Das königliche Oberamtsgericht Calw war ein Gericht im Königreich Württemberg mit Sitz in Calw.

Geschichte Mit königlichem Reskript vom 26. August 1811 wurden im Königreich Württemberg die bisherigen Dorf- und Stadtgerichte aufgelöst und Oberamtsgerichte als Eingangsgerichte eingerichtet. Diese waren zunächst noch Teil der Oberämter und bestanden aus dem Oberamtmann und Mitgliedern des Magistrats. So entstand in Calw das Oberamtsgericht Calw. Sein Sprengel umfasste das Oberamt Calw. Vorsitzender war der der Calwer Oberamtmann Wilhelm Friedrich Braun. Übergeordnet war das Provinzialjustizkollegium Rottenburg.

Das Edikt vom 31. Dezember 1818 über die Rechtspflege in den unteren Instanzen führte zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Das Oberamtsgericht war nun ein selbstständiges Gericht mit einem Oberamtsrichter an der Spitze. Erster Oberamtsrichter in Calw wurde Friedrich Heinrich August Siegel. Übergeordnet war der Kreisgerichtshof für den Schwarzwaldkreis in Tübingen.

Das Oberamtsgericht war zuständig für zivilrechtliche und strafrechtliche Fälle. Der Oberamtsrichter konnte als Einzelrichter Geldstrafen bis zu zehn Reichstaler oder eine achttägige Freiheitsstrafe verhängen. Das ganze Gericht, bestehend aus dem Oberamtsrichter, dem Oberamtsgerichtsaktuar und wenigstens drei Beisitzern, hatte die Kompetenz, Strafen bis dreißig Reichstaler und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten zu verhängen.

1866 war das Oberamtsgericht Calw ein Gericht 2. Klasse.Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Württemberg. 1866 S. 268 f., Digitalisat Von 1869 bis 1874 bestand daneben das Kreisstrafgericht Calw.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichweit einheitlich Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Calw wurde entsprechend aufgehoben und das Amtsgericht Calw an seiner Stelle gebildet.Kgl. Verordnung, betr. die künftige Gerichtseintheilung des Königreichs vom 15. Mai 1879

Gebäude Etwa 1820 bezog das Oberamtsgericht Räume im Haus Marktplatz 20. 1838 kaufte das Königliche Kameralamt das Gebäude für 10 000 Gulden.

Das Oberamtsgerichtsgefängnis (Im Zwinger 20, 22) genannt Diebsturm oder der „Lange“ steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch Liste der Kulturdenkmale in Calw

Literatur Archiv der Stadt Calw: Calw – Geschichte einer Stadt – Recht und Ordnung – Gerichtsbarkeit, 2006, S. 62 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Calw) Calw Kategorie:Gerichtsgründung 1811 Kategorie:Aufgelöst 1879