, dass er sich weiterhin übel aufführte und die örtliche Landbevölkerung „schwer unter seinen Bedrückungen und Mißhandlungen“ litt. Sein Betragen war so wüst, dass die Beamten des Amts Homberg im November 1525 deswegen beim niederhessischen Statthalter Christian von HansteinFranz Gundlach: Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Elwert, Marburg 1930 (Elektronische Reproduktion), S. 85. in Kassel dringliche Beschwerde einlegten und damit wohl auch einigen Erfolg hatten. Johann besserte sich offenbar nicht lange, denn im Jahre 1531 wurde er von Hans Haselhuhn und anderen wütenden Bauern umgebracht.
Seine Ehefrau Gertrud überlebte ihn und wurde 1532 als in Siegen wohnend erwähnt. Eine Tochter Elisabeth wurde 1531 als Frau eines Johann Wolff von Geismar erwähnt.
Fußnoten
Literatur Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S.287-292: Johann von Hessen) Karl E. Demandt: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. Teil 1, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Band 42), Elwert, Marburg 1981, S. 352, Nr. 1229.
Weblinks Hessen, Johann von, in: Hessische Biografie (LAGIS)
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