Friedlieb Gottfried (von) Brand (* 14. August 1685 in Köthen; † 28. November 1740 in Wetzlar) war preußischer Beamter und von 1719 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 289.

Herkunft und Familie Sein Vater war der Mediziner Georg Friedrich Brand († vor dem 7. Juni 1715), seine Mutter war dessen Ehefrau, Wilhelmine Luise Schumacher († vor dem 7. Juni 1715). Der Vater war zunächst Leibarzt des Fürsten von Anhalt-Bernburg-Harzgerode, später städtischer Arzt in Köthen.Jahns, S. 289. Die Familie gehörte der reformierten Konfession an.Jahns, S. 290.

Friedlieb Gottfried Brand war wohl nicht verheiratet, jedenfalls hinterließ er bei seinem Tod weder Frau noch Kinder.Jahns, S. 289.

Ausbildung Friedlieb Gottfried Brand besuchte ab 1700 zunächst das reformierte Gymnasium illustre Anhaltinum in Zerbst, ab 1702 war er an der Universität Halle für ein Studium der Rechtswissenschaft eingeschrieben.Jahns, S. 290. Das Studium schloss er mit einem juristischen Lizenziat (Lic. iur.) ab.Jahns, S. 291.

Wirken Die beruflichen Möglichkeiten für einen Juristen reformierter Konfession waren im mitteldeutschen Raum begrenzt, beschränkten sich neben einigen kleinen Territorien vor allem auf Preußen.Jahns, S. 290. So trat Friedlieb Gottfried Brand um das Jahr 1706 als Regierungsadvokat („Staatsanwalt“) im Herzogtum Magdeburg in preußische Dienste. 1714 oder 1715 erhielt er den Titel „Rat“ und wurde Kammerfiskal in Magdeburg. 1718 erhielt er den Titel eines Wirklichen geheimen Rats und wurde Regierungs- und Konsistorialrat. Diese letzte Ernennung stand bereits in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem Wechsel an das Reichskammergericht.Jahns, S. 291.

Unmittelbar nach dem Tod des Inhabers der kurbrandenburgischen Assessorenstelle am Reichskammergericht, Anfang 1715, Matthias von Zernemann, präsentierte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen in seiner Funktion als Kurfürst von Brandenburg Friedlieb Gottfried Brand dem Gericht als Nachfolger. Das Berufungsverfahren zog sich bis 1719 hinJahns, S. 291., nicht zuletzt, weil er kaum berufliche Erfahrung in einem kollektiv organisierten Richtergremium nachweisen konnte.Jahns, S. 292f. Der König intervenierte massiv zugunsten seines Kandidaten.Jahns, S. 293f. Nachdem Friedlieb Gottfried Brand eine zweite Relation angefertigt hatte, gab das Gericht seinen Widerstand auf und akzeptierte ihn als Assessor.Jahns, S. 294f. Am 12. Juli 1719 leistete er seinen Amtseid.Jahns, S. 292.

Friedlieb Gottfried von Brand verstarb 1740 im Amt.Jahns, S. 289. Sein Epitaph ist in der Unteren Stadtkirche in Wetzlar erhalten.Untere Stadtkirche in Wetzlar auf KuLaDig.

Ehrungen Kaiser Karl VI. erhob Friedlieb Gottfried Brand 1720 in den Reichsadelsstand.Jahns, S. 289.

Literatur Friedlieb Gottfried Brand: Dissertatio Ivridica Inavgvralis De Mora Ivdicis. Salfeld, Halle 1710. Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X

Weblinks Datensatz zu Friedlieb Gottfried Brand bei der Deutschen Nationalbibliothek; abgerufen am 12. Juni 2026.Der Datensatz enthält unzutreffend die Angabe, Friedlieb Gottfried Brand sei von Kursachsen präsentiert worden. Brand, Friedlieb Gottfried von in der Oberdeutschen Personendatenbank.

Anmerkungen

Einzelnachweise

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