mini|Rathaus Calw, Sitz des Gerichtes Das königliche Kreisstrafgericht Calw war ein Gericht im Königreich Württemberg mit Sitz in Calw.
Geschichte Eingangsgericht für Calw war seit 1811 das Oberamtsgericht Calw. Nach der Märzrevolution wurden 1849 für die Strafrechtspflege Schwurgerichte eingerichtet. Für Calw war das Schwurgericht Tübingen zuständig. Mit dem württembergischen Gerichtsverfassungsgesetz vom 13. März 1868 wurden neben den bestehenden acht Schwurgerichten noch drei Kreisstrafgerichte, darunter in Calw eingerichtet. Die Änderungen traten zum 1. Februar 1869 in Kraft. Das Kreisstrafgericht Calw nahm seinen Sitz im Calwer Rathaus. Das Gericht war für die Oberämter Calw, Herrenberg, Nagold und Neuenbürg zuständig. Es konnte Gefängnisstrafen von mehr als drei Monaten verhängen sowie die bürgerlichen Ehrenrechte und Dienstrechte entziehen. Todes- oder Zuchthausstrafen zu verhängen war nur dem Schwurgericht möglich.
Die Kreisstrafgerichte, darunter das Kreisstrafgericht Calw, wurden bereits 1874 wieder aufgelöst. Die Strafsachen wurden nun vom Kreisgerichtshof Tübingen behandelt.
Literatur Archiv der Stadt Calw: Calw – Geschichte einer Stadt – Recht und Ordnung – Gerichtsbarkeit, 2006, S. 79 f., Digitalisat.
Kategorie:Organisation (Calw) Calw Kategorie:Gerichtsgründung 1869 Kategorie:Aufgelöst 1874