Die lex Trebonia war ein im Jahr 55 v. Chr. vom Volkstribunen Gaius Trebonius initiierter Volksbeschluss, der den beiden damaligen Konsuln Pompeius und Crassus die Statthalterschaft über bestimmte eroberte Provinzen zuwies. Pompeius erhielt die Aufsicht über die beiden hispanischen Regionen Hispania ulterior (Süden und Westen Spaniens) und Hispania citerior (Osten Spaniens) und Crassus wurde die Verantwortung über Syria übertragen.Karl Barwick: Caesars Bellum civile (Tendenz, Abfassungszeit und Stil) (= Berichte über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Philologisch-historische Klasse. Band 99, Heft 1). Akademie-Verlag, Berlin 1951, S. 10.
Im Anschluss ließ Publius Vatinius mit der von ihm eingebrachten lex Pompeia Licinia das Oberkommando Caesars im gallischen Raum um fünf Jahre verlängern. Geprägt war das Jahr 55 v. Chr. von den Kämpfen mit und Massakern an den germanischen Usipetern und Tenkterern sowie den bereits unterworfenen Morinern und Menapiern.Caesar, De bello Gallico, Buch 4.
Anmerkungen
Kategorie:Plebiszit Kategorie:Rechtsquelle (1. Jahrhundert v. Chr.) Kategorie:Römische Republik Kategorie:Rechtsquelle (Römisches Reich) Kategorie:Politik (Römisches Reich)