Die Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Richtlinie ist eine der Maßnahmen zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG (ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte) für die umweltgerechte Gestaltung, die Anforderungen an die Effizienz individueller Produktgruppen festlegt. Sie ist damit eine frühe Richtlinie zum nun beschlossenen European Green Deal und Teil der Gesetzgebung zur Governance-Verordnung.

Geltungsbereich Sie legt die Anforderungen an die Sicherheit und Energieeffizienz von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln fest. Die Richtlinie gilt für Heizkessel, deren Nennleistung gleich oder größer als 4 kW und gleich oder kleiner als 400 kW ist. Diese sind Standardheizkessel, Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel.

Die Richtlinie gilt nicht für:

Warmwasserheizkessel, die mit verschiedenen Brennstoffen, darunter auch feste Brennstoffe, beschickt werden können; Anlagen zur sofortigen Warmwasserbereitung; Heizkessel, die für die Beschickung mit anderen als den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen ausgelegt sind; Küchenherde und Geräte, die hauptsächlich Warmwasser für Zentralheizung liefern und lediglich nebenbei der Warmwasserbereitung dienen; Geräte mit einer Nennleistung unter 6 kW zur Versorgung eines Warmwasserspeichersystems mit Schwerkraftumlauf; einzeln produzierte Heizkessel, die einmalig produziert wurden und daher nicht als Teil einer Serie hergestellt wurden; Kraft-Wärme-Kopplung (KWK); diese fallen unter die

CE-Kennzeichnung Warmwasserheizkessel müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten. Die Bausteine des modularen Konformitätsbewertungsverfahrens sind Modul B: EG-Baumusterprüfung, Modul C: Konformität mit der Bauart, Modul D: Qualitätssicherung Produktion und Modul E: Qualitätssicherung Produkt.

NANDO In der von der EU bereitgestellten Datenbank mit dem Verzeichnis der notifizierten Stellen (NANDO) sind die Konformitätsbewertungsstellen für diese EU-Richtlinie gelistet.

Umsetzung Wie bei EU-Richtlinien üblich, müssen diese in den Mitgliedstaaten der EU in nationale Gesetze umgesetzt werde.

Umsetzung in Deutschland In Deutschland wurde die Richtlinie durch die Verordnung uber energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV) vom 22/03/1994, Bundesgesetzblatt Teil I vom 31/03/1994 Seite 613 umgesetzt.

Umsetzung in Österreich In Österreich wurde die Richtlinie durch insgesamt 19 Gesetze und Verordnungen umgesetzt.

Zusammenhänge mit anderen/späteren Rechtsakten Die vorliegende Richtlinie ist eine der ersten Rechtsakte, für die umweltgerechte Gestaltung und der Energieeffizienz von Produkten. Sie ist ein Teil der Richtlinie (EU) 2024/1275 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden), sowie der ehemaligen Rahmenrichtlinie zur Energieeffizienz (Richtlinie (EU) 2009/125).

Änderungen der Richtlinie Das erste Mal wurde die Richtlinie mit der Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinien 87/404/EWG (einfache Druckbehälter), 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug), 89/106/EWG (Bauprodukte), 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit), 89/392/EWG (Maschinen), 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen), 90/384/EWG (nichtselbsttätige Waagen), 90/385/EWG (aktive implantierbare medizinische Geräte), 90/396/EWG (Gasverbrauchseinrichtungen), 91/263/EWG (Telekommunikationsendeinrichtungen), 92/42/EWG (mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel) und 73/23/EWG (elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen) umfassend geändert.

Die vorliegende Richtlinie 92/42/EWG wird abschließend durch Verordnung (EU) Nr. 813/2013 geändert. Hierdurch wurde eine neue Kategorisierung von Heizgeräten festgelegt. Diese legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten fest, die nicht mit Biomasse laufen und eine Wärmenennleistung von unter 400 kW haben.

Weblinks Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung; Heizkessel-Wirkungsgrad-Richtlinie (92/42/EWG)

Einzelnachweise

Kategorie:Richtlinie (EU) Kategorie:Produktkennzeichnung Kategorie:Umweltrecht (Europäische Union) Kategorie:Energieeinsparung